Grün und Gruga
GA in Essen - Lieferung und Aufstellung von Miettoiletten in 2026
Die Stadt Essen plant für 2026 die Aufstellung von Miettoiletten in mindestens 14 Parkanlagen. Pro Standort werden jeweils zwei Mobiltoiletten (Standard + barrierefrei) aufgestellt. Optional können weitere Standorte ausgestattet werden. Die Leistung umfasst Aufstellung, Reinigung und Service der Toilettenkombinationen. Die Standorte verte...
Building Cleaning
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Die Stadt Essen plant für 2026 die Aufstellung von Miettoiletten in mindestens 14 Parkanlagen. Pro Standort werden jeweils zwei Mobiltoiletten (Standard + barrierefrei) aufgestellt. Optional können weitere Standorte ausgestattet werden. Die Leistung umfasst Aufstellung, Reinigung und Service der Toilettenkombinationen. Die Standorte ve...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Grün und Gruga
- Published:
- March 19, 2026
- Deadline:
- April 07, 2026
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Die Stadt Essen plant für 2026 die Aufstellung von Miettoiletten in mindestens 14 Parkanlagen. Pro Standort werden jeweils zwei Mobiltoiletten (Standard + barrierefrei) aufgestellt. Optional können weitere Standorte ausgestattet werden. Die Leistung umfasst Aufstellung, Reinigung und Service der Toilettenkombinationen. Die Standorte verteilen sich auf verschiedene Stadtbezirke Essens.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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1 file recorded- 412 01-2020 - Auftragsbekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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6- Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle-MettmannDeadline: Jun 22
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis. - Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle-MettmannDeadline: Jun 22
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDeadline: Jun 22
Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 2: Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10MettmannDeadline: Jun 22
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 07. April 2026.
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