Gemeinde Hagen am Teutoburger WaldHagen am Teutoburger WaldTED
Gemeinde Hagen a.T.W. - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung TGA HLS
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundleg...
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- Contracting authority:
- Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
- Published:
- August 05, 2026
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Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbau-teile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.
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Gemeinde Hagen am Teutoburger WaldHagen am Teutoburger WaldDie Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbau-teile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.Gemeinde Hagen a.T.W. - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung TGA HLS
Gemeinde Hagen am Teutoburger WaldHagen am Teutoburger WaldGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der -Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Gemeinde Hagen a.T.W. - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung TGA HLS
Gemeinde Hagen am Teutoburger WaldHagen am Teutoburger WaldGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der -Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Umbau und Sanierung Wilhelminenstift Zeitz
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts ZeitzNaumburgDer sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit. Der Bauherr, die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, planen den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Wilhelminenstifts (Schulstraße 5 in 06712 Zeitz). Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor. Das Gebäude hat ein vollwertiges Kellergeschoss, sowie Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einen Spitzboden (Mansarddach). Die Abmessungen betragen ca. 25 x 12,5m. Der Wilhelminenstift wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt und ist seit 2013 leerstehend. Dachstuhl und Dach wurden aufgrund von Schädigungen 2019 während des Leerstands saniert. Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen wurde das Gebäude entkernt und alle nichtkonstruktiven Bauteile abgebrochen bzw. demontiert. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden, der reaktiviert, überarbeitet und zukünftig weiter genutzt werden soll. Das gesamte Gebäude wird zukünftig vermietet. Dabei sollen zukünftig folgende Nutzungen untergebracht werden: Kellergeschoss: Beratungsstelle (Büronutzung) Erdgeschoss: Sozialstation (Büronutzung) Obergeschoss: Wohngemeinschaft mit Einzelzimmern und Sanitärzelle Dachgeschoss: Wohngemeinschaft für Jugendliche Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird am Westgiebel eine neue Fluchttreppe errichtet, der derzeit vorhandene Toilettenanbau wird dafür abgebrochen. Die beengten Platzverhältnisse am Westgiebel durch das benachbarte Kloster und die beiden Mauern sind zu beachten. Schädigungen an der bestehenden Bausubstanz sind auszuschließen. Die verkehrstechnische Erschließung ist fußläufig über die Straßen "Schulstraße" und "Steinsgraben" gegeben. Der erdgeschossige Zugang erfolgt derzeit über die Schulstraße. Zukünftig wird der Hauptzugang im Kellergeschoss liegen. Dieser Hauptzugang wird fußläufig über eine neu zu schaffende grundstücksinterne Zuwegung von der Schulstraße aus erfolgen. Die Erschließung mit Fahrzeugen führt über die Straße "Klosterkirchhof" und die Zufahrten der benachbarten Flurstücke, deren Nutzung mittels Grundbucheintrag rechtlich gesichert ist. Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden auch die Außenanlagen neu gestaltet. Es werden Wege, eine barrierefreie Rampe, eine Zufahrt und Stellplätze für Pkw und Fahrräder errichtet. Zudem findet eine Gestaltung der Grünflächen statt. Der hofseitige Baum bleibt erhalten und ist zu schützen. Ausgeschrieben werden die Außenanlagen.Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken - Energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen, Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude
Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes TroneckenThalfangDeadline: Sep 07Der Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken plant die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen in Thalfang. Im Zuge der geplanten Sanierung soll die Kindertagesstätte auf den Effizienzhausstandard 70 ausgerichtet werden. Dies soll einerseits durch die Verbesserung der Gebäudehülle mittels Dammmaßnahmen und andererseits durch die Erneuerung der Wärmeerzeugung/-verteilung/ -übergabe erreicht werden. Es ist vorgesehen, die Gebäudehülle in ihrer Gesamtheit durch geeignete Dämmmaßnahmen auf das energetische Niveau eines Neubaus zu bringen. Dies erfordert, dass sämtliche an die Außenluft angrenzenden Bauteile hinsichtlich ihrer Wärmedurchgangskoeffizienten über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus ertüchtigt werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Dämmung der Fassade mit 18cm Dämmstoff in der Wärmeleitgruppe 035, - Austausch aller Fenster auf dreifachverglaste Fenster, - Dämmung des Daches mit einer Kombination aus Zwischen- und Aufsparrendämmung, - Dämmung des Flachdaches, - Raumseitige Dämmung der Bodenplatten. Die an das Erdreich angrenzenden Außenwände sollen nach Möglichkeit ebenfalls deutlich verbessert werden, sofern der Kosten-Nutzen-Faktor in einem rentablen Maße steht. Im Rahmen der energetischen Sanierung soll zudem die Anlagentechnik modernisiert werden. Dazu soll das bestehende Heizungssystem vollständig auf Wärmeerzeugung über eine Wärmepumpe umgestellt werden, die die erzeugte Wärme an das Fußbodenheizungssystem abgibt. Mittels Erdsonden, welche die Wärmepumpe versorgen, soll zukünftig erneuerbare Energie zum Heizen eingesetzt werden. Dieses System soll in der Perspektive auch zum Kühlen genutzt werden. Weiterhin ist vorgesehen, auch die Wärmeverteilung und -übergabe vollständig zu erneuen. So soll ein modernes und intelligent gesteuertes Fußbodenheizungssystem für einen geringen Wärmeverbrauch sorgen. Ebenso soll in dem Zuge auch der untere Gebäudeabschluss, die Bodenplatte, energetisch verbessert werden. Durch den Einbau der Fußbodenheizung muss der Estrich entfernt werden, was vorliegend die Gelegenheit bietet, moderne, gut gedämmte Fußbodenaufbauten zu verwenden. Zudem soll der Strombedarf des Gebäudes zukünftig zu einem großen Teil über Photovoltaikanlage gedeckt werden. Die Maßnahme wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Es wurde ein Fördermittelantrag (EFRE) gestellt, welcher bereits bewilligt wurde mit der Folge, dass die Vorgaben des Konzepts zur Energetischen Berechnung der geplanten Sanierung, der EFRE-Fördercall sowie die Vorgaben des Zuwendungsbescheides planerisch und baulich verbindlich sind und umgesetzt werden müssen. Der Kostenschwerpunkt der Sanierungen liegt entsprechend der Vorgaben des Fördermittelbescheides mit mindestens 70% auf den gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen, d.h. auf Fassadendämmung, Dämmung Dach / oberste Geschossdecke, Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände, Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden (zuzüglich Ausgaben für den sommerlichen Wärmeschutz etwaig in Form einer kombinierten Lösung über die Fenster), für notwendige Gebäudeautomatisation, Steuerung und Regelung sowie Raumlufttechnische Anlagen. Die Vorgaben des EFRE-Zuwendungsbescheids sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist.Umbau und Sanierung Wilhelminenstift Zeitz
Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts ZeitzNaumburgDer sogenannte Wilhelminenstift in der Schulstraße 5 ist ein quartierbildendes Gebäude in der Stadtmitte von Zeitz, direkt neben dem Franziskanerkloster gelegen. Es prägt als Einzeldenkmal und Raumkante wesentlich die Kreuzungssituation der angrenzenden Straßen Schulstraße und Steinsgraben. Das frühklassizistische Gebäude von 1780 ist dreigeschossig mit Mansarddach erbaut und hat auf der Hofseite einen Mittelrisalit. Der Bauherr, die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, planen den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Wilhelminenstifts (Schulstraße 5 in 06712 Zeitz). Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor. Das Gebäude hat ein vollwertiges Kellergeschoss, sowie Erd-, Ober- und Dachgeschoss und einen Spitzboden (Mansarddach). Die Abmessungen betragen ca. 25 x 12,5m. Der Wilhelminenstift wurde zuletzt als Seniorenheim genutzt und ist seit 2013 leerstehend. Dachstuhl und Dach wurden aufgrund von Schädigungen 2019 während des Leerstands saniert. Im Rahmen bauvorbereitender Maßnahmen wurde das Gebäude entkernt und alle nichtkonstruktiven Bauteile abgebrochen bzw. demontiert. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden, der reaktiviert, überarbeitet und zukünftig weiter genutzt werden soll. Das gesamte Gebäude wird zukünftig vermietet. Dabei sollen zukünftig folgende Nutzungen untergebracht werden: Kellergeschoss: Beratungsstelle (Büronutzung) Erdgeschoss: Sozialstation (Büronutzung) Obergeschoss: Wohngemeinschaft mit Einzelzimmern und Sanitärzelle Dachgeschoss: Wohngemeinschaft für Jugendliche Zur Sicherung des zweiten Rettungsweges wird am Westgiebel eine neue Fluchttreppe errichtet, der derzeit vorhandene Toilettenanbau wird dafür abgebrochen. Die beengten Platzverhältnisse am Westgiebel durch das benachbarte Kloster und die beiden Mauern sind zu beachten. Schädigungen an der bestehenden