Gemeinde Warthausen
Gebäudereinigungsleistungen in Liegenschaften der Gemeinde Warthausen
Die Gemeinde Warthausen beabsichtigt, Gebäudereinigungsleistungen für ihre Liegenschaften auszuschreiben. Der Umfang umfasst die Reinigung von Gebäuden, Flächen und Anlagen. Die Leistungen sollen in den nächsten 12 Monaten erbracht werden. Die Gemeinde sucht einen Vertragspartner, der die Reinigungsarbeiten in den Gemeindegebäuden durchfü...
Building Cleaning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Warthausen
- Published:
- April 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Die Gemeinde Warthausen beabsichtigt, Gebäudereinigungsleistungen für ihre Liegenschaften auszuschreiben. Der Umfang umfasst die Reinigung von Gebäuden, Flächen und Anlagen. Die Leistungen sollen in den nächsten 12 Monaten erbracht werden. Die Gemeinde sucht einen Vertragspartner, der die Reinigungsarbeiten in den Gemeindegebäuden durchführen kann.
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Die erstellten Anlagen bleiben im Eigentum des Auftraggebers, genau so wie die Wärmeverteilungsanlagen, werden aber dem Auftragnehmer für die Nutzung während der vereinbarte Vertragslaufzeit dem AN zur Verfügung gestellt. Die Herstellung der Wärmeleitung zwischen dem Ort der Erzeugung und dem fest vorgeschriebenen Einleitungspunkt in das bereits erstellte Netz ist Sache des Auftragnehmers. Die Leitung bleibt in seinem Eigentum, die Gemeinde Kropp wird einen gesonderten Vertrag über die Duldung dieser erforderlichen Leitung auf gemeindeeigenen Flächen mit dem Auftragnehmer schließen. Die Art des Auftrages ist die Lieferung von Wärmeenergie in einer Größenordnung von 2 Millionen kWh (Wärmeenergie). Der Erfüllungsort ist die Gemeinde Kropp in der Bundesrepublik Deutschland. Das Auftragsvergabeprojekt wird nicht aus EU-Mitteln finanziert. Mit dem Angebot sind Nachweise zu erbringen, die im Leistungstext erläutert werden. Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle, sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dieses gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag benötigten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die Eignungsleihe im entsprechenden Umfang (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) nachzuweisen. Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so hat der Bewerber und das Unternehmen, welches die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leiht, eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe zu erbringen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und haften gesamtschuldnerisch. 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