Gemeinde Reichelsheim im OdenwaldReichelsheim
Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27
Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim beabsichtigt ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfah...
Special Vehicles, Vehicle Parts
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Reichelsheim im Odenwald
- Published:
- September 12, 2026
- Deadline:
- October 11, 2026
- Topic:
- Special Vehicles
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Gemeinde Reichelsheim Brandschutz, Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim beabsichtigt ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hessen zu beschaffen. Die Beschaffungsmaßnahme wird durch das Land Hessen gefördert. Das zu beschaffende Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, gemäß DIN 14530-27:2019-11 soll mit einer Besatzung von 1/8 als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband mit einer speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Reichelsheim zugeschnittenen Beladung für Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung eingesetzt werden. Das Fahrgestell, der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Beladung, sowie der Betrieb aller technischen Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein schneller und effektiver Einsatz gewährleistet ist. Zum Zeitpunkt der Lieferung muss das Fahrzeug folgenden Punkten entsprechen: 1. DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 sowie nach den Technischen Richtlinie des Landes Hesssen, DIN EN 1846-1 bis -3 2. Unfallverhütungsvorschriften 3. Regelwerk der Technik 4. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen LOS 1 gegliedert in Los 1A Fahrgestell und LOS 1B Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF Beschreibung Los 1 A: Fahrgestell für Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, Diesel- Frontlenker-Fahrgestell (Linkslenker) mit permanentem Allradantrieb, sowie allen Betriebs- und Warneinrichtungen nach DIN, hohlraumkonserviert und mit Unterbodenschutz behandelt, Truppfahrerhaus und hydraulisch kippbar. Technisch ist das Fahrzeug auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 18.000 kg auszulegen. Die Zulässige Gesamtmasse des komplett aufgebauten Fahrzeuges nach DIN EN 1846-2 von nicht mehr als 16.000 kg ist einzuhalten. Zulässige Einzelachslasten sind ebenfalls einzuhalten. Die zulässige Gesamtfahrzeughöhe im unbeladenen Zustand (inkl. allen An- und Aufbauten) darf einschließlich der Blaulichter und der Sondersignalanlage 3.300 mm nicht überschreiten (flexible Antennen unberücksichtigt). Fahrzeugbreite von maximal 2.500 mm (Rückspiegel unberücksichtigt) Fahrzeuggesamtlänge von nicht mehr als 8.600 mm Einhaltung des Wendekreis nach der DIN EN 1846-2. Beschreibung Los 1 B: Feuerwehrtechnischer Aufbau. Das zu beschaffende für Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF - nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 soll mit einer Besatzung von 1/8 als selbstständige taktische Einheit oder im Zugverband mit einer speziell auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Reichelsheim zugeschnittenen Beladung für Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung eingesetzt werden. Das Fahrgestell, der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Beladung, sowie der Betrieb aller technischen Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch unter schwierigen Bedingungen ein schneller und effektiver Einsatz gewährleistet ist. LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung für ein Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 Feuerwehrtechnische Beladung für das zu beschaffende Feuerwehr Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF - nach DIN 14530-27:2019-11 Löschfahrzeuge - Teil 27; Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20, sowie DIN EN 1846 Teil 1 bis 3. Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen alle Gegenstände den anerkannten Regeln und Vorschriften entsprechen, sowie auf dem neuesten Stand der Technik sein. Des Weiteren müssen alle angebotenen Produkte in Los 2 mit gängigen, in Deutschland verwendeten Gerätschaften kompatibel sein (Anschlüsse, Stecker, Kupplungen usw.) und den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen. Zu jedem Gerät, das
