Landkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 BeschaffungenBad Neustadt a. d. Saale
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession sind die Mittagsverpflegung an 4 Tagen / Woche sowie der Pausenverkauf an 5 Tagen / Woche am Rhön-Gymnasium, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession sind die Mittagsverpflegung an 4 Tagen / Woche sowie der Pausenverkauf an 5 Tagen / Woche am Rhön-Gymnasium, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Canteen Operation
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Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession sind die Mittagsverpflegung an 4 Tagen / Woche sowie der Pausenverkauf an 5 Tagen / Woche am Rhön-Gymnasium, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Rhön-Grabfeld SG Z5 Beschaffungen
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- July 24, 2026
- Topic:
- Canteen Operation
Tender description
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession sind die Mittagsverpflegung an 4 Tagen / Woche sowie der Pausenverkauf an 5 Tagen / Woche am Rhön-Gymnasium, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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- 25546660
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen, 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 7 Nutzungsspezifische Anlagen und 8 Gebäudeautomation Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein. - Stadtgemeinde RadentheinRadentheinDeadline: Aug 09
Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession gemäß Art 5 Abs 4 der VO (EG) Nr. 1370/2007 für den Betrieb einer Kraftfahrlinie zwischen dem Stadtzentrum von Radenthein und dem Vorort Kaning sowie zwischen dem Stadtzentrum von Radenthein und der Nachbargemeinde Bad Kleinkichheim.
Die Bestellung erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages. Es handelt sich gegenständlich um eine Bestellung für folgende Hauptzielgruppen: Früh- und Schichtpendler, Touri¬sten, Senioren, einzelfahrende Sonstige. Die Definition der Siedlungskerne und deren Bedienungsstandards sind dem Regionalverkehrsplan des Landes Kärnten zu entnehmen (siehe "https://www.kaerntner-linien.at/fahrplaene-linien/fahrplanportal/#Regionalverkehrsplan"). Verpflichtende Teilnahme am Verkehrsverbund: Für Fahrpreisgestaltung und Tarifanwendung im Betrieb der Verkehrsdienste gelten die Verbundvorgaben des Verkehrsverbundes Kärntner Linien, welche auch eine "MikroÖV-Strategie des Landes Kärnten" genannte Vorgabe zum Haltepunkt-zu-Haltepunkt-Verkehr mit Kleinfahrzeugen mit umfasst. Eine Verbundabgeltung sowie Fahrpreisersatz-Anteile (z.B. für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift der Verkehrsverbund Kärnten GmbH von dieser ausbezahlt und sind nur im kalkulatorischen Sinne Gegenstand des hier gegenständlichen Dienstleistungskonzessionsvertrages. Die jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung liegt mit ca. 270.000 Kraftfahrlinienkilometern unter dem in Art 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 definierten Schwellenwert von 300.000 km. Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung der vergebenen Schwellenwerte ausdrücklich die Bestellung weiterer Verkehrsdienste sowie eine Förderung der Fuhrpark/Dekarbonisierung im Sinne einer Vertragsergänzung / Vertragsänderung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den künftigen Betreiber als Konzessionsnehmer vor, wenn zusätzliche und/oder geänderte Verkehrsdienstleistungen erforderlich sind und eine Trennung dieser zusätzlichen Dienstleistungen von der ursprünglichen Dienstleistung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den Auftraggeber und den Betrieb möglich ist oder eine Trennung zwar möglich wäre, die zusätzlichen Dienstleistungen aber für dessen Vollendung unbedingt erforderlich sind. Die Stadtgemeinde behält sich weiters vor, gegenständlichen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 über öffentliche Verkehrsdienste in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrages über eine in ihrem Eigentum stehende Kommunalgesellschaft bzw. einem Betrieb gewerblicher Art zu beauftragen.
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