Bausubstanz sind auszuschließen. Die verkehrstechnische Erschließung ist fußläufig über die Straßen "Schulstraße" und "Steinsgraben" gegeben. Der erdgeschossige Zugang erfolgt derzeit über die Schulstraße. Zukünftig wird der Hauptzugang im Kellergeschoss liegen. Dieser Hauptzugang wird fußläufig über eine neu zu schaffende grundstücksinterne Zuwegung von der Schulstraße aus erfolgen. Die Erschließung mit Fahrzeugen führt über die Straße "Klosterkirchhof" und die Zufahrten der benachbarten Flurstücke, deren Nutzung mittels Grundbucheintrag rechtlich gesichert ist. Im Rahmen der Umbau- und Sanierungsarbeiten werden auch die Außenanlagen neu gestaltet. Es werden Wege, eine barrierefreie Rampe, eine Zufahrt und Stellplätze für Pkw und Fahrräder errichtet. Zudem findet eine Gestaltung der Grünflächen statt. Der hofseitige Baum bleibt erhalten und ist zu schützen. Ausgeschrieben wird die Baureinigung.Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken - Energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen, Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro
Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes TroneckenThalfangDeadline: Sep 07Der Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken plant die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen in Thalfang. Im Zuge der geplanten Sanierung soll die Kindertagesstätte auf den Effizienzhausstandard 70 ausgerichtet werden. Dies soll einerseits durch die Verbesserung der Gebäudehülle mittels Dammmaßnahmen und andererseits durch die Erneuerung der Wärmeerzeugung/-verteilung/ -übergabe erreicht werden. Es ist vorgesehen, die Gebäudehülle in ihrer Gesamtheit durch geeignete Dämmmaßnahmen auf das energetische Niveau eines Neubaus zu bringen. Dies erfordert, dass sämtliche an die Außenluft angrenzenden Bauteile hinsichtlich ihrer Wärmedurchgangskoeffizienten über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus ertüchtigt werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Dämmung der Fassade mit 18cm Dämmstoff in der Wärmeleitgruppe 035, - Austausch aller Fenster auf dreifachverglaste Fenster, - Dämmung des Daches mit einer Kombination aus Zwischen- und Aufsparrendämmung, - Dämmung des Flachdaches, - Raumseitige Dämmung der Bodenplatten. Die an das Erdreich angrenzenden Außenwände sollen nach Möglichkeit ebenfalls deutlich verbessert werden, sofern der Kosten-Nutzen-Faktor in einem rentablen Maße steht. Im Rahmen der energetischen Sanierung soll zudem die Anlagentechnik modernisiert werden. Dazu soll das bestehende Heizungssystem vollständig auf Wärmeerzeugung über eine Wärmepumpe umgestellt werden, die die erzeugte Wärme an das Fußbodenheizungssystem abgibt. Mittels Erdsonden, welche die Wärmepumpe versorgen, soll zukünftig erneuerbare Energie zum Heizen eingesetzt werden. Dieses System soll in der Perspektive auch zum Kühlen genutzt werden. Weiterhin ist vorgesehen, auch die Wärmeverteilung und -übergabe vollständig zu erneuen. So soll ein modernes und intelligent gesteuertes Fußbodenheizungssystem für einen geringen Wärmeverbrauch sorgen. Ebenso soll in dem Zuge auch der untere Gebäudeabschluss, die Bodenplatte, energetisch verbessert werden. Durch den Einbau der Fußbodenheizung muss der Estrich entfernt werden, was vorliegend die Gelegenheit bietet, moderne, gut gedämmte Fußbodenaufbauten zu verwenden. Zudem soll der Strombedarf des Gebäudes zukünftig zu einem großen Teil über Photovoltaikanlage gedeckt werden. Die Maßnahme wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Es wurde ein Fördermittelantrag (EFRE) gestellt, welcher bereits bewilligt wurde mit der Folge, dass die Vorgaben des Konzepts zur Energetischen Berechnung der geplanten Sanierung, der EFRE-Fördercall sowie die Vorgaben des Zuwendungsbescheides planerisch und baulich verbindlich sind und umgesetzt werden müssen. Der Kostenschwerpunkt der Sanierungen liegt entsprechend der Vorgaben des Fördermittelbescheides mit mindestens 70% auf den gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen, d.h. auf Fassadendämmung, Dämmung Dach / oberste Geschossdecke, Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände, Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden (zuzüglich Ausgaben für den sommerlichen Wärmeschutz etwaig in Form einer kombinierten Lösung über die Fenster), für notwendige Gebäudeautomatisation, Steuerung und Regelung sowie Raumlufttechnische Anlagen. Die Vorgaben des EFRE-Zuwendungsbescheids sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDeadline: Aug 18Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDeadline: Aug 18Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDie Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
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