Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für FlüchtlingsangelegenheitenBerlin
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Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zu...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
- Published:
- July 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für FlüchtlingsangelegenheitenBerlinDas Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.NGA-Breitbandausbau-Spangenberg
Gigabitausbau in der Stadt SpangenbergSpangenbergDeadline: Aug 19Die Vergabe betrifft eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Gigabit‑Breitbandnetzes und zur Bereitstellung breitbandiger Telekommunikationsdienste im Ausbaugebiet. Ziel ist die Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes. Das Auswahlverfahren ist öffentlich, transparent und diskriminierungsfrei, erfolgt nach einem einstufigen Verhandlungsverfahren (nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV) und wird als offene Ausschreibung im Vergabeportal veröffentlicht.NGA-Breitbandausbau-Schenklengsfeld
Gigabitausbau in der Gemeinde SchenklengsfeldSchenklengsfeldDeadline: Aug 31Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.Lückenschluss Glasfaserausbau Gemeinde Sülzetal
Gemeinde SülzetalSülzetalDeadline: Aug 31Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Sülzetal (Wirtschaftlichkeitslücke)Netzwerkinfrastruktur 2027
Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungskasseWienDeadline: Sep 08Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb eines österreichweiten Glasfasernetzwerks zwischen den Landesstellen des Auftraggebers, die Migration des bestehenden Netzwerks, der Betrieb einer Internetanbindung und das Housing eines Rechenzentrums.Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 18
Landkreis BautzenBautzenDeadline: Sep 01Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 18 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Bischofswerda, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Großharthau, Neukirch/Lausitz, Rammenau, Schirgiswalde-Kirschau, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d. Spree, Steinigtwolmsdorf und Wilthen mit 6.184 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.Markt Floß - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt FloßFloßDeadline: Aug 27Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebie-ten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Floß zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betrie
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