Gemeinde Eggstätt am HartseeEggstätt.TED
Gemeinde Eggstätt a. Hartsee: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Die Gemeinde Eggstätt am Hartsee beschafft für Schüler und Schülerinnen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grundschule Eggstädt ab Schuljahr 2026/2027 für vier Jahre. Details zu Linien, Kinderzahlen und Besetzkilometern sind in den Anlagen zu finden. Aktuell sind ca. 32 (+/+ X) Kinder busberechtigt. Konkrete Zahlen ...
School Transport
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Die Gemeinde Eggstätt am Hartsee beschafft für Schüler und Schülerinnen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grundschule Eggstädt ab Schuljahr 2026/2027 für vier Jahre. Details zu Linien, Kinderzahlen und Besetzkilometern sind in den Anlagen zu finden. Aktuell sind ca. 32 (+/+ X) Kinder busberechtigt. Konkrete Zahl...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Eggstätt am Hartsee
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- July 23, 2026
- Topic:
- School Transport
Tender description
Die Gemeinde Eggstätt am Hartsee beschafft für Schüler und Schülerinnen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grundschule Eggstädt ab Schuljahr 2026/2027 für vier Jahre. Details zu Linien, Kinderzahlen und Besetzkilometern sind in den Anlagen zu finden. Aktuell sind ca. 32 (+/+ X) Kinder busberechtigt. Konkrete Zahlen werden vom Auftraggeber bekanntgegeben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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7- Gemeinde Eggstätt am HartseeEggstätt.Deadline: Jul 23
Gemeinde Eggstätt a. Hartsee: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Die Gemeinde Eggstätt am Hartsee beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grundschule Eggstädt ab dem Schuljahr 2026/2027 für vier Jahre. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu. Die einzelnen Linien, die voraussichtliche Zahl der beförderungsberechtigten Kinder und die voraussichtlichen Besetzkilometer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen. Eine Aufteilung der Beschaffungsmaßnahme in einzelne Lose unterbleibt. Aktuell sind ca. 32 (+/+ X) Kinder busberechtigt. Die konkreten Zahlen für die folgenden Schuljahre werden vom Auftraggeber sobald als möglich, spätestens in der vorletzten Ferienwoche der Sommerferien bekanntgegebe - Gemeinden Bernhardswald und WenzenbachBernhardswald und Wenzenbach
Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Die Gemeinden Bernhardswald und Wenzenbach beschaffen ab dem Schuljahr 2026/2027 für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für vier Jahre zu und von den Grund- und Mittelschulen in den Gemeinden Wenzenbach und Bernhardswald verbunden mit einer einmaligen, einseitigen Verlängerung Option für die nächsten beiden Schuljahre. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu. - Markt PyrbaumPyrbaum
Markt Pyrbaum: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Beschreibung: Der Markt Pyrbaum beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur und von der Grundschule Pyrbaum ab dem Schuljahr 2026/2027. Derzeit werden zwei (2) Busse eingesetzt: • Bus 1 (54 Sitz- und 31 Stehplätze) fährt ab Dennenlohe, nimmt eine Haltestelle in Seligenporten (Jahnstraße) auf und holt auch die Schwarzacher Kinder mit (ca. 54 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt). • Bus 2 (41 Sitz- und 40 Stehplätze) fährt morgens erst über Pruppach und Oberhembach und lässt derzeit 14 Kinder an der Schule in Pyrbaum aussteigen - daher wieder volle Kapazität für die 2. Morgentour • anschließend fährt Bus 2 zur Haltestelle "Schule Seligenporten" - nimmt einen Teil der Seligenportener Kinder auch die Kinder in Rengersricht mit (ca. 41 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt) • Sonderfahrten zum Schwimmunterricht nach Berg i.d.Opf. starten meist in der 2. Schulwoche (September) und enden Mitte Juli. Es muss also tatsächlich mit rund 30 -35 Sonderfahrten "Schwimmbad" gerechnet werden Für die Hin- und Rückfahrt werden aktuell mit knapp 25 km berechnet. • Sonderfahrten in den Verkehrsgarten nach Postbauer-Heng finden insgesamt rund 8 Fahrten im Schuljahr statt. Hin- und zurück 10,6 km. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu. - Verwaltungsgemeinschaft BergenBergenDeadline: Jun 11
Verwaltungsgemeinschaft Bergen: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Die Verwaltungsgemeinschaft Bergen beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für die Fahrten zur und von der Grund- und Mittelschule Bergen, der Grundschule Vachendorf und der Mittelschule Siegsdorf ab dem Schuljahr 2026/2027 für ein (1) Schuljahr mit der Option einer dreimaligen Verlängerung durch den Auftraggeber. Detaillierte Informationen zum Standort der Schulen und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu. - Markt PyrbaumPyrbaum
