Stadt NürtingenTED
FTTB-Ausbau "graue Flecken" in Nürtingen
1. Allgemeines Die Stadt Nürtingen erschließt die grauen Flecken im Stadtgebiet sowie aller Ortsteile zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Das Glasfasernetz wird durch die Stadt Nürtingen errichtet und später an einen Netzbetreiber (Stadtwerke Nü...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Nürtingen
- Published:
- March 12, 2026
- Deadline:
- April 13, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
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1. Allgemeines Die Stadt Nürtingen erschließt die grauen Flecken im Stadtgebiet sowie aller Ortsteile zur flächendeckenden Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Errichtung eines zukunftsfähigen Gigabit-Netzes mit Glasfaser. Das Glasfasernetz wird durch die Stadt Nürtingen errichtet und später an einen Netzbetreiber (Stadtwerke Nürtingen) verpachtet. Die Leistungen, die in dieser Ausschreibung erhoben werden, umfassen das schlüsselfertige Herstellen einer FttB-Infrastruktur. Die Leistungen reichen von Tiefbaustrecken zur Verlegung von Komponenten für TK-Zwecke (Mikrorohrverbände, PVC-Rohre), dem Einbau von Kabelschächten, Stellung von Netzverteilern, dem Kabelzug und dem Einbringen von LWL-Kabeln inkl. aller notwendigen Spleißarbeiten bis zur Vorbereitung der Erstellung von Dokumentationsunterlagen durch vermessungstechnische Einmessung der Trasse und Erstellung der GIS-Daten. Durch den Auftragnehmer (AN) ist somit ein betriebsfertiges Netz zu erstellen. Des Weiteren umfassen die Leistungen auch die Mitverlegung von Stromkomponenten. In allen Bereichen wurden im Rahmen früherer Mitverlegungsmaßnahmen bereits in großen Teilen innerörtlichen Bereiche passive sowie aktive Infrastruktur verlegt. Dazu zählen insbesondere bestehende Rohrverbände sowie bereits gestellte Hauptverteiler und Netzverteiler. Dieses errichtete Netz ist bereits in Betrieb. Es muss während der Bauarbeiten gewährleistet sein, dass die bestehende Infrastruktur weiterhin in Betrieb bleibt. Das ausgeschriebene Ausbaugebiet wird in zwei räumliche Lose (3, 4 und 5) aufgeteilt. Der Leistungsumfang gliedert sich demnach in drei Lose mit jeweils zwei Leistungsverzeichnissen (Breitband und Strom). 2. Beschreibung der Maßnahme: Die Stadt Nürtingen, im Nachfolgenden als Auftraggeber (AG) bezeichnet, beabsichtigt die Errichtung von Leerrohrverbindungen für Glasfaser-Trassen im folgenden Bereich: Ortsteil Lagepläne 1: 1000 Nürtingen - Reudern 35-39, 78 Nürtingen - Braike 40-43, 51-56, 77 Nürtingen - Ers
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. 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TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. 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