Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergTED
Generalplanerleistungen / Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Geschwister-Scholl-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 26, 61194 Niddatal
Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges R...
Architecture, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Landscape Architecture
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Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufige...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 18, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbilden zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: • Titel 1: Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung zur Errichtung eines Neu-/Erweiterungsbaus gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms auf Basis gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben des Wetteraukreises sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 2: Anpassungen im Bestand Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Umzüge und Umbauarbeiten (vorrangig im Geb. -07 Caféteria/Aula) sowie Anpassungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von betroffenen Räumen gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms mit Abgleich bestehender Baugenehmigungen und zugehörigen genehmigten Brandschutzkonzepten der Bestandsgebäude sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Arbeiten im Außenbereich inkl. übergeordneter Betrachtung, grundlegender Angaben und Festlegungen bspw. aus Sicht des Brandschutzes im Außenbereich für die Bestandsgebäude und des für den Neu-/Erweiterungsbau zu erstellende Brandschutzkonzept sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. Es soll optional die Errichtung einer möglichen erforderlichen Erweiterung von Stellplätzen geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden. Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe im Wetteraukreis. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Objektbeschreibung und den Anlagen02a-g Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 12 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 13 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Hinweis für Titel 3 KG 410 und KG 440: Der Umfang dieser Leistungen wird ggf., sobald dieser genau feststeht, nachträglich beauftragt. Es ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Beauftragung.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 18
Generalplanerleistungen / Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Geschwister-Scholl-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 26, 61194 Niddatal
Beschreibung: Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbilden zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: • Titel 1: Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung zur Errichtung eines Neu-/Erweiterungsbaus gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms auf Basis gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben des Wetteraukreises sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 2: Anpassungen im Bestand Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Umzüge und Umbauarbeiten (vorrangig im Geb. -07 Caféteria/Aula) sowie Anpassungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von betroffenen Räumen gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms mit Abgleich bestehender Baugenehmigungen und zugehörigen genehmigten Brandschutzkonzepten der Bestandsgebäude sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Arbeiten im Außenbereich inkl. übergeordneter Betrachtung, grundlegender Angaben und Festlegungen bspw. aus Sicht des Brandschutzes im Außenbereich für die Bestandsgebäude und des für den Neu-/Erweiterungsbau zu erstellende Brandschutzkonzept sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. Es soll optional die Errichtung einer möglichen erforderlichen Erweiterung von Stellplätzen geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden. Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe im Wetteraukreis. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Objektbeschreibung und den Anlagen02a-g Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 12 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 13 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Hinweis für Titel 3 KG 410 und KG 440: Der Umfang dieser Leistungen wird ggf., sobald dieser genau feststeht, nachträglich beauftragt. Es ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Beauftragung. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 18
