Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnTED
Generalsanierung Tunnel Tunisstraße
Die Stadt Köln plant die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunisstraße, einschließlich betriebs- und sicherheitstechnischer Neuausstattung nach RE-ING Teil-3. Ein Generalplaner soll freiberufliche Leistungen in Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung erbringen. Die Ausarbeitung des Entw...
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Die Stadt Köln plant die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunisstraße, einschließlich betriebs- und sicherheitstechnischer Neuausstattung nach RE-ING Teil-3. Ein Generalplaner soll freiberufliche Leistungen in Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung erbringen. Die Ausarbeitung des E...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Published:
- February 17, 2026
- Deadline:
- March 30, 2026
Tender description
Die Stadt Köln plant die Generalsanierung der Tunnelanlage Tunisstraße, einschließlich betriebs- und sicherheitstechnischer Neuausstattung nach RE-ING Teil-3. Ein Generalplaner soll freiberufliche Leistungen in Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung erbringen. Die Ausarbeitung des Entwurfs muss so detailliert sein, dass auf dieser Basis die Ausschreibung des Generalunternehmers erfolgen kann. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, geplant sind die Leistungsphasen 1-3, 5, 6 und 8.
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10- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenDeadline: Mar 29
Generalsanierung Tunnel Tunisstraße
Planungsleistung für eine Generalsanierung Freiberufliche Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung technische Ausrüstung Rahmenvertrag Generalplanungsleistungen Wohnungsneubau
Die Rahmenverträge betreffen Architektenund Ingenieurleistungen als Generalplaner für die: Objektplanung (vgl. § 33 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor, Entwurfs, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9HOAI). Tragwerksplanung (vgl. § 51 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor, Entwurfs, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe (vgl. Lph 1 bis 6 HOAI). Technische Ausrüstung (vgl. § 53HOAI) Grundlagenermittlung, Vor, Entwurfs, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9 HOAI). Freianlagen (vgl. §38 HOAI) Grundlagenermittlung, Vor, Entwurfs, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung (vgl. Lph 1 bis 9 HOAI). Leistungen von allen erforderlichen Sonderfachleuten. In Abhängigkeit von der vorgesehenen Vergabeund Projektabwicklung (Einzelgewerke oder Generalübernehmer mit Planungsanteilen oder Partnering), können aus den einzelnen Leistungsbildern auch nur Teilleistungen erforderlich werden. Um auf politische, wirtschaftliche und oder/projektspezifische Einflüsse bestmöglich reagieren zu können, erfolgt die stufenweise Beauftragung im Einzelauftrag durch den AG in folgenden Projektstufen oder Teilen davon. Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 2: Entwurfsplanung HOAI (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 3: Genehmigungsplanung, (Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Freianlagen) Stufe 4: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Objektplanung, TGA, Freianlagen) Stufe 5: Ausführungsplanung (Objektplanung, TGA, Freianlagen). Stufe 6: Objektüberwachung (Objektplanung, TGA, Freianlagen).Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.- Gemeinde Bönen
Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Objektplanung Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein und geht von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.413.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.412.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029. - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Tragwerksplanung für das Bauvorhaben Erweiterung der Ferdinand von Miller Realschule Fürstenfeldbruck Beauftragt werden Leistungen für folgende Objekte: • Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand • Verbau Baugrube • Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-6 • Stufe 4: LPH 8 Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand Durch die Tragwerksplanung sind folgende Leistungen zu erbringen: • Tragwerksplanung für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 1-6, 8 • Tragwerksplanung der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 1-6, 8 • Tragwerksplanung für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 1-6, 8 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Tragwerksplanung im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Verbau Baugrube Der Verbau der Baugrube für die Erweiterung Süd mit Tiefgarage wird voraussichtlich als separates Ingenieurbauwerk beauftragt und durch die Tragwerksplanung als Fachplanung begleitet. Es ist möglich, dass im Rahmen der Vorplanung ein Entwurf entwickelt wird, bei dem der Baugrubenverbau zum Teil der Außenwände der Tiefgarage wird. Tritt dieser Fall auf, wird der Verbau nicht als separates Objekt beauftragt, sondern Leistungsumfang der Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau Süd. Der Verbau der Baugrube ist daher als optionale Leistung gekennzeichnet. Der Baugrund hat hoch anstehendes Grundwasser, ein Baugrundgutachten wird durch den Bauherrn im Rahmen der frühen Planungsphasen eingeholt. Es ist zu beachten, dass Altlasten im Untergrund vorliegen können, durch den Bauherren wird zur Aufklärung ein Bodengutachten eingeholt. Containeranlage Die Containeranlage wird zum Ende der Maßnahme abgebaut. Dies wird nicht durch die Tragwerksplanung begleitet. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, muss eine Aufstockung vorgenommen werden. Die Tragwerksplanung ist hiervon zunächst nicht betroffen. Erneuerung Prozessleitsysteme Klärwerk Plieningen und Gruppenklärwerk Ditzingen sowie Aufbau übergeordnetes Prozessleitsystem
1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Anlagengruppe: GA), Leistungsphasen 1-9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).
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