Stavanger kommuneSTAVANGERTED
Framework agreement for the procurement of software
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Lizenzdiensten sowie laufende Beratung zur optimalen Zusammenstellung und Verwaltung. Ziel ist eine hohe Flexibilität bei der Bestellung, Kosteneffizienz und eine bedarfsgerechte Nutzung des Lizenzportfolios. Die Leistungen sollen kontinuierliche Bewertungen ermöglichen, um sicherzust...
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Lizenzdiensten sowie laufende Beratung zur optimalen Zusammenstellung und Verwaltung. Ziel ist eine hohe Flexibilität bei der Bestellung, Kosteneffizienz und eine bedarfsgerechte Nutzung des Lizenzportfolios. Die Leistungen sollen kontinuierliche Bewertungen ermöglichen, um sicherz...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stavanger kommune
- Published:
- March 29, 2026
- Deadline:
- May 06, 2026
Tender description
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Lizenzdiensten sowie laufende Beratung zur optimalen Zusammenstellung und Verwaltung. Ziel ist eine hohe Flexibilität bei der Bestellung, Kosteneffizienz und eine bedarfsgerechte Nutzung des Lizenzportfolios. Die Leistungen sollen kontinuierliche Bewertungen ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Lizenztypen stets den Nutzeranforderungen und aktuellen Sicherheitsvorgaben entsprechen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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Related tenders
9- Statens innkjøpssenter v/DFØOsloDeadline: Jun 01
Competition for a framework agreement for the procurement of servers, licences and software.
Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter über die Lieferung von Server- und Speichersystemen, Software und Lizenzen sowie Wartung, Support und zugehörige Dienstleistungen. Ziel ist eine robuste, skalierbare und kosteneffiziente Infrastruktur, die Anforderungen an Kapazität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Modernisierung erfüllt, einschließlich Unterstützung für hybride Infrastrukturen und automatisierte Betriebsabläufe. Alternative technologische Lösungen sind bei Erfüllung der Anforderungen zulässig. - Midt-Telemark kommuneBØ I TELEMARKDeadline: Apr 03
Framework agreement for the procurement and leasing of PCs, thin clients, monitors, tablets and AV equipment with associated services.
Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Leasing von PCs, Thin Clients, Monitoren, Tablets, AV-Geräten sowie zugehörigen Produkten und Dienstleistungen für Teilnehmer von telemark innkjøpssamarbeid KO. Umfasst auch begleitende Services wie Beratung, Installation, Konfiguration und fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Lieferung und Nutzung der ICT-Ausstattung. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei (2) Anbietern, sofern geeignete Angebote vorliegen. - Midt-Telemark kommuneBØ I TELEMARKDeadline: Apr 10
Framework agreement for the procurement and leasing of PCs, thin clients, monitors, tablets and AV equipment with associated services.
Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Leasing von PCs, Thin Clients, Monitoren, Tablets, AV-Geräten sowie zugehörigen Produkten und Dienstleistungen für Teilnehmer von telemark innkjøpssamarbeid KO. Umfasst auch Beratung, Installation, Konfiguration und fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Lieferung und Nutzung der ICT-Ausstattung. Ziel ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei (2) Anbietern, sofern geeignete Angebote vorliegen. - Midt-Telemark kommuneBØ I TELEMARKDeadline: Apr 10
Framework agreement for the procurement and leasing of PCs, thin clients, monitors, tablets and AV equipment with associated services.
