Gemeinde Allmersbach im TalAllmersbach im TalTED
Gemeinde Allmersbach im Tal, Erweiterungsneubau und Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses für die Nutzung als Kindertageseinrichtung, Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph 1-9
Teilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Büro ...
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Teilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Bü...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Allmersbach im Tal
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
Tender description
Teilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Büro des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft/bei Hinzuziehung eines Nachunternehmers. Gewichtung 5 GP: ≥10 Fachkräfte=5 P.; <10 bis ≥5=3 P.; <5 bis ≥2=1 P.; <2 bzw. keine Angabe=0 P. Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern wird d. Summe d. Fachkräfte gebildet.// 2. Referenzen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI: Mindestanforderung: Es sind zwei unterschiedliche realisierte Referenzprojekte in Bewerbererklärung u. auf Projektblatt DIN A3/A4 einzureichen. Einzureichen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft und/oder ggf. durch Nachunternehmer i.S.d. § 47 VgV. Ref. 1: Neubau einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder. Ref. 2: Sanierung einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder – Umbau im Bestand. Mindestkriterien für beide Referenzen: Lph 8 im Zeitraum 01.01.2018 bis 20.05.2026 abgeschlossen; Nutzung vergleichbar mit Aufenthalts- u. Bildungseinrichtungen für Kinder; mind. Honorarzone III (§ 35 HOAI). Ref. 1 muss überwiegend Neubau sein (mind. 2/3 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil >1/3 bleibt sie unberücksichtigt. Ref. 2 muss überwiegend Sanierung bzw. Umbau sein (mind. 1/2 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil <1/2 bleibt sie unberücksichtigt. Werden nicht beide Referenzen eingereicht oder Mindestkriterien nicht erfüllt, erfolgt Ausschluss. Max. 2 Referenzen werden berücksichtigt; weitere bleiben unberücksichtigt. Eignungsleihe ist möglich. Referenzen aus früherer Tätigkeit des Bewerbers als Projektleiter/maßgeblich Verantwortlicher sind zulässig; Bestätigung d. früheren Büroleitung ist beizufügen.//Bewertung Ref. 1 und Ref. 2 jeweils: //A. Gebäudenutzung, Gewichtung 15 GP: sehr hohe Vergleichbarkeit=5 P.: Kindertageseinrichtungen (identische Nutzung/Altersgruppe 0-6 Jahre, sehr hohe Übereinstimmung in pädagogischen Anforderungen, Raumstruktur u. Sicherheitsanforderungen) z.B. Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, vergleichbare frühkindliche Betreuungseinrichtungen. Gute Vergleichbarkeit=3 P.: Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche (gleiche Altersgruppen, andere funktionale Abläufe) z.B. Schulen, Horte, Ganztagesbetreuung. Eingeschränkte Vergleichbarkeit=1 P.: sonstige Einrichtungen mit Bildungs- oder Aufenthaltsbezug für Kinder/Jugendliche (noch Bezug zur Zielgruppe „Kinder/Jugendliche“, aber geringere planerische Nähe zur Kita, z.B. Jugendzentren, Freizeit-/Betreuungseinrichtungen ohne schulischen Kontext. Keine Vergleichbarkeit=Ausschluss: Gebäude ohne Bildungs- oder Kinderbezug (keine relevante Übertragbarkeit auf die Planungsaufgabe), z.B. Büro-, Verwaltungs-, Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten.//B. Vergleichbare Größenordnung BGF, Gewichtung 10 GP: BGF ≥600 m²=5 P.; <600 m² bis ≥300 m²=3 P.; <300 m²=1 P.//C. Vergleichbare Größenordnung Kosten, Gewichtung 10 GP: Gesamtkosten Kgr. 300+400 ≥2.400.000 EUR netto=5 P.; <2.400.000 bis ≥1.000.000 EUR netto=3 P.; <1.000.000 EUR netto=1 P.//D. Erbrachte Leistungsphasen, Gewichtung 12,5 GP: Durch den Bewerber wurden ≥44,4 % d. Lph gem. § 34 HOAI erbracht, z.B. Lph 2-5=5 P.; <44,4 % bis ≥22,2 %, z.B. Lph 6-8=3 P.; <22,2 %, z.B. Lph 2-3=1 P.//Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen anhand objektiver Kriterien. Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Es sollen mindestens 3, höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Haben mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Höchstpunktzahl erreicht, entscheidet die Summe der BGF der beiden eingereichten Referenzen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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9- Gemeinde Allmersbach im TalAllmersbach im Tal
