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Generalplanerleistungen - Sanierung Familienbecken Parkbad Linz
Generalplanerleistung für Sanierung bzw. Neugestaltung des Familienbecken aus Edelstahl mit zugehöriger neuer Badewasseraufbereitung und Technikräumen sowie Schwimmkanal in das bestehende Hallenbad.
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Health & Safety Coordination (SiGeKo)
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- LINZ SERVICE GmbH
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €54,280,815
- Topic:
- Architecture
Tender description
Generalplanerleistung für Sanierung bzw. Neugestaltung des Familienbecken aus Edelstahl mit zugehöriger neuer Badewasseraufbereitung und Technikräumen sowie Schwimmkanal in das bestehende Hallenbad.
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Stadt LaatzenLaatzenDer Auftrag besteht aus Generalplanerleistungen bei der Sanierung des C-Trakts (naturwissenschaftlicher Trakt) der Albert-Einstein-Schule in Laatzen. Zu planen ist unter anderem die Herstellung der neuen Gasversorgung mittels Propangasflaschen, die Sanierung von Boden, Wänden und Decken in allen Räumen, sowie die Nutzungsänderung einiger Räume.Generalplanerleistungen und sonstige Leistungen für die Sanierung der Mittelschule Bruck an der Mur
Stadtgemeinde Bruck an der MurDeadline: Aug 02Generalplanerleistungen und sonstige Leistungen für die Sanierung der Mittelschule Bruck an der MurGeneralplanerleistungen - Energetische Sanierung Quäker Nachbarschaftsheim und Kindertagesstätte, Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln
Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Jul 30Umfassende energetische Sanierung eines Bürgerhauses in Köln-Ehrenfeld (Baujahr 1972, Bestandsfläche 2.422 m², Volumen 7.368 m³). Enthält Kita, Seniorentreff, Veranstaltungssaal. Gebäude steht in denkmalgeschützter Grünanlage und Landschaftsschutzgebiet. Ziel ist Klimaneutralität bis 2035. Gesucht werden Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung des Gebäudes in der Kreutzerstraße 5-9, 50672 Köln.Universität - Sanierung Gebäude 12 und 14, sowie Neubau Seminargebäude - Generalplanerleistungen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielDeadline: Jul 13Die GMSH ist durch das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit der Aufstellung der Finanzplanungsunterlage-Bau (FU-Bau) in drei Teilvorlagen für die Gesamtmaßnahmen zur Sanierung der Gebäude 12 und 14 der Universität zu Lübeck und dem Neubau eines Seminargebäudes beauftragt worden. Das zwei- bzw. dreigeschossige Bestandsgebäude 12 wurde 1929/30 errichtet und seither um verschiedene An- und Aufbauten ergänzt. Die Fassaden und das Haupttreppenhaus im Inneren stehen unter Denkmalschutz. Der Gebäudebestand wird für die Ausbildung von Studierenden der Medizin und Gesundheits-wissenschaften genutzt. Er ist umzubauen und zu sanieren (Kernsanierung) sowie um den Neubau eines Seminargebäudes zu erweitern. Das genehmigte Raumprogramm umfasst ca. 7.300m² NUF 1-6. Aktuell ist ein kleiner Teil des Bestandsgebäudes 12 noch in Nutzung, andere die restlichen Teile dort sind leerstehend. Die zu vergebenen Leistungen der Generalplanung umfassen die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Freianlagen (LPH 1-9) und Ingenieurbauwerke (LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6 + 8 als Besondere Leistung), Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-6 (LPH 1-9) und Bauphysik mit den Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik (LPH 1-7). Als Planungsziele sind die Ziele der Klimaschutzstrategie des Landes Schleswig-Holsteins/des EWKG, hier insbesondere des nachhaltigen Bauens und der Kreislaufwirtschaft für Baustoffe, sowie das Ziel der Flexibilität, hier insbesondere der Raumstruktur im Neubau, sowie soziokulturelle Ziele definiert. Zu erreichen sind u.a. auch die Verbesserung der barrierefreien Erschließung des Gebäudes 12, die Senkung des Primärenergiebedarfes durch Austausch der Gerätetechnik, Lüftungstechnik und Kältetechnik. Außerdem ist im Zuge der Planung zu untersuchen, ob eine PV-Anlage installiert werden kann. Weitere Fachplanungen, z.B. die Brandschutzplanung, sollen gesondert, direkt vom Auftraggeber beauftragt und vom Generalplaner koordiniert werden. Der vorläufige Kostenrahmen für die Sanierung und den Neubau beläuft sich auf 52.500.000,00 € brutto. Die Fertigstellung des 1. Teils der FU-Bau ( Neubau LPH 3 mit 4) ist für Ende 2027 vorgesehen. Details zur Leistungserbringung finden sich in der Leistungsbeschreibung bei den Vergabeunterlagen.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.Atriumhaus - Umbau und Sanierung, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-4+8 / LPH 5-9 und Besonderen Leistungen
