Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenTED
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenFachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich ...
Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderli...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten
- Published:
- June 24, 2026
- Deadline:
- July 28, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
Tender description
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich werden wird. ● vorerst nur Stufen 1+2 mit LPH 1 – 3, einschl. zu-gehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen und Anla-genteile | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Bera-tung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, so-wie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen wer-den den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttre-ten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufge-hoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientie-rungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart
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10- Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenDeadline: Jul 28
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenFachplanung Technische Ausrüstung HLS
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich werden wird. ● vorerst nur Stufen 1+2 mit LPH 1 – 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen und Anlagenteile | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozelten
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenFachplanung Technische Ausrüstung HLS
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich werden wird. ● vorerst nur Stufen 1+2 mit LPH 1 – 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen und Anlagenteile | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozelten
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenFachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung Fachplanung Technische Ausrüstung ELT, LPH 1-3 + 5-9 nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich werden wird. ● vorerst nur Stufen 1+2 mit LPH 1 – 3, einschl. zu-gehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlagen und Anla-genteile | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Bera-tung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, so-wie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen wer-den den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttre-ten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufge-hoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientie-rungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenDeadline: Jul 28
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozelten
Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Dr. Remeis StiftungBamberg
Sanierung Remeis-Hügel (Roter Berg) mit Villa Remeis – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 - Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) - Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELT erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Dr. Remeis StiftungBamberg
Sanierung Remeis-Hügel (Roter Berg) mit Villa Remeis – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 - Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) - Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELT erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der Dr. Remeis StiftungBamberg
Sanierung Remeis-Hügel (Roter Berg) mit Villa Remeis – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 - Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) - Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachDeadline: Aug 18
Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Bereich 1: Villa | Bereich 2: Bestandsgebäude | Bereich 3: Aufstockung / Neubauergänzung) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planungsleistungen einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Fachplanung erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung BambergBamberg
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg - Fachplanung technische Ausrüstung Lichtplanung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (Fachplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 - Lichtplanung - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (der AG geht davon aus, dass LPH 4 in den ALG 4 + 5 nicht erforderlich sein wird.) - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Besondere Leistungen: - Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Installationen Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde,
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