Erweiterungsneubau und Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses für die Nutzung als Kindertageseinrichtung – Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Teilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Büro des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft/bei Hinzuziehung eines Nachunternehmers. Gewichtung 5 GP: ≥10 Fachkräfte=5 P.; <10 bis ≥5=3 P.; <5 bis ≥2=1 P.; <2 bzw. keine Angabe=0 P. Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern wird d. Summe d. Fachkräfte gebildet.// 2. Referenzen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI: Mindestanforderung: Es sind zwei unterschiedliche realisierte Referenzprojekte in Bewerbererklärung u. auf Projektblatt DIN A3/A4 einzureichen. Einzureichen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft und/oder ggf. durch Nachunternehmer i.S.d. § 47 VgV. Ref. 1: Neubau einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder. Ref. 2: Sanierung einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder – Umbau im Bestand. Mindestkriterien für beide Referenzen: Lph 8 im Zeitraum 01.01.2018 bis 20.05.2026 abgeschlossen; Nutzung vergleichbar mit Aufenthalts- u. Bildungseinrichtungen für Kinder; mind. Honorarzone III (§ 35 HOAI). Ref. 1 muss überwiegend Neubau sein (mind. 2/3 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil >1/3 bleibt sie unberücksichtigt. Ref. 2 muss überwiegend Sanierung bzw. Umbau sein (mind. 1/2 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil <1/2 bleibt sie unberücksichtigt. Werden nicht beide Referenzen eingereicht oder Mindestkriterien nicht erfüllt, erfolgt Ausschluss. Max. 2 Referenzen werden berücksichtigt; weitere bleiben unberücksichtigt. Eignungsleihe ist möglich. Referenzen aus früherer Tätigkeit des Bewerbers als Projektleiter/maßgeblich Verantwortlicher sind zulässig; Bestätigung d. früheren Büroleitung ist beizufügen.//Bewertung Ref. 1 und Ref. 2 jeweils: //A. Gebäudenutzung, Gewichtung 15 GP: sehr hohe Vergleichbarkeit=5 P.: Kindertageseinrichtungen (identische Nutzung/Altersgruppe 0-6 Jahre, sehr hohe Übereinstimmung in pädagogischen Anforderungen, Raumstruktur u. Sicherheitsanforderungen) z.B. Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, vergleichbare frühkindliche Betreuungseinrichtungen. Gute Vergleichbarkeit=3 P.: Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche (gleiche Altersgruppen, andere funktionale Abläufe) z.B. Schulen, Horte, Ganztagesbetreuung. Eingeschränkte Vergleichbarkeit=1 P.: sonstige Einrichtungen mit Bildungs- oder Aufenthaltsbezug für Kinder/Jugendliche (noch Bezug zur Zielgruppe „Kinder/Jugendliche“, aber geringere planerische Nähe zur Kita, z.B. Jugendzentren, Freizeit-/Betreuungseinrichtungen ohne schulischen Kontext. Keine Vergleichbarkeit=Ausschluss: Gebäude ohne Bildungs- oder Kinderbezug (keine relevante Übertragbarkeit auf die Planungsaufgabe), z.B. Büro-, Verwaltungs-, Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten.//B. Vergleichbare Größenordnung BGF, Gewichtung 10 GP: BGF ≥600 m²=5 P.; <600 m² bis ≥300 m²=3 P.; <300 m²=1 P.//C. Vergleichbare Größenordnung Kosten, Gewichtung 10 GP: Gesamtkosten Kgr. 300+400 ≥2.400.000 EUR netto=5 P.; <2.400.000 bis ≥1.000.000 EUR netto=3 P.; <1.000.000 EUR netto=1 P.//D. Erbrachte Leistungsphasen, Gewichtung 12,5 GP: Durch den Bewerber wurden ≥44,4 % d. Lph gem. § 34 HOAI erbracht, z.B. Lph 2-5=5 P.; <44,4 % bis ≥22,2 %, z.B. Lph 6-8=3 P.; <22,2 %, z.B. Lph 2-3=1 P.//Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen anhand objektiver Kriterien. Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Es sollen mindestens 3, höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Haben mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Höchstpunktzahl erreicht, entscheidet die Summe der BGF der beiden eingereichten Referenzen. - land.D
