Schloss-Stadt HückeswagenHückeswagen
Generalunternehmerleistungen im Hochbau
Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens OGS-Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen-Wiehagen als Generalunternehmerleistungen eingeleitet. Die Schloss-Stadt Hückeswagen als Vergabestelle sucht dabei einen Generalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: GU), der im Rahmen ei...
NON_RESIDENTIAL_BUILDING
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Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens OGS-Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen-Wiehagen als Generalunternehmerleistungen eingeleitet. Die Schloss-Stadt Hückeswagen als Vergabestelle sucht dabei einen Generalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: GU), der im Rahmen...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Schloss-Stadt Hückeswagen
- Published:
- July 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- NON_RESIDENTIAL_BUILDING
- Object:
- Schule
Object classification
- SchulePrimary
Tender description
Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens OGS-Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen-Wiehagen als Generalunternehmerleistungen eingeleitet. Die Schloss-Stadt Hückeswagen als Vergabestelle sucht dabei einen Generalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: GU), der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen OGS-Erweiterungsbau an der Blumenstraße in Hückeswagen realisiert. Im vorliegenden Teilnahmewettbewerb werden bis zu fünf Bewerber anhand deren Eignung und einschlägigen Leistungsfähigkeit ausgewählt, die am späteren Verhandlungsverfahren als Bieter teilnehmen sollen. Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei wird der Preis mit 90 % und die zu erwartende Qualität mit 10 % gewichtet. Die Vergabestelle sieht gerne Ihrem Teilnahmeantrag entgegen, den Sie bitte anhand der folgenden Hinweise erstellen: 1. Projektbeschreibung Die Schloss-Stadt Hückeswagen beabsichtigt, einen Generalübernehmer zu beauftragen, der den schlüssel- und betriebsfertigen Erweiterungsneubau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen bis zum 28.06.28 realisiert. Der Standort befindet sich auf dem Grundstück der bestehenden Gemeinschaftsgrundschule, Blumenstraße, 42499 Hückeswagen, und umfasst das Bestandsgebäude sowie Schulhofflächen mit Grün- und Spielflächen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Standorts erfolgt im Bestand über die Blumenstraße; ergänzende Regelungen zur bauzeitlichen Erschließung werden später in den Vergabeunterlagen zu regeln sein. Gegenstand der Bauaufgabe ist der Neubau eines OGS-Erweiterungsbaukörpers als Anbau an das bestehende Schulgebäude. Der Erweiterungsbau ist als dreigeschossiger Baukörper (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss) vorgesehen; das Untergeschoss liegt teilweise im Erdreich. Die Anbindung an den Bestand erfolgt über einen Zwischenbaukörper, in dem sich ein Eingangsbereich sowie die barrierefreie Erschließung über Treppenhaus und Aufzug befindet. In diesem Bereich liegen auch die jeweiligen Zugänge/Anschlussbereiche zum Bestandsgebäude (je Ebene gemäß Planung/Leitdetails). Der Erweiterungsbau dient der Bereitstellung zusätzlicher Flächen für Betreuung und Lernen. Er umfasst insbesondere Lern- und Betreuungsbereiche (u. a. Klassen-/Gruppen-/Differenzierungsflächen gemäß Planung), offene Lern- und Aufenthaltsbereiche in den Fluren, Besprechungs- und Büroräume, Sanitär- und Nebenräume, Lager- und Technikräume sowie die erforderlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen. Die konkrete Raum- und Flächenzuordnung ergibt sich aus den späteren Vergabeunterlagen, insbesondere sollen Raumliste/Raumgruppen und Planunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der Bestandsbau bleibt in seiner Grundstruktur erhalten und wird während der gesamten Projektlaufzeit weiter genutzt. Vorgesehen sind überwiegend geringfügige, funktionale Anpassungen im Bestand, die durch den Anbau und die Anschlussbereiche begründet sind; diese Bestandsmaßnahmen werden gesondert in den späteren Vergabeunterlagen beschrieben. Grundlage für die Ausschreibung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Projektgrundlagen einschließlich Leistungsbeschreibung, Planunterlagen / AG-Planungsunterlagen, Leitdetails/Systemvorgaben, Fachplanerunterlagen sowie der weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Anlagen. Bauantrags- bzw. Genehmigungsunterlagen