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung und das Leasing von PCs, Thin Clients, Monitoren, Tablets, AV-Equipment sowie zugehöriger Produkte und Dienstleistungen für das Telemark Innkjøpssamarbeid (KO). Der Umfang umfasst zudem Beratung, Installation, Konfiguration und fachliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der IKT-Geräte. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit zwei Anbietern zu schließen, sofern ausreichend geeignete Angebote vorliegen. - Landkreis PeineDeadline: Jun 29
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen. - Landkreis Peine
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen. - Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbHLudwigsburgDeadline: Jun 12
Lieferung Campus-Netzwerk LAN-WLAN für die AVL, Serviceleistungen und Implementierung
Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) ist eine 100%ige Tochter des Landkreises und mit der Erfüllung der Aufgaben bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beauftragt. Das Unternehmen ist im Rahmen der Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die AVL beschäftigt 200 Mitarbeiter, verteilt auf die Hauptverwaltung ist in der Hindenburgstraße 30, drei Deponien (+1 HDG Maulbronn), neun Wertstoffhöfe und ein Gebrauchtwarenkaufhaus. Aktuell ist die AVL in den Räumlichkeiten des Landratsamts Ludwigsburg untergebracht und nutzt dort das bestehende Campus Netzwerk (LAN) des Landratsamts. Diese Infrastruktur wurde für die Anforderungen und den Betrieb des Landratsamts konzipiert und stellt eine geteilte Nutzung dar, bei der Gestaltung, Betrieb, Weiterentwicklung und Sicherheitsvorgaben nicht vollständig durch die AVL selbst gesteuert werden können. Im Zuge des geplanten Umzugs der AVL Zentrale in neue eigene Räumlichkeiten in der Hindenburgstraße 49, voraussichtlich im Oktober 2026, entfällt diese Mitnutzung vollständig. Für den zukünftigen Betrieb ist daher die Neuplanung und Implementierung eines eigenständigen Campus Netzwerks erforderlich, bestehend aus einer leistungsfähigen LAN und WLAN Infrastruktur. Die neue Netzwerkinfrastruktur soll auf dem aktuellen Stand der Technik aufgebaut werden, um heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Moderne Arbeitsweisen - darunter digitale Fachverfahren, cloudbasierte Dienste, Videokonferenzen sowie mobile Arbeitsplätze - erfordern eine hohe Bandbreite, geringe Latenzen und eine stabile Netzverfügbarkeit. Eine Neuimplementierung soll den Einsatz zeitgemäßer Technologien ermöglichen. Das neue Campus Netzwerk soll eine flexible Anpassung an organisatorische und technische Veränderungen bieten: - Wachstum oder Umstrukturierung der Organisation, - temporäre Arbeitsplätze und Besprechungsräume, - Integration zusätzlicher Endgeräte und Systeme (z. B. IoT oder Gebäudeleittechnik). Durch eine skalierbare Architektur kann die Infrastruktur bedarfsgerecht erweitert oder angepasst werden, ohne grundlegende Umbauten vornehmen zu müssen. Mit der neu konzipierten Netzwerkinfrastruktur soll ein zentrales und einheitliches Management etabliert werden: - eine zentrale Überwachung und Steuerung aller Netzwerkkomponenten, - eine vereinfachte Fehleranalyse und Störungsbehebung, - standardisierte Konfigurationen und Updates. Ein zentral gemanagtes Netzwerk reduziert den administrativen Aufwand und erhöht insgesamt die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit. Der Betrieb eines eigenen Netzwerks ist aus sicherheitstechnischer Sicht zwingend erforderlich. Zu den Sicherheitsanforderungen der AVL gehören insbesondere: - klare Netzsegmentierung (z. B. Trennung von Verwaltungs-, Gast- und Techniknetzen), - kontrollierte Zugriffsmechanismen für Benutzer und Geräte, - Umsetzung aktueller Sicherheitsstandards und richtlinien, - verbesserter Schutz vor externen und internen Bedrohungen. Als Kritische Infrastruktur sind entsprechende Anforderungen zu erfüllen, dadurch kommt der Netzwerkinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Schutz vor Angriffen haben hierbei höchste Priorität. Eine neu aufgebaute und sicher konzipierte Netzwerkinfrastruktur ist notwendig, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Der Umzug in eigene Räumlichkeiten macht die Ablösung von der bestehenden Netzwerkinfrastruktur des Landratsamts erforderlich. Die Neuimplementierung eines eigenen Campus Netzwerks bietet die Möglichkeit, eine moderne, sichere, flexibel erweiterbare und zentral administrierbare LAN und WLAN Infrastruktur aufzubauen. Sie stellt damit eine wesentliche Grundlage für einen stabilen, sicheren und zukunftsfähigen Betrieb der AVL dar. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen muss für mindestens 5 Jahre sichergestellt sein. - Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbHLudwigsburgDeadline: Jun 12
Lieferung Campus-Netzwerk LAN-WLAN für die AVL, Serviceleistungen und Implementierung
Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) ist eine 100%ige Tochter des Landkreises und mit der Erfüllung der Aufgaben bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen beauftragt. Das Unternehmen ist im Rahmen der Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur eingestuft. Die AVL beschäftigt 200 Mitarbeiter, verteilt auf die Hauptverwaltung ist in der Hindenburgstraße 30, drei Deponien (+1 HDG Maulbronn), neun Wertstoffhöfe und ein Gebrauchtwarenkaufhaus. Aktuell ist die AVL in den Räumlichkeiten des Landratsamts Ludwigsburg untergebracht und nutzt dort das bestehende Campus Netzwerk (LAN) des Landratsamts. Diese Infrastruktur wurde für die Anforderungen und den Betrieb des Landratsamts konzipiert und stellt eine geteilte Nutzung dar, bei der Gestaltung, Betrieb, Weiterentwicklung und Sicherheitsvorgaben nicht vollständig durch die AVL selbst gesteuert werden können. Im Zuge des geplanten Umzugs der AVL Zentrale in neue eigene Räumlichkeiten in der Hindenburgstraße 49, voraussichtlich im Oktober 2026, entfällt diese Mitnutzung vollständig. Für den zukünftigen Betrieb ist daher die Neuplanung und Implementierung eines eigenständigen Campus Netzwerks erforderlich, bestehend aus einer leistungsfähigen LAN und WLAN Infrastruktur. Die neue Netzwerkinfrastruktur soll auf dem aktuellen Stand der Technik aufgebaut werden, um heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Moderne Arbeitsweisen - darunter digitale Fachverfahren, cloudbasierte Dienste, Videokonferenzen sowie mobile Arbeitsplätze - erfordern eine hohe Bandbreite, geringe Latenzen und eine stabile Netzverfügbarkeit. Eine Neuimplementierung soll den Einsatz zeitgemäßer Technologien ermöglichen. Das neue Campus Netzwerk soll eine flexible Anpassung an organisatorische und technische Veränderungen bieten: - Wachstum oder Umstrukturierung der Organisation, - temporäre Arbeitsplätze und Besprechungsräume, - Integration zusätzlicher Endgeräte und Systeme (z. B. IoT oder Gebäudeleittechnik). Durch eine skalierbare Architektur kann die Infrastruktur bedarfsgerecht erweitert oder angepasst werden, ohne grundlegende Umbauten vornehmen zu müssen. Mit der neu konzipierten Netzwerkinfrastruktur soll ein zentrales und einheitliches Management etabliert werden: - eine zentrale Überwachung und Steuerung aller Netzwerkkomponenten, - eine vereinfachte Fehleranalyse und Störungsbehebung, - standardisierte Konfigurationen und Updates. Ein zentral gemanagtes Netzwerk reduziert den administrativen Aufwand und erhöht insgesamt die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit. Der Betrieb eines eigenen Netzwerks ist aus sicherheitstechnischer Sicht zwingend erforderlich. Zu den Sicherheitsanforderungen der AVL gehören insbesondere: - klare Netzsegmentierung (z. B. Trennung von Verwaltungs-, Gast- und Techniknetzen), - kontrollierte Zugriffsmechanismen für Benutzer und Geräte, - Umsetzung aktueller Sicherheitsstandards und richtlinien, - verbesserter Schutz vor externen und internen Bedrohungen. Als Kritische Infrastruktur sind entsprechende Anforderungen zu erfüllen, dadurch kommt der Netzwerkinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit und Schutz vor Angriffen haben hierbei höchste Priorität. Eine neu aufgebaute und sicher konzipierte Netzwerkinfrastruktur ist notwendig, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Der Umzug in eigene Räumlichkeiten macht die Ablösung von der bestehenden Netzwerkinfrastruktur des Landratsamts erforderlich. Die Neuimplementierung eines eigenen Campus Netzwerks bietet die Möglichkeit, eine moderne, sichere, flexibel erweiterbare und zentral administrierbare LAN und WLAN Infrastruktur aufzubauen. Sie stellt damit eine wesentliche Grundlage für einen stabilen, sicheren und zukunftsfähigen Betrieb der AVL dar. Die Lieferbarkeit von Ersatzteilen muss für mindestens 5 Jahre sichergestellt sein. - Gemeinde Barsbüttel - Der Bürgermeister -BarsbüttelDeadline: Jun 18