Gemeinde Allmersbach im Tal, Erweiterungsneubau und Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses für die Nutzung als Kindertageseinrichtung, Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph 1-9
Gemeinde Allmersbach im Tal plant Erweiterungsneubau, Umbau und Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses zur Kindertageseinrichtung (2-3 Gruppen). Netto-Raumfläche ca. 480 m² (2-gruppig) bzw. 573 m² (3-gruppig). Grundstück 1.509 m². Zweigeschossiger Neubau an Ostfassade mit Gruppenräumen, Nebenräumen, Mehrzweckraum; denkmalpflegerische Vorgaben zu beachten. Bestandsgebäude wird saniert, EG für Kita-Verwaltung/Nebenräume umgebaut, OG/DG bleiben Wohnnutzung (dritte Gruppe ggf. im OG). Machbarkeit (Barrierefreiheit, Brandschutz, Statik) noch nicht geprüft. Herstellungskosten KGR 300+400 brutto: 2.300.000 € (2-gruppig), davon 700.000 € Sanierung/Umbau Bestand, 1.600.000 € Erweiterungsneubau. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauDeadline: Jun 26
Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses im OT Wagenhofen auf einem ca. 650 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt, u. a. Vermessung und Raumakustik für den Schulungs- / Gemeinschaftsraum. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Das Büro, welches die LPH 1 und tlw. Leistungen der LPH 2 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Bewerbers werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 sollen als besondere Leistung geprüft und ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung, der Abstimmung mit den Förderstellen und beim Verwendungsnachweis soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden und im angebotenen Honorar in vollem Umfang inbegriffen sind. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Stadt Augsburg
Dachsanierung Schaezlerpalais in Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Schaezler-Palais befindet sich in der Altstadt der Stadt Augsburg und wurde 1765-67 errichtet. Die Hauptfassade befindet sich in der Maximilianstraße, der langgestreckte Seitenflügel in der Katharinengasse. Das dreigeschossige Gebäude verfügt über einen reich ausgestatteten Rokoko-Festsaal im 1. OG, der sich über 2 Geschosse erstreckt. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal und steht außerdem unter Ensembleschutz. Es wird für Kunstsammlungen und als Museum, sowie als Archiv genutzt. Das Mansarddach hat eine Spannweite von ca. 20m und eine Dachneigung von ca. 75 Grad, bzw. im 2.DG von ca. 38 Grad, und ist mit Biberschwanzziegeln eingedeckt. ----- Zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre, Wassereintritt und herabfallende Dachziegel belegen die dringende Notwendigkeit einer Dachsanierung. Diese ist Bestandteil dieses Verfahrens. Eine generelle Gebäudesanierung ist hingegen nicht vorgesehen. ----- Die Untersuchungen ergaben neben Schadstoffbelastungen, Fäulnis- und sonstigen Schäden und Verformungen am Holzdachstuhl, insbesondere eine schadhafte Dachlattung, sowie Beschädigungen und Undichtigkeiten der Dacheindeckung. Ein provisorisches Netz dient derzeit der Verkehrssicherheit der angrenzenden Gehwege und wird demnächst als Vorabmaßnahme durch ein Schutzgerüst ergänzt werden. ----- Die Maßnahme umfasst insbesondere das Abdecken, die neue Dacheindeckung und -lattung, zumindest in Teilen, sowie die Schadstoffbeseitigung und die Behebung der Schäden / die Ertüchtigung des Dachtragwerks. Alle Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Sie ist in drei Bauabschnitten angedacht (Querbau Maximilianstraße, Mittelbau, Rückgebäude). Die Gesamtdachfläche beträgt ca. 3.000m². Die Baukosten werden auf ca. 2,6 Mio. € brutto geschätzt. ----- Die Büros, welche an den Untersuchungen und der Kostenschätzung beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Bietern zur Verfügung gestellt, um alle auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern in der zweiten Verfahrensstufe für die Angebotserstellung und Vergabeverhandlung bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Die Zeitschiene des Projekts ist folgendermaßen vorgesehen: Planungsbeginn ist direkt nach Beauftragung im Juli 2026 und soll bis Jahresende 2026 abgeschlossen sein. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird zum Jahresbeginn 2027 erwartet, so dass die Bauleistungen im Frühjahr 2027 vergeben werden können und ein Baubeginn im April/Mai 2027 angestrebt wird. Die Fertigstellung soll im Herbst 2027 erfolgen. ----- Sollten die Haushaltsmittel nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, kann es zu Projektverzögerungen kommen. Die Teilnehmer am Verfahren erklären sich mit Ihrer Teilnahme damit einverstanden, dass bei einer Verzögerung von bis zu 2 Jahren daraus keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden können. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Stadt Augsburg