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 18AUSGANGSSITUATION - GRUNDSTÜCK UND BESTANDSGEBÄUDE Das Bürogebäude Gustav-Stresemann-Ring 3 (das sogenannte Atrium-Haus) ist Eigentum der WVV Wiesbaden Holding GmbH. Seit 2010 sind sämtliche Büroflächen an die Juristische Fakultät der European Business School (EBS) vermietet. Für die Umnutzung zu Zwecken der Hochschule sind befristete Baugenehmigungen erteilt worden. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Umbauten vorgenommen. Das Mietverhältnis mit der EBS ist beendet. Die EBS ist Anfang 2025 ausgezogen. Das sogenannte "Atriumhaus" wurde in den Jahren 1993/94 als freistehendes Büro- und Verwaltungsgebäude in massiver Bauweise errichtet. Das Gebäude besitzt oberirdisch Abmessungen von ca. 55 m x 55 m und umfasst ein Garagengeschoss (Ebene 0) sowie drei Obergeschosse (Ebene 1-3). In den Jahren ab 2010 wurde das Gebäude im Rahmen einer befristeten Baugenehmigung teilweise als Hochschulstandort der European Business School genutzt. Diese Genehmigung ist inzwischen erloschen, sodass aktuell wieder die ursprüngliche Baugenehmigung für ein Bürogebäude aus dem Jahr 1994 maßgeblich ist. Im Rahmen eines Bauantrags ist nun eine Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude zu einem Bürogebäude mit Beratungscenter und Schulungsräumen vorgesehen. Während in den oberen Geschossen überwiegend Büroflächen vorgesehen sind, sollen im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss Beratungs- und Schulungsräume eingerichtet werden. Mit der geplanten Nutzungsstruktur sowie den brandschutzrelevanten Umbaumaßnahmen entstehen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung, insbesondere an die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen. Die bestehenden Anlagen sind hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Leitungsführung sowie brandschutztechnischen Anforderungen zu überprüfen und an die neue Nutzung sowie an die geplante Aufteilung in Nutzungseinheiten anzupassen. Zur fachgerechten Planung, Bewertung des Bestands sowie zur Integration der erforderlichen Anpassungen in das Brandschutzkonzept ist daher die Beauftragung einer Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS), insbesondere für die Lüftungstechnik, erforderlich. KENNDATEN / ZAHLEN Das Atriumhaus Adresse: Gustav-Stresemann Ring 3, 65189 Wiesbaden Flurstücksdaten: Wiesbaden, Flur 53, Flurstück 64/71 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 + 8 mit Schwerpunkt auf der Erneuerung der Lüftungsanlage, Leistungsphasen 5-9 Grundleistungen sowie die Besonderen Leistungen gem. Vertragsentwurf (Anlage 02d) Besondere Leistungen: Sichtung und Prüfung der Bestandsunterlagen (LPH 5-6 vorbereitend relevant) • Sichtung und Bewertung der vorhandenen Bestandsunterlagen der Lüftungsanlagen hinsichtlich Vollständigkeit und Verwendbarkeit für die Planung • Abgleich der Unterlagen mit der örtlichen Bestandssituation (soweit zugänglich) • Berücksichtigung des Lüftungsgesuchs und des Brandschutzkonzepts • Prüfung der Einbausituation neuer Anlagenteile im Bestand auf Grundlage der vorhandenen Informationen • Planung der Demontage der bestehenden Lüftungsanlagen einschließlich Rückbauabschnitten und bauphasengerechter Umsetzung Ausschreibung & Vergabe (LPH 6-7) • Bestandsspezifische LV-Erstellung: Besondere Beschreibungen für Abbruch, Demontage und fachgerechte Entsorgung von Altanlagen. • Erarbeiten von Provisorien: Planung technischer Behelfsmaßnahmen, um den laufenden Betrieb während des Umbaus aufrechtzuerhalten. Bauüberwachung (LPH 8) • Koordination und Überwachung der technischen Schnittstellen im Rahmen der Bauausführung • Dokumentation der Bestandsanpassung: Festhalten von Abweichungen, die erst bei Öffnung der Bauteile erkennbar wurden Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen / optionalen Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz, Honorarerhöhung, ersparte Aufwendungen) herleiten. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2026 Beginn Vergaben LPH 6+7: ca. Februar 2027 Baubeginn: ca. März / April 2027 Fertigstellung: ca. November 2027Generalplanerleistungen für eine Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit der energetischen und funktionellen Sanierung des Ankerplatzes Norderney
HochsauerlandkreisArnsbergDeadline: Sep 08Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt die umfassende Sanierung der Kinder- und Jugendeinrichtung "Ankerplatz" auf Norderney. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energie-, Nutzungs- und Förderkonzeptes als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungs-, Investitions- und Förderentscheidungen. Konkretere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage B.1 - Projektbeschreibung, zu entnehmen.
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