Generalplanerleistungen / Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Geschwister-Scholl-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 26, 61194 Niddatal
Generalplanerleistungen für die Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal (Straße 26). Leistungen umfassen: Titel 1: Neubau/Erweiterung für Ganztag (ohne Außenanlage) basierend auf Raumprogramm. Titel 2: Anpassungen im Bestand, z.B. Umzüge/Umbauten (Cafeteria/Aula) und TGA-Anpassungen mit Abgleich bestehender Genehmigungen. Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage inklusive Brandschutzkonzepten für Bestandsgebäude und Neubau. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 27
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung. - Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale VergabestelleDeadline: Jun 18
Planungsleistungen nach HOAI 2021 als Generalplaner gem. Auftragsbekanntmachung i. R. d. Abriss und Neubau Werkstattgebäude inkl. HoGa-Bereich an der Beruflichen Schule Butzbach, Emil-Vogt-Str. 8, 355
Aufgrund des in die Jahre gekommenen Werkstattgebäudes inkl. direkt integrierter Klassen-/Schulungsräume als auch des Lehrbereichs des Hotel- und Gaststättengewerbes (kurz: HoGa) im Nebengebäude soll am Schulstandort der Beruflichen Schule in Butzbach das Werkstattgebäude wegen seiner maroden Bausubstanz zurückgebaut und wieder neu errichtet sowie der HoGa-Bereich komplett saniert werden. Neben dem Werkstattgebäude und seinen inkludierten Klassen-/Schulungsräumen soll ebenfalls das im direkten Umfeld errichtete und nicht mehr dem technischen Stand entsprechende 2-Klassengebäude abgerissen werden und kann ersatzlos entfallen, um hier ein entsprechendes mögliches Baufeld herrichten zu können. Die dabei wegfallenden zwei Klassen-/Schulungsräume sind im Raumprogramm zur Neuerrichtung des Werkstattgebäudes inkl. Schulungsräumen nicht weiter berücksichtigt. Die Planungsleistungen sind anhand der folgenden vier Titeln zu erbringen: • Titel 1: Abriss Werkstattgebäude und 2-Klassenbau • Titel 2: Neubau Werkstattgebäude inkl. Erweiterung • Titel 3: Umbauten im Bestand • Titel 4: Herstellung, Überarbeitung und Erweiterung der Außenanlage Die Berufliche Schule Butzbach ist eine berufsbildende Schule im Wetteraukreis. Der Schulstandort besteht aus mehreren Gebäuden (Hauptgebäude, Nebengebäude, Werkstattgebäude, Ökohaus, Seminar- und Werkstattgebäude und 2-Klassenbau), die ebenerdig freistehend untereinander über den Außenbereich zugänglich sind. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Mit der Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer die folgenden Leistungen später zu erbringen, da deren Umfang im Vorfeld nicht vollumfänglich ersichtlich sind (z. B. wegen noch fehlender Planungsgrundlage oder noch fehlender Bestandsaufnahme): 1. Für die Leistungen der Untertitel 4.2 erfolgt noch keine Preisabfrage. Diese erfolgt, sobald der Umfang feststeht. Vor Abruf dieser Leistungen (1.) treffen der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Honorarvereinbarung. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 27
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Erweiterung der Klassenräume und des Ganztags an der Schrenzerschule in 35510 Butzbach (in serieller Bauweise)
Titel 1: Erweiterung Klassenräume und Ganztag Im Zuge der Maßnahme soll ein Erweiterungsbau für den Ganztag und weitere Klassenräume auf dem kreiseigenen Grundstück errichtet werden. Der Erweiterungsbau soll gemäß vorläufigem Raumprogramm unter anderem Betreuungsräume, zusätzliche Klassenräume und/oder Lernlandschaften, WC-Räume und Nebenräume enthalten. Aufgrund der in den Bestandsgebäuden geringen Anzahl an Toiletten, sollen im Erweiterungsbau zusätzliche WC-Räume geschaffen werden. Durch den Planer sind WC-Berechnungen und Empfehlungen zu erstellen. Das Gebäude ist mindestens nach GEG oder besser zu errichten. Die Baustandards des Wetteraukreises sind zu beachten. Der Leitfaden "Wirtschaftliches Bauen" des Wetteraukreises wird dem Planer bei Projektbeginn übergeben. Die Klimaschutzziele des Wetteraukreises sind zu beachten. Bauweise: Der Erweiterungsbau soll als funktionales, kompaktes und barrierefreies Gebäude errichtet werden. Auf