Markt Pyrbaum: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Der Markt Pyrbaum beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur und von der Grundschule Pyrbaum ab dem Schuljahr 2026/2027. Derzeit werden zwei (2) Busse eingesetzt: • Bus 1 (54 Sitz- und 31 Stehplätze) fährt ab Dennenlohe, nimmt eine Haltestelle in Seligenporten (Jahnstraße) auf und holt auch die Schwarzacher Kinder mit (ca. 54 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt). • Bus 2 (41 Sitz- und 40 Stehplätze) fährt morgens erst über Pruppach und Oberhembach und lässt derzeit 14 Kinder an der Schule in Pyrbaum aussteigen - daher wieder volle Kapazität für die 2. Morgentour • anschließend fährt Bus 2 zur Haltestelle "Schule Seligenporten" - nimmt einen Teil der Seligenportener Kinder auch die Kinder in Rengersricht mit (ca. 41 Kinder = Sitzplatzanzahl ausgereizt) • Sonderfahrten zum Schwimmunterricht nach Berg i.d.Opf. starten meist in der 2. Schulwoche (September) und enden Mitte Juli. Es muss also tatsächlich mit rund 30 -35 Sonderfahrten "Schwimmbad" gerechnet werden Für die Hin- und Rückfahrt werden aktuell mit knapp 25 km berechnet. • Sonderfahrten in den Verkehrsgarten nach Postbauer-Heng finden insgesamt rund 8 Fahrten im Schuljahr statt. Hin- und zurück 10,6 km. Detaillierte Informationen zum Standort der Schule und den Haltestellen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Anlagen hierzu. - Gemeinde WennigsenN/A
Gemeinde Wennigsen - Ganztagsbetreuung, Ferien- und Randzeitenbetreuung
Gemäß § 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. Artikel 1 Ziffer 3a Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) haben alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen, bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung und Betreuung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Die Unterrichtszeiten finden dabei Anrechnung. Während der Ferienzeiten kann eine Schließzeit von insgesamt bis zu vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht die Gemeinde Wennigsen (Deister) Gebrauch. Das Land Niedersachsen fördert die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Form von Ganztagsschulen. Die Zuständigkeit zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kommunen innerhalb der Region Hannover übernehmen diese Aufgabe auf Grundlage einer vertraglichen Aufgabenübertragung gemäß § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII und setzen diese Aufgabe in eigener Verantwortung um. Die Umsetzung des Betreuungsangebots zum Ganztag im Schulbetrieb sowie für die Rand- und Ferienzeiten basiert insbesondere auf dem Nds. Schulgesetz (NSchG), dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), dem Runderlass des Nds. Kultusministeriums zum Ganztag, der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wennigsen (Deister) sowie den Beschlüssen des Rates zur Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Wennigsen (Deister). Abweichend vom aufsteigenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat der Rat der Gemeinde Wennigsen (Deister) beschlossen, das Ganztagsangebot ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend ab 01.08.2026 für alle vier Schuljahrgänge vorzuhalten. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) beabsichtigt die Vergabe der außerunterrichtlichen Ganztagsbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) sowie der Ferienbetreuung (inkl. Randzeitenbetreuung) ab dem Schuljahr 2026/2027 an zwei Grundschulen an einen zuverlässigen Kooperationspartner. Für die außerschulische Ganztagsbetreuung während den Schulzeiten wird pro Grundschule ein trilateraler Vertrag abgeschlossen. Für die jeweilige Randzeiten- und Ferienbetreuungen werden bilaterale Verträge abgeschlossen. Die außerunterrichtlichen Betreuungsleistungen sind an zwei Standorten im Gemeindegebiet zu erbringen. Es handelt sich um die folgenden zwei Grundschulen (Standorte): - Grundschule Bredenbeck (Los 1) - Grundschule Wennigsen (Los 2) Bei der Ganztagsschule handelt es sich um ein Bildungs-, Erziehungs - und Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dessen hauptsächliches Ziel in der chancengleichen Förderung und Stärkung der Kinder in ihrer Selbst-, Sozial-, Sach - und Wertekompetenz liegt. Dabei bietet die Grundschule Bredenbeck für alle 4 Jahrgänge (rd. 220 Schüler*innen an Sommer 2026) einen offenen Ganztag an. Die Grundschule Wennigsen (insgesamt rd. 356 Schüler*innen) bietet für die Jahrgänge 1 und 2 einen offenen Ganztag sowie für die Jahrgänge 3 und 4 einen teilgebundenen Ganztag an. Übergeordnetes Ziel ist die Durchführung einer gruppenorientierten, pädagogisch ausgerichteten, chancengleichen und verlässlich organisierten Ganztagsbetreuung inkl. Randzeitbetreuung. Dadurch soll auch ein wertvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Darüber hinaus soll den Grundschulkindern eine sichere Umgebung geboten werden, in der sie ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten weiterentwickeln können. Die Betreuung soll zur Förderung individueller Fähigkeiten beitragen und den Kindern helfen, ihre Freizeit kreativ und sinnvoll zu gestalten. Bei der Umsetzung der Betreuungsleistungen sind die Maßgaben der jeweiligen Grundschulkonzepte (in der jeweils aktuellen Fassung) zu beachten. Die Ausgestaltung und die Schwerpunkte des Ganztagsangebots sowie der Rand- und Ferienzeiten sollen in enger Verbindung zu den jeweiligen Konzepten der Grundschulen stehen. Die Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Grundsätze und Ausrichtungen der Grundschulen wird voraussetzt. Weitere Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen. - Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.AugsburgDeadline: Jul 10
Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 23. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Gemeinde Eggstätt am Hartsee.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.