werden, soweit sie den Vergabeunterlagen beigefügt sind, nach Maßgabe von Kapitel 6.1 berücksichtigt; maßgeblich für Angebotsbearbeitung, Kalkulation sowie Werk- und Montageplanung sind die vertraglich benannten Ausführungsgrundlagen. Der Schul- und OGS-Betrieb bleibt während der Bauphase bestehen; Bauablauf und Logistik sind daher störungsarm, sicher und unter Beachtung der Nutzeranforderungen zu organisieren. Insbesondere sind Nutzer- und Verkehrssicherheit, die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Anforderungen an eine geordnete Baustellenlogistik im Schulumfeld durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Hierzu ist insbesondere die brandschutztechnische Vorgabe zur Flucht- und Rettungswegsituation während der Bauzeit zu beachten. Das Ausschreibungsverfahren findet nach § 3a EU VOB/A statt und ist als mehrstufiges Verfahren geplant. Zunächst durchlaufen interessierte Bewerber einen Teilnahmewettbewerb, in dem die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit nachzuweisen sind. Auf Basis veröffentlichter Wertungskriterien werden danach max. fünf Bewerber dazu aufgefordert, ein konkretes Angebot zu unterbreiten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Bekanntmachung
- E38226944
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3- Schloss-Stadt HückeswagenHückeswagenDeadline: Aug 24
Generalunternehmerleistungen OGS-Erweiterungsbau Hückeswagen
Mit vorliegender Unterlage wird der Teilnahmewettbewerb bzgl. des Vergabeverfahrens OGS-Erweiterungsbau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen-Wiehagen als Generalunternehmerleistungen eingeleitet. Die Schloss-Stadt Hückeswagen als Vergabestelle sucht dabei einen Generalunternehmer (nachfolgend auch einheitlich: GU), der im Rahmen eines Globalpauschalvertrags den schlüssel- und betriebsfertigen OGS-Erweiterungsbau an der Blumenstraße in Hückeswagen realisiert. Im vorliegenden Teilnahmewettbewerb werden bis zu fünf Bewerber anhand deren Eignung und einschlägigen Leistungsfähigkeit ausgewählt, die am späteren Verhandlungsverfahren als Bieter teilnehmen sollen. Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei wird der Preis mit 90 % und die zu erwartende Qualität mit 10 % gewichtet. Die Vergabestelle sieht gerne Ihrem Teilnahmeantrag entgegen, den Sie bitte anhand der folgenden Hinweise erstellen: 1. Projektbeschreibung Die Schloss-Stadt Hückeswagen beabsichtigt, einen Generalübernehmer zu beauftragen, der den schlüssel- und betriebsfertigen Erweiterungsneubau an der Gemeinschaftsgrundschule Hückeswagen bis zum 28.06.28 realisiert. Der Standort befindet sich auf dem Grundstück der bestehenden Gemeinschaftsgrundschule, Blumenstraße, 42499 Hückeswagen, und umfasst das Bestandsgebäude sowie Schulhofflächen mit Grün- und Spielflächen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Standorts erfolgt im Bestand über die Blumenstraße; ergänzende Regelungen zur bauzeitlichen Erschließung werden später in den Vergabeunterlagen zu regeln sein. Gegenstand der Bauaufgabe ist der Neubau eines OGS-Erweiterungsbaukörpers als Anbau an das bestehende Schulgebäude. Der Erweiterungsbau ist als dreigeschossiger Baukörper (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss) vorgesehen; das Untergeschoss liegt teilweise im Erdreich. Die Anbindung an den Bestand erfolgt über einen Zwischenbaukörper, in dem sich ein Eingangsbereich sowie die barrierefreie Erschließung über Treppenhaus und Aufzug befindet. In diesem Bereich liegen auch die jeweiligen Zugänge/Anschlussbereiche zum Bestandsgebäude (je Ebene gemäß Planung/Leitdetails). Der Erweiterungsbau dient der Bereitstellung zusätzlicher Flächen für Betreuung und Lernen. Er umfasst insbesondere Lern- und Betreuungsbereiche (u. a. Klassen-/Gruppen-/Differenzierungsflächen gemäß Planung), offene Lern- und Aufenthaltsbereiche in den Fluren, Besprechungs- und Büroräume, Sanitär- und Nebenräume, Lager- und Technikräume sowie die erforderlichen Verkehrs- und Erschließungsflächen. Die konkrete Raum- und Flächenzuordnung ergibt sich aus den späteren Vergabeunterlagen, insbesondere sollen Raumliste/Raumgruppen und Planunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der Bestandsbau bleibt in seiner Grundstruktur erhalten und wird während der gesamten Projektlaufzeit weiter genutzt. Vorgesehen sind überwiegend geringfügige, funktionale Anpassungen im Bestand, die durch den Anbau und die Anschlussbereiche begründet sind; diese Bestandsmaßnahmen werden gesondert in