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Stadt GeilenkirchenGeilenkirchhenDeadline: Oct 12Als Ersatzbeschaffung für ein älteres Einsatzfahrzeug wird für die Löscheinheit Würm ein neues HLF 20 beschafft. Dieses soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen. - DIN 14035: 2022-11 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge. - DIN 14530-27: 2019-11: HLF 20. - DIN 14420: 2025-05 Feuerlöschpumpen. - DIN SPEC 14502-1: 2016-12. - DIN 14502-2: 2024-04 - Entwurf. - DIN 14502-3: 2022-03. - DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1). - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung. - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD. - Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen. - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr). - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge). - Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug Typ HLF20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530 Teil 27 mit Löschwasserbehälter in Seriengröße 1600 Ltr. mit Rotzler-Seilwinde 5,0 to montiert und Einpersonen-Haspeln am Aufbauheck
Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Die Bürgermeisterin (Kreis Herzogtum Lauenburg)Wentorf bei HamburgLV 1.0 Fahrgestell: Geeignet und technisch ausgerüstet zur Aufnahme eines Aufbau Löschgruppenfahrzeug Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530 Teil 27; Löschwasserbehälter – Serie mit Inhalt ca.1600 ltr mit Einpersonen-Schlauchhaspeln am Fahrzeugheck und mit Rotzler Seilwinde Treibmatic, Geräte-Aufbau verlängert um ca. 300mm Falls erforderlich, wird der Wehrführer der FFW für die Gesamthöhe und Gesamtlänge eine Ausnahmegenehmigung beim Kreisbrandmeister beantragen. Gesamtgewicht erhöht auf ca.16.800kg Fahrerhaus kurz mit Kipphydraulik für Besatzung 1/1 ; Diesel-Frontlenker-Fahrgestell mit Allradantrieb 4x4 und allen Betriebs- und Warneinrichtungen nach DIN, Hohlraum konserviert und mit Unterbodenschutz behandelt. Die erforderliche technische Fahrgestellausstattung wird abgestimmt zwischen Fahrgestellanbieter und Aufbauanbieter. Die Kopie der Angebotszeichnung und des Abstimmungsprotokoll, von beiden unterzeichnet, wird der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (im weiteren Verlauf = AG) zugestellt, sodass gegenüber der AG nach der Ausschreibung für technisch erforderliche Fahrgestelländerungen keine Forderungen entstehen, die nicht in der Ausschreibung aufgeführt sind. LV 2.1.1 Aufbau: Feuerwehrtechnischer Aufbau Löschgruppenfahrzeugaufbau Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530 Teil 27 mit Löschwasserbehälter-Serie mit Inhalt ca. 1600 lfr. mit Einpersonen-Schlauchhaspeln am Fahrzeugheck und mit Rotzler Seilwinde Treibmatic Geräteaufbau verlängert um ca. 300mm, wenn techn. möglich auf geeignetem Fahrgestell mit Allradantrieb 4x4 abgestimmte Radstandlänge zwischen 3.700mm und 4.200mmj Abgasnorm Euro VI, E (oder vergleichbare Technologie) Zwillingsbereifung an der 2. Achse Fahrzeuglänge: bitte in Angebotsskizze festhalten unter Einhaltung der oben genannten DIN und der einschlägigen STVZO Fahrzeugbreite: ca. 2,55 m Zul. Gesamtgewicht 16.800 kg mit allen Betriebs- und Warneinrichtungen nach DIN, Hohlraum konserviert und mit Unterbodenschutz behandelt. Fahrgestell mit zulässigem Gesamtgewicht von 16.000 kg / 16.800kg Fahrerhaus kurz mit Kipphydraulik für Truppbesatzung 1/1 ; Ausführung der Fahrerhausrückwand abstimmen mit dem Fahrgestellanbieter im Auftragsfall Die erforderliche technische Fahrgestellausstattung wird abgestimmt zwischen Fahrgestellanbieter und Aufbauanbieter. Die Kopie der Angebotszeichnung und des Abstimmungsprotokolls, von beiden unterzeichnet, wird der Gemeinde Wentorf (im weiteren Verlauf = AG) zugestellt, sodass gegenüber dem AG nach der Ausschreibung für technisch erforderliche Fahrgestelländerungen bzw. Aufbauänderungen keine Forderungen entstehen, die nicht in der Ausschreibung aufgeführt sind Falls erforderlich, wird der Wehrführer der FFW für die Gesamthöhe und Gesamtlänge eine Ausnahmegenehmigung beim Kreisbrandmeister beantragenErsatzbeschaffung von vier Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26
Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Landesfeuerwehrschule Baden-WürttembergBruchsalDeadline: Oct 05Ausgeschrieben wird die Lieferung von vier Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26 mit einer vom Motor angetriebenen Pumpe. Die vier HLF 10 müssen jeweils zur Aufnahme einer Besatzung 1/8 (Gruppe), der erforderlichen feuerwehrtechnischen Beladung sowie eines Löschwasserbehälters mit einem nutzbaren Fassungsvermögen von 1.000 Litern geeignet sein. Die feuerwehrtechnische Beladung entspricht den Belangen der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und basiert auf dem Musterbeladeplan. Sie ist weitestgehend aufgabenspezifisch auf die Geräteräume zu verteilen. Bei der Auslegung und Fertigung der Fahrzeuge sind die besonderen Belastungen im Lehrgangsbetrieb der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die außergewöhnlich hohe Beanspruchung der Fahrzeugtüren, Geräteraumverschlüsse, Auftritte, Bordwandklappen, Gerätehalterungen und Leiterentnahmehilfen. Es ist von einer Nutzung an 120 Lehrgangstagen pro Jahr mit jeweils sechs Übungseinsätzen auszugehen. Die detaillierten technischen und funktionalen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den folgenden beiden Leistungsbeschreibungen: Leistungsbeschreibung 1: Fahrgestell und Aufbau Leistungsbeschreibung 2: Feuerwehrtechnische Beladung Die beiden Leistungsbeschreibungen bilden gemeinsam eine einheitliche Gesamtleistung. Sie stellen keine gesonderten Lose dar. Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung sind technisch und funktional aufeinander abzustimmen und werden deshalb als einheitlicher Gesamtauftrag ohne Losaufteilung vergeben. Angebote für nur einen Teil der Gesamtleistung sind nicht zugelassen.Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs nach DIN 14530-26 für die Freiwillige Feuerwehr Marienheide, Löschgruppe Kalsbach
Gemeinde MarienheideMarienheideDie Gemeinde Marienheide beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 nach DIN 14530-26 für die Freiwillige Feuerwehr Marienheide, Löschgruppe Kalsbach. Wenn ein den groben Eckdaten entsprechendes Vorführfahrzeug zur Verfügung steht, kann es angeboten werden, insofern es über die folgenden Ausführungen verfügt: - Fahrgestell zul. Gesamtgewicht mind. 16.000 kg - Automatik-Wandlergetriebe - Lagerung für 3-tlg. Schiebleiter - Löschwassertank mind. 2.000 Liter - Lichtmast LED 24V - Schlauchmaterial nach DIN im Geräteaufbau verlastet, 2 Einmannhaspeln zusätzlich - Lagerung 4 Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum. - Möglichkeit zur Unterbringung der Beladung gemäß beigefügter kompletter Beladeliste Die einschlägigen Normen, gängigen Regelwerke der Technik und die Unfallverhütungssvorschriften des Landes des Auftraggebers müssen jeweils in der neuesten Fassung, neben der nachstehenden Fahrzeugbeschreibung, eingehalten werden. Das Fahrzeug wird zur Brandbekämpfung und einfachen Technischen Hilfeleistungen eingesetzt und transportiert hierzu umfangreiches Werkzeug und Spezialgerät. Vor Produktionsbeginn erfolgt ein Detailabstimmungsgespräch zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber. Das Ergebnis wird in einem, von beiden Seiten zu unterzeichnenden, Protokoll festgehalten. Vereinbarungen hinsichtlich Fahrzeugabstimmung und Fertigungsterminen dürfen nur unter Beteiligung des Auftraggebers erfolgen und müssen schriftlich festgehalten werden. Vor bzw. bei Übergabe des Fahrzeuges hat eine ausführliche Unterweisung für ca. sechs Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Marienheide zu erfolgen.
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