dem Bestandsgelände ist die Möglichkeit für Baustellenlagerflächen begrenzt. Aus diesem Grunde soll der Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Systembau oder Holzrahmenbau oder Holzmodulbau geplant und gebaut werden, wobei teilweise bestimmte Gewerke auch einzeln ausgeschrieben werden sollen. Technische Gebäudeausstattung: Im Zuge der ersten Leistungsphasen sind im Bestand die gebäudetechnischen Anbindungen zu untersuchen. Falls erforderlich sind zusätzliche Leitungen /Anschlüsse vorzusehen oder Bestandsleitungen zu ertüchtigen und/oder umzulegen. Technische Anlagen wie die Elektroakustische Lautsprecher Anlage (ELA), Hausalarmanlage, sowie die Sicherheitsbeleuchtung (Sibe) sind an den Bestand anzubinden und ganzheitlich zu betrachten. In den Klassenräumen kommen unter anderem interaktive Schultafeln (IAS) zur Ausführung, welche vom Auftraggeber geliefert und montiert werden. Im Zuge der Planung sind die Übergabepunkte abzustimmen und baulich umzusetzen. Hierfür sind rechtzeitig vorher Abstimmungen zwischen Schule und der Fachstelle " Schul-IT und Medienzentrum" zu organisieren. Das Gebäude soll voraussichtlich eine eigene Heizungsanlage erhalten und heizungstechnisch nicht an die anderen Gebäude angebunden werden. Im Zuge der Planung ist zu prüfen, ob bzw. in welcher Größe eine PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll eingeplant werden kann. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist dies ebenfalls mit umzusetzen. Materialien und Einrichtung: Materialien sind in einem guten Standard (keine gehobene Ausführung) zu planen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auftragsänderungen sind dann möglich, wenn Sie vom Bauherrn gewünscht und schriftlich bestätigt werden und wenn sie den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Einrichtung und Möblierung erfolgt durch die Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" des Wetteraukreises. Daher sind rechtzeitig Abstimmungen mit allen Beteiligten u.a. der Schule, dem Fachdienst "Schul-IT und Ausstattung" durchzuführen. Titel 2: Außenanlage Die Außenanlage ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistung und umfasst vorwiegend den Bereich um den Neubau sowie die dazugehörigen nachzuweisenden Stellplätze. Die Zahl der Stellplätze im Bestand ist zu überprüfen und falls erforderlich zu ergänzen. Für den Neubau erforderliche Stellplätze sind möglichst in der Nähe des Neubaus zu verorten. Im Zuge der Errichtung der PKW-Stellplätze soll geprüft werden, ob E-Ladestation für PKW installiert werden können. Ist dies möglich, so ist mind. ein Parkplatz mit E-Ladestation zu versehen und weitere Stellplätze sind, gemäß Vorgabe des Wetteraukreises, für die nachträgliche Installation vorzurüsten. Titel 3: Baufeldfreimachung und Rückbau Um Platz für einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände zu schaffen, ist derzeit angedacht das jetzige Hausmeisterhaus zurückzubauen. Hierfür ist die Einrichtung auszulagern bzw. der Umzug in andere Räumlichkeiten der Schule zu organisieren. Leitungen und Anschlüsse sind teilweise umzulegen oder zurückzubauen. Entscheidungen, welche Varianten oder Optionen ausgewählt werden, ergeben sich in den Ausarbeitungen und Ergebnissen der Projektplanungen der Leistungsphasen im Zusammenhang mit den besten und wirtschaftlichsten Lösungen und den getroffenen Einzelfallentscheidungen durch den Bauherrn und hängen im Wesentlichen auch von deren Kosten ab. Zur Erreichung der Projektziele ist eine umfangreiche Präsenz des Planungsbüros insbesondere im weiteren Verlauf in der Bauleitung vor Ort unumgänglich. Ausführungsfrist: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die LP3 ist nach ca. 1,5 Jahre nach Auftragserteilung einzureichen. Die Ausschreibungen der Bauleistungen u.a. für den Systembau soll spätestens 2 Jahre nach Auftragserteilung vorliegen. Die Bauzeit soll 1,5 Jahr nicht überschreiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes und der weiteren Unterlagen seine Leistungen bis zum Abschluss der Maßnahme zu erbringen, auch wenn das in der Auftragsbekanntmachung angegebene voraussichtliche Ausführungsende erreicht ist. Eine entsprechende Klausel bei Projektverzögerungen und -unterbrechungen ist in den Besonderen Vertragsbedingungen enthalten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
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