den späteren Vergabeunterlagen beschrieben. Grundlage für die Ausschreibung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Projektgrundlagen einschließlich Leistungsbeschreibung, Planunterlagen / AG-Planungsunterlagen, Leitdetails/Systemvorgaben, Fachplanerunterlagen sowie der weiteren in den Vergabeunterlagen benannten Anlagen. Bauantrags- bzw. Genehmigungsunterlagen werden, soweit sie den Vergabeunterlagen beigefügt sind, nach Maßgabe von Kapitel 6.1 berücksichtigt; maßgeblich für Angebotsbearbeitung, Kalkulation sowie Werk- und Montageplanung sind die vertraglich benannten Ausführungsgrundlagen. Der Schul- und OGS-Betrieb bleibt während der Bauphase bestehen; Bauablauf und Logistik sind daher störungsarm, sicher und unter Beachtung der Nutzeranforderungen zu organisieren. Insbesondere sind Nutzer- und Verkehrssicherheit, die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Anforderungen an eine geordnete Baustellenlogistik im Schulumfeld durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Hierzu ist insbesondere die brandschutztechnische Vorgabe zur Flucht- und Rettungswegsituation während der Bauzeit zu beachten. Das Ausschreibungsverfahren findet nach § 3a EU VOB/A statt und ist als mehrstufiges Verfahren geplant. Zunächst durchlaufen interessierte Bewerber einen Teilnahmewettbewerb, in dem die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit nachzuweisen sind. Auf Basis veröffentlichter Wertungskriterien werden danach max. fünf Bewerber dazu aufgefordert, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung) - Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornDeadline: Jul 30
14-AR-26-143; Amt Rantzau; Planung Markttreff Ellerhoop
Die Gemeinde Ellerhoop (ca. 1.600 Einwohner, Amt Rantzau, Kreis Pinneberg) realisiert den Neubau eines MarktTreff als kommunales Infrastrukturprojekt. Ziel ist die Schaffung von Grundversorgung, Dienstleistungsangeboten und einer Treffpunktfunktion für die Dorfgemeinschaft. Zielsetzung ist der Aufbau eines wirtschaftlich tragfähigen MarktTreff Ellerhoop in kommunaler Trägerschaft mit den drei Säulen: - I. Kerngeschäft / Grundversorgung (24/7-Lebensmittelmarkt, ca. 150 m²) - II. Ergänzende Dienstleistungen (Café, Wellness, Tanzschule, Büroflächen etc.) - III. Treffpunktfunktion (Multifunktionsraum / DorfTreff, ca. 134 m², flexibel teilbar) Der Neubau wird als Winkelbau auf einer Gemeindefläche östlich des Multifunktionszentrums / Feuerwehrgerätehauses an der Dorfstraße errichtet. Das Bebauungsplanverfahren (Änderung B-Plan 9 / F-Plan, Parallelverfahren) läuft. _____________________________________________________ Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. _____________________________________________________ In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.4 wird die Entfernung zum Standort in Kilometern bewertet. Die Kilometerangaben beziehen sich auf "im Umkreis bis zu ... Km". Für die Feststellung der Distanz wird die Luftlinie zugrunde gelegt. _____________________________________________________ Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig jedoch mit der Ausnahme folgender, kritischer Aufgabenstellung: Gebäude, Außenanlagen. _____________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt. _____________________________________________________ Für die Fälligkeit des Honorars und Abschlagszahlungen werden ergänzend die Regelungen der HOAI und über dessen Verweisungen die bezuggenommenen Regelungen des BGB vereinbart. Nur soweit dort keine weitergehenden Regelungen enthalten sind, gelten insoweit nachrangig die diesbezüglichen Regelungen der VOL/B. _____________________________________________________ Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Vorliegend sind auch „Präsentationen“ Bestandteil des vorzulegenden Angebotes. Die zugehörigen Präsentationsunterlagen sind bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorzulegen, auch wenn der tatsächliche Präsentationstermin später oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht terminiert ist. _____________________________________________________ Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen. Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Teilnahmeanträge oder/und Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist können auch bereits an die eVergabeplattform übermittelte oder teilweise übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote jederzeit zurückgezogen werden
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