Erweiterungsneubau Mensa und Ganztagsschule - Technische Ausrüstung
In 2024 hat die Gemeinde Barsbüttel beschlossen ihre Grundschule, Kirsten-Boie-Schule, um den offenen Ganztag (OGS) mitsamt Mensa, Aufwärmküche, Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. Dafür wurde ein 1,5-geschossiger freistehender Neubau auf dem Schulhof geplant. Der dazu gestellte Förderantrag der IB.SH im Rahmen des Ganztagsausbaus in Schleswig-Holstein wurde genehmigt. Um der akuten Raumnot des Verwaltungsbereichs der Schule (in Lehrerzimmer, Arbeitsplätzen, Büros etc.) entgegenzuwirken, kamen im Anschluss an die Planung der Mensa- und OGS-Erweiterung der starke Wunsch der Schule auf, den Neubau um diese derzeit fehlenden Flächen zu erweitern. Dem folgte die Gemeinde Barsbüttel. Im Zuge der Weiterplanung wurde an einigen bestehenden Gebäuden der Schule ein so starker Sanierungsaufwand festgestellt, auch aufgrund einer hohen Schadstoffbelastung, dass diese als abgängig eingestuft wurden und weitere passende Standorte für die neue Mensa und OGS-Räume sprachen. Ein Standort nahe der Straße im jetzigen Gebäude H10 eignete sich für eine kurze Anlieferung ohne Schulhofquerung und Umsetzung der Baustelle mit wesentlich geringerer Belastung des Schulalltages. Derzeit befinden sich in dem bestehenden Gebäude H10 drei Klassenräume, die in Doppelnutzung am Vormittag und Nachmittag der Schule zur Verfügung stehen. Diese wurden im Raumprogramm des Neubaus als Ersatzfläche wieder mit aufgenommen. Die Planung sieht vor, dass sich die 3 Funktionen, A – Mensa/OGS ; B – Verwaltung/Personal Schule ; C – Ersatzflächen aus Abriss Bestand innerhalb eines Gebäudes auf zwei Geschosse aufteilen. Das Gebäude ist als kompakter, rechteckiger Bau konzipiert. Es ist geplant aufgrund der Materialität der anderen Schulgebäude und aus Anforderungen an die Robustheit eine Klinker-Fassade zu bauen. Die Materialien entsprechen dem üblichen Barsbütteler Schulbaustandard. Dieser ist funktional, durabel, den allgemeinen Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein entsprechend, aber auch wirtschaftlich ausgelegt. Die Fassade ist auf einem strengen Raster aufgebaut, durch das dahinter flexible Anschlussmöglichkeiten von inneren Trennwänden entstehen. Hieraus ist eine Flexibilität für eventuelle Veränderungswünsche des Ganztags-Personals und der Mensa-Gestaltung in der Zukunft möglich. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt über Beton- Streifenfundamente. Die Hülle und die Sohle sind gem. den Anforderungen des aktuellen GEG-Gesetztes energetisch gedämmt. Das Flachdach ist mit Gründach und Photovoltaik- Flächen belegt. Die Beleuchtung erfolgt über LED. Aufgrund des zweigeschossigen Baukörpers, ist im Treppenhaus ein DIN-gerechter Aufzug geplant. Die geplanten Türen haben alle die erforderlichen lichten Durchgangsmaße für Rollstuhlfahrer:innen. Maßnahmen für Raumakustik sollen eine inklusive Nutzbarkeit der Mensa ermöglichen. Für weitere Behinderungen wie z.B. Blinde- und Sehbehinderte werden Orientierungshilfen durch Farben und starke Kontraste eingeplant. Ein rollstuhlgerechtes, barrierefreies WC ist im Mensa-WC-Trakt vorgesehen. Das Gebäude H10 ist bereits aus der Nutzung genommen und nahezu entkernt worden. Des Weiteren soll ein vorzeitiger Abriss erfolgen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden auf ca. 1.087.187 € netto geschätzt. Es werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 8, Leistungsphasen 1-9 ausgeschrieben. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015608 eingestellt.
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- The submission deadline is 06. Mai 2026.
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