Welterbestadt QuedlinburgQuedlinburg
Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße in Quedlinburg
Bieter müssen per Eigenerklärung über Ausschlussgründe nach §123/124 GWB und ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen Auskunft geben. Bei Bietergemeinschaften ist jede Mitgliedsfirma und jedes Drittunternehmen verpflichtet, eine separate Erklärung auf gesonderten Formblättern vorzulegen.
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