Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterTED
Gebäude und Innenräume für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen [IHK Nord Westfalen] beabsichtigt Leistungen für Grundsanierung des IHK-Hauptgebäudes am Standort Münster zu vergeben. Im Rahmen einer ganzheitlichen und zukunftssicheren Standortentwicklung der IHK Nord Westfalen in Münster ist eine Grundsanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Erste Akutmaß...
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- Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
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- August 04, 2026
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Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen [IHK Nord Westfalen] beabsichtigt Leistungen für Grundsanierung des IHK-Hauptgebäudes am Standort Münster zu vergeben. Im Rahmen einer ganzheitlichen und zukunftssicheren Standortentwicklung der IHK Nord Westfalen in Münster ist eine Grundsanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Erste Akutmaßnahmen (Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes, Dachsanierung Haus 1 und Hörsaal, Umnutzung der ehemaligen Registratur) sind bereits in der Ausführung bzw. abgeschlossen, die nahezu komplette Ertüchtigung des Hauptgebäudes (Haus 1 und Haus 2) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Perspektivisch ist auch ein Zukunftskonzept zur Weiterentwicklung von Haupteingang, Foyer/Eingangshalle sowie Empfang in Verbindung mit dem im Jahr 2017 errichteten IHK-Bildungszentrum im Fokus. Dieses Zukunftskonzept ist im Rahmen der Planung zur berücksichtigen, aber nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Grundsanierung der Häuser 1 und 2 aktuell vorgesehen: Modernisierung der vorhandenen elektrotechnischen Infrastruktur; Veränderung der Grundrisse der Bürobereiche - ggf. inkl. raumakustischer Maßnahmen; Einbau einer geeigneten Kühlung in den Bürobereichen; Revitalisierung der Innenbereiche (Boden, Wand, Decke, Türen, etc.); Dachsanierung Haus 2 (Haus 1 bereits abgeschlossen); ggf. Fortführung des Brandschutzkonzeptes. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Auftraggeberin und im Hinblick auf der Auftraggeberin zur Verfügung stehende anmietbare Ausweichflächen ist von einer (bau-)abschnittsweisen Umsetzung, u.a. in Form der Leerziehung von Geschossteilen des Hauptgebäudes mit einem jeweils zeitweisen Umzug in die angemieteten Ausweichräume auszugehen. Ein baulicher Projektbeginn wurde gegenüber den Beschlussgremium für das 4. Quartal 2026 avisiert. Die Fertigstellung ist derzeit bis Ende 2028 vorgesehen. Die Baukosten (KG 300 - 400) der Maßnahme werden derzeit mit rund 4,9 Mio. Euro / brutto angesetzt. Der z
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10Projektsteuerungsleistungen für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDie Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen [IHK Nord Westfalen] beabsichtigt Leistungen für Grundsanierung des IHK-Hauptgebäudes am Standort Münster zu vergeben. Im Rahmen einer ganzheitlichen und zukunftssicheren Standortentwicklung der IHK Nord Westfalen in Münster ist eine Grundsanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Erste Akutmaßnahmen (Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes, Dachsanierung Haus 1 und Hörsaal, Umnutzung der ehemaligen Registratur) sind bereits in der Ausführung bzw. abgeschlossen, die nahezu komplette Ertüchtigung des Hauptgebäudes (Haus 1 und Haus 2) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Perspektivisch ist auch ein Zukunftskonzept zur Weiterentwicklung von Haupteingang, Foyer/Eingangshalle sowie Empfang in Verbindung mit dem im Jahr 2017 errichteten IHK-Bildungszentrum im Fokus. Dieses Zukunftskonzept ist im Rahmen der Planung zur berücksichtigen, aber nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Grundsanierung der Häuser 1 und 2 aktuell vorgesehen: Modernisierung der vorhandenen elektrotechnischen Infrastruktur; Veränderung der Grundrisse der Bürobereiche - ggf. inkl. raumakustischer Maßnahmen; Einbau einer geeigneten Kühlung in den Bürobereichen; Revitalisierung der Innenbereiche (Boden, Wand, Decke, Türen, etc.); Dachsanierung Haus 2 (Haus 1 bereits abgeschlossen); ggf. Fortführung des Brandschutzkonzeptes. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Auftraggeberin und im Hinblick auf der Auftraggeberin zur Verfügung stehende anmietbare Ausweichflächen ist von einer (bau-)abschnittsweisen Umsetzung, u.a. in Form der Leerziehung von Geschossteilen des Hauptgebäudes mit einem jeweils zeitweisen Umzug in die angemieteten Ausweichräume auszugehen. Ein baulicher Projektbeginn wurde gegenüber den Beschlussgremium für das 4. Quartal 2026 avisiert. Die Fertigstellung ist derzeit bis Ende 2028 vorgesehen. Die Baukosten (KG 300 - 400) der Maßnahme werden derzeit mit rund 4,9 Mio. Euro / brutto angesetzt. Der zu sanierende Gebäudebestand hat eine Brutto-Grundfläche von rund 5.000 qm.Technische Ausrüstung für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterAusschreibung für die Grundsanierung des IHK-Hauptgebäudes in Münster (Haus 1 und Haus 2). Maßnahmen umfassen Modernisierung der Elektrik, Grundrissänderungen mit Raumakustik, Kühlungseinbau, Revitalisierung von Innenbereichen sowie Dachsanierung Haus 2. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise zur Betriebsaufrechterhaltung. Baubeginn: Q4 2026, Fertigstellung: Ende 2028. Geschätzte Baukosten: ca. 4,9 Mio. Euro brutto.Gebäude und Innenräume für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDer Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. ggf. erforderlicher Rückbauplanung; - optional: Barrierefreikonzept. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 und 2 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.Gebäude und Innenräume für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDer Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. ggf. erforderlicher Rückbauplanung; - optional: Barrierefreikonzept. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 und 2 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.Technische Ausrüstung für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDer Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1, 3 - 5; optional Anlagengruppe 8). Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sollten sich im Rahmen der Planung Leistungen aus den Anlagengruppen 2, 6, 7 ergeben, sind diese optional im Leistungsumfang enthalten. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 und 2 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.Technische Ausrüstung für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDer Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1, 3 - 5; optional Anlagengruppe 8). Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Sollten sich im Rahmen der Planung Leistungen aus den Anlagengruppen 2, 6, 7 ergeben, sind diese optional im Leistungsumfang enthalten. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 und 2 noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
IHK zu CoburgCoburgDie Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31Beschreibung: Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Aug 14Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).
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