Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt
Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die Fortbildung »Up to date in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe« widmet sich rechtlichen Neuerungen und normativen Änderungen, die die Fachkräfte des Bereiches der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen haben. Um für die Teilnehmenden einen möglichst hohen Praxisbezug zu erzielen, wird dabei die aktuelle Rechtsprechung sächsischer Verwaltungs- und Sozialgerichte einbezogen und anhand von Fallbeispielen erörtert. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe der Jugendämter im Freistaat Sachsen. Die Fortbildung wird als Tagesveranstaltung in einem Online-Format durchgeführt. Die Teilnehmerzahl liegt bei 25. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Kurses.
Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der For...
Vocational Training
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- May 19, 2026
- Topic:
- Vocational Training
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Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die Fortbildung »Up to date in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe« widmet sich rechtlichen Neuerungen und normativen Änderungen, die die Fachkräfte des Bereiches der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen haben. Um für die Teilnehmenden einen möglichst hohen Praxisbezug zu erzielen, wird dabei die aktuelle Rechtsprechung sächsischer Verwaltungs- und Sozialgerichte einbezogen und anhand von Fallbeispielen erörtert. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe der Jugendämter im Freistaat Sachsen. Die Fortbildung wird als Tagesveranstaltung in einem Online-Format durchgeführt. Die Teilnehmerzahl liegt bei 25. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Kurses. Die Fortbildung umfasst 1 Tag. Es gilt ein Kurszeitrahmen von 10:00 bis 17:00 Uhr. Als Unterrichtszeiten werden acht Einheiten zu je 45 Minuten festgelegt. Die Zusammenfassung der Unterrichtszeiten zu Blöcken sowie die Festlegung der Pausenzeiten obliegt dem Referenten. Das Fortbildungsformat wird über die Videokonferenzplattform Cisco-WebEx realisiert. Die Einwahl der Teilnehmenden zur Online-Fortbildung soll ab 30 Minuten vor Beginn möglich sein. Der Referent stellt sicher, dass er für das Ankommen der Teilnehmer und ggf. erforderliche Technik-Checks ebenfalls mindestens 30 Minuten vor Fortbildungsbeginn am Meeting teilnimmt. Der Auftrag besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: •
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10Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die »Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - Kinder und Jugendliche« (ICF-CY) ist ein Leitfaden zur Identifizierung, Darstellung und gezielter Reduzierung von Teilhabeeinschränkungen im täglichen Leben von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Um die Partizipation aller Kinder im Alltag der Kindertagesbetreuung zu stärken, benötigen Fachkräfte Kenntnisse zu den Einsatzmöglichkeiten und zur Handhabung der ICF-CY. Den Teilnehmenden der Fortbildung »Die Implementierung der ICF-CY in der frühkindlichen Bildung« wird dazu im Kurs ein umfangreicher Überblick gegeben und die Chancen für eine gelingende inklusive Kita-Praxis aufgezeigt. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des insgesamt viertägigen Kurses. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtDeadline: May 26Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die »Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - Kinder und Jugendliche« (ICF-CY) ist ein Leitfaden zur Identifizierung, Darstellung und gezielter Reduzierung von Teilhabeeinschränkungen im täglichen Leben von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Um die Partizipation aller Kinder im Alltag der Kindertagesbetreuung zu stärken, benötigen Fachkräfte Kenntnisse zu den Einsatzmöglichkeiten und zur Handhabung der ICF-CY. Den Teilnehmenden der Fortbildung »Die Implementierung der ICF-CY in der frühkindlichen Bildung« wird dazu im Kurs ein umfangreicher Überblick gegeben und die Chancen für eine gelingende inklusive Kita-Praxis aufgezeigt. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des insgesamt viertägigen Kurses. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Die Fortbildung soll in Form eines zweiteiligen Kurses zu je zwei Tagen pro Teil mit dazwischenliegender Praxisphase im zweiten Halbjahr 2026 stattfinden. Für jeden Kursteil gilt ein Tagungszeitrahmen von 09:00 bis 17:00 Uhr, welcher wie folgt konkretisiert ist: Tag 1: 10:00 bis 17:00 Uhr, Tag 2: 09:00 bis 16:15 Uhr. Als Unterrichtszeiten werden acht Einheiten zu je 45 Minuten pro Tag festgelegt. Die Zusammenfassung der Unterrichtszeiten zu Blöcken sowie die Festlegung der Pausenzeiten obliegt im vorgegebenen Rahmen unter BeDas Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Schulsozialarbeit sieht sich aktuell mit einer kaum zu bewältigenden Nachfrage nach individueller Unterstützung und Hilfe im Einzelfall konfrontiert. Dazu kommen massive Erwartungen von schulischen Akteuren, welche Schulsozialarbeit nicht selten als allgemeine Anlaufstelle zur Lösung von im Schulkontext zutage tretenden sozialen Problemen sehen. In vielen Fällen arbeiten die Fachkräfte an ihrer Belastungsgrenze. Der dreitägige Kurs zum Thema »Schulsozialarbeit als lebensweltorientiertes und präventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule stärken« richtet sich an die Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen, welche an Schulstandorten der Schulsozialarbeit mit jungen Menschen und ihren Eltern arbeiten. Mit Blick auf den lebensweltorientierten und präventiven Auftrag der Schulsozialarbeit, aber auch die Gesunderhaltung der Fachkräfte, sind die Teilnehmer eingeladen, ihre persönliche Arbeitssituation zu reflektieren und individuelle Handlungsmöglichkeiten bzw. -strategien im Umgang mit den genannten Herausforderungen zu erarbeiten. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des dreitägigen Kurses »Schulsozialarbeit als lebensweltorientiertes und präventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule stärken«. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtDie Tagung des LJA findet voraussichtlich im Berufsförderungswerk Dresden gGmbH statt. Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Bestätigung des Veranstaltungsortes erfolgt nach Zuschlagserteilung. Berufsförderungswerk Dresden gGmbH Hellerhofstraße 35 01129 DresdenDeadline: Jun 15Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Schulsozialarbeit sieht sich aktuell mit einer kaum zu bewältigenden Nachfrage nach individueller Unterstützung und Hilfe im Einzelfall konfrontiert. Dazu kommen massive Erwartungen von schulischen Akteuren, welche Schulsozialarbeit nicht selten als allgemeine Anlaufstelle zur Lösung von im Schulkontext zutage tretenden sozialen Problemen sehen. In vielen Fällen arbeiten die Fachkräfte an ihrer Belastungsgrenze. Der dreitägige Kurs zum Thema »Schulsozialarbeit als lebensweltorientiertes und präventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule stärken« richtet sich an die Fachkräfte der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen, welche an Schulstandorten der Schulsozialarbeit mit jungen Menschen und ihren Eltern arbeiten. Mit Blick auf den lebensweltorientierten und präventiven Auftrag der Schulsozialarbeit, aber auch die Gesunderhaltung der Fachkräfte, sind die Teilnehmer eingeladen, ihre persönliche Arbeitssituation zu reflektieren und individuelle Handlungsmöglichkeiten bzw. -strategien im Umgang mit den genannten Herausforderungen zu erarbeiten. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des dreitägigen Kurses »Schulsozialarbeit als lebensweltorientiertes und präventives Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule stärken«. Die Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Die Fortbildung soll in Form eines dreitägigen Kurses im IV. Quartal 2026 stattfinden. Es gilt ein Tagungszeitrahmen von 09:00 bis 17:00 Uhr, welcher wieDas Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die Jahrestagung der Adoptionsvermittlungsstellen Sachsen 2026 zum Thema »Adoptivkinder in besonderen Lebensphasen und Übergängen« richtet sich an die Fachkräfte der sächsischen Adoptionsvermittlungsstellen. Die dreitägige Veranstaltung umfasst zwei Teile. Das Tagungsthema »Adoptivkinder in besonderen Lebensphasen und