BARMER Beschaffung und VergabeWuppertalTED
Generikaausschreibung
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft w...
Pharmaceuticals
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Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuf...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Pharmaceuticals
Tender description
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 1a
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6- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Sep 10
Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1
Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betreffend patentfreie Antibiotika und/ oder Arzneimittel nach der Liste des § 52b Abs. 3c AMG in jeweils zwei Lose (EU-Los und weltweites-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los, sowie im Global-Los wird jeweils ein Vertragspartner gesucht. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 042 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 043 bis 085 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 086 bis 133 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Für die Lose 134 bis 136 (EU-Los und weltweites-Los) werden Rahmenverträge mit einem Vertragspartnern geschlossen. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochum
Arzneimittelrabattverträge 2026-1
Die Ausschreibung diente dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des §4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 050 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 051 bis 097 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 098 bis 132 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Vertragspartner sind die jeweils unten aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. - AOK Baden - WürttembergStuttgartDeadline: Sep 16
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 116 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für die Fachlose 1 bis 107 gilt: Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a SGB V werden für die zu beschaffenden antibiotischen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für die Fachlose 108 bis 116 gilt: Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben möchten. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des gesamten Angebots für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro Fachlo - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamDeadline: Aug 05
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MM346 herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.10.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.09.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost. - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamDeadline: Jun 05
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MMNT0 herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.08.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.07.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost. - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.PotsdamDeadline: Aug 05
Triptorelin
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MM346 herunterladen. Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich, über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform "DTVP", unter dem Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Es wird auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur angeboten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular "Verfahrensinformation". Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2028, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Als Einreichungsfrist der Angebote gilt immer der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.10.2026; Frist zur Einreichung des Angebotes: 05.09.2026). Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link: https://www.aok.de/gp/arzneimittel/rabattvertraege-nordost.
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