Dachsanierung Schaezlerpalais in Augsburg, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Schaezler-Palais befindet sich in der Altstadt der Stadt Augsburg und wurde 1765-67 errichtet. Die Hauptfassade befindet sich in der Maximilianstraße, der langgestreckte Seitenflügel in der Katharinengasse. Das dreigeschossige Gebäude verfügt über einen reich ausgestatteten Rokoko-Festsaal im 1. OG, der sich über 2 Geschosse erstreckt. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal und steht außerdem unter Ensembleschutz. Es wird für Kunstsammlungen und als Museum, sowie als Archiv genutzt. Das Mansarddach hat eine Spannweite von ca. 20m und eine Dachneigung von ca. 75 Grad, bzw. im 2.DG von ca. 38 Grad, und ist mit Biberschwanzziegeln eingedeckt. ----- Zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre, Wassereintritt und herabfallende Dachziegel belegen die dringende Notwendigkeit einer Dachsanierung. Diese ist Bestandteil dieses Verfahrens. Eine generelle Gebäudesanierung ist hingegen nicht vorgesehen. ----- Die Untersuchungen ergaben neben Schadstoffbelastungen, Fäulnis- und sonstigen Schäden und Verformungen am Holzdachstuhl, insbesondere eine schadhafte Dachlattung, sowie Beschädigungen und Undichtigkeiten der Dacheindeckung. Ein provisorisches Netz dient derzeit der Verkehrssicherheit der angrenzenden Gehwege und wird demnächst als Vorabmaßnahme durch ein Schutzgerüst ergänzt werden. ----- Die Maßnahme umfasst insbesondere das Abdecken, die neue Dacheindeckung und -lattung, zumindest in Teilen, sowie die Schadstoffbeseitigung und die Behebung der Schäden / die Ertüchtigung des Dachtragwerks. Alle Maßnahmen sind mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Sie ist in drei Bauabschnitten angedacht (Querbau Maximilianstraße, Mittelbau, Rückgebäude). Die Gesamtdachfläche beträgt ca. 3.000m². Die Baukosten werden auf ca. 2,6 Mio. € brutto geschätzt. ----- Die Büros, welche an den Untersuchungen und der Kostenschätzung beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Bietern zur Verfügung gestellt, um alle auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern in der zweiten Verfahrensstufe für die Angebotserstellung und Vergabeverhandlung bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Die Zeitschiene des Projekts ist folgendermaßen vorgesehen: Planungsbeginn ist direkt nach Beauftragung im Juli 2026 und soll bis Jahresende 2026 abgeschlossen sein. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird zum Jahresbeginn 2027 erwartet, so dass die Bauleistungen im Frühjahr 2027 vergeben werden können und ein Baubeginn im April/Mai 2027 angestrebt wird. Die Fertigstellung soll im Herbst 2027 erfolgen. ----- Sollten die Haushaltsmittel nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, kann es zu Projektverzögerungen kommen. Die Teilnehmer am Verfahren erklären sich mit Ihrer Teilnahme damit einverstanden, dass bei einer Verzögerung von bis zu 2 Jahren daraus keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden können. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 34 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Stadt StadtbergenStadtbergen
Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - - Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - - Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen:- in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 4, 5 und 6 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - - in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.
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