Übergängen« soll im Rahmen des zweiten Teils der Jahrestagung innerhalb von zwei Tagen, konkret am 02.12.2026 und 03.12.2026 ganztägig, vermittelt werden. Fachkräfte lernen im zweiten Teil der Tagung, welcher durch den Auftragnehmer gestaltet wird, was bei Übergängen mit Adoptivkindern geschieht, Fakten zur Gehirnentwicklung, zur Beziehungsveränderung, welche Kompetenzen Adoptiveltern benötigen, um ihr Kind in Übergangsphasen gut zu unterstützen und zu begleiten, wie Eskalation begrenzt werden kann und wie Kommunikation in der Familie gelingen kann. Im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer sollen verschiedene Übergänge im Lebenslauf des Adoptivkindes und in der Entwicklung der Adoptivfamilie beleuchtet werden: • Der Übergang, der keiner ist: Frühe Trennung • Aufnahme in die Kindertagesbetreuung • Einschulung • Pubertät • Ablösung von zwei Elternpaaren Ziel der Leistungserbringung ist es, Adoptionsvermittlungsfachkräften fundiertes Wissen und praktisches Werkzeug für die Begleitung der Adoptivfamilien bei Übergängen und besonderen Lebensphasen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Möglichkeiten des Kompetenzaufbaus, Deeskalations- und Bewältigungsstrategien sowie innerfamiliäres Konfliktmanagement. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, zweitägige Durchführung und Nachbereitung des zweiten Teils der Jahrestagung der Adoptionsvermittlungsstellen Sachsen zum Thema »Adoptivkinder in besonderen Lebensphasen und Übergängen«.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtDeadline: Jun 02Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Die Jahrestagung der Adoptionsvermittlungsstellen Sachsen 2026 zum Thema »Adoptivkinder in besonderen Lebensphasen und Übergängen« richtet sich an die Fachkräfte der sächsischen Adoptionsvermittlungsstellen. Die dreitägige Veranstaltung umfasst zwei Teile. Das Tagungsthema »Adoptivkinder in besonderen Lebensphasen und Übergängen« soll im Rahmen des zweiten Teils der Jahrestagung innerhalb von zwei Tagen, konkret am 02.12.2026 und 03.12.2026 ganztägig, vermittelt werden. Fachkräfte lernen im zweiten Teil der Tagung, welcher durch den Auftragnehmer gestaltet wird, was bei Übergängen mit Adoptivkindern geschieht, Fakten zur Gehirnentwicklung, zur Beziehungsveränderung, welche Kompetenzen Adoptiveltern benötigen, um ihr Kind in Übergangsphasen gut zu unterstützen und zu begleiten, wie Eskalation begrenzt werden kann und wie Kommunikation in der Familie gelingen kann. Im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer sollen verschiedene Übergänge im Lebenslauf des Adoptivkindes und in der Entwicklung der Adoptivfamilie beleuchtet werden: • Der Übergang, der keiner ist: Frühe Trennung • Aufnahme in die Kindertagesbetreuung • Einschulung • Pubertät • Ablösung von zwei Elternpaaren Ziel der Leistungserbringung ist es, Adoptionsvermittlungsfachkräften fundiertes Wissen und praktisches Werkzeug für die Begleitung der Adoptivfamilien bei Übergängen und besonderen Lebensphasen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Möglichkeiten des KompetenzaufbaDas Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern. Kinderrechte beginnen nicht erst in der Schule - sie gelten von Anfang an! Doch was bedeutet das konkret für die pädagogische Arbeit in Krippe und Kindertagespflege? Wie können wir Kinder in ihren Rechten stärken und ihnen eine Stimme geben? Die Fachtagung des Landesjugendamtes zum Thema »Kleine Schritte, große Wirkung: Partizipation als Schlüssel zum Kinderschutz in der Kindertagespflege und Krippe« bietet spannende Impulse, praxisnahe Workshops und die Möglichkeit zum fachlichen Austausch. Gemeinsam werden die eigene Haltung reflektiert, neue Perspektiven entwickelt und Wege erarbeitet, um Kinderrechte im Alltag lebendig werden zu lassen. Zielgruppe der Fachtagung sind Kindertagespflegepersonen sowie pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, die im Krippenbereich tätig sind. Im Rahmen der Tagung werden ein Keynote-Vortrag sowie fünf verschiedene Workshops angeboten. Die Workshops werden in zwei Zeitslots aufgeteilt und durchgängig von jeweils denselben Teilnehmenden besucht. Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die entstandenen Plