Gemeinde MettlachMettlach
Gemeinde Mettlach - Graue Flecken
Die Gemeinde Mettlach will ein flächendeckendes Gigabitnetz bereitstellen und breitbandige Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten anbieten. Der Auftrag umfasst den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Das Projekt wird durch Fördermittel des Bundes und des Saarlandes unterst...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Mettlach
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Gemeinde Mettlach will ein flächendeckendes Gigabitnetz bereitstellen und breitbandige Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten anbieten. Der Auftrag umfasst den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Das Projekt wird durch Fördermittel des Bundes und des Saarlandes unterstützt.
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Gemeinde MettlachMettlachGegenstand ist die Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Mettlach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Der Konzessionsvertrag umfasst Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Endkundendienstleistungen. Die Förderung erfolgt über das Bundesprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 und die Kofinanzierungsrichtlinie Saarland als Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke.Gemeinde Nonnweiler - Graue Flecken
Hoffbauer-Stiftung, Zentraler Service und VertragswesenPotsdamBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten („dunkelgrauen“) Bereichen der Gemeinde Nonnweiler. Die Gemeinde beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen mit Bau, Betrieb und Endkundendienst. Finanzierung erfolgt über die Bundes‑Gigabit‑Richtlinie 2.0 und die sächsische Kofinanzierungsrichtlinie, als Investitionsbeihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke.Eifelkreis Bitburg-Prüm - Dunkelgraue Flecken (Zuschlagsbekanntmachung)
Eifelkreis Bitburg-PrümBitburgBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie Erbringung von Endkundendienstleistungen in allen 6 Losen in Auftrag gegeben.Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Weiskirchen (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde WeiskirchenGemeinde Weiskirchen Kirchenweg 2 66709 Weiskirchen DeutschlandBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Weiskirchen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, gefördert durch Bundes- und Landesmittel (Gigabit-Richtlinie 2.0 und Kofinanzierung Saarland).Kreis Warendorf - Dunkelgraue Flecken
Kreis WarendorfWarendorfBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell als Dienstleistungskonzession.Kreis Olpe - Dunkelgraue Flecken
Kreis OlpeOlpeBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.EX-POST-BKEANNTMACHUNG: Gemeinde Ursberg - Graue Flecken
Gemeinde UrsbergUrsbergVorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. =============================================================================================================================== Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Ursberg (Graue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ==================================================================================================================================================== Die Gemeinde Ursberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Schmelz - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde SchmelzSchmelzBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Schmelz im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ====================================================================================================================== Die Gemeinde Schmelz (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Wallerfangen - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde WallerfangenWallerfangenEX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Wallerfangen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ============================================================================================================= Die Gemeinde Wallerfangen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Gemeinde Willingen (Upland) - Dunkelgraue Flecken (Zuschlagsbekanntmachung)
Gemeinde Willingen (Upland)Willingen (Upland)Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Willingen (Upland) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die Gemeinde Willingen (Upland) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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