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Generalplanerleistungen – Neubau des Förderschulcampus Paderborn
Hintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Building Physics
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Paderborn
- Published:
- July 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Hintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt. Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung. Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden. Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele. Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Zum Leistungsumfang zählen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI,Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2, Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig). Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht. Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen: In Leistungsphase 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. In Leistungsphase 7: Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, Durchführung der Submission, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung. Hinweise zur Leistungserbringung: Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen. Zusätzliche Leistungen Protokollführung und organisatorische Unterstützung, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Moderner digitaler Projektraum, Unterstützung bei Beschlussvorlagen, Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
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Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonnGegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.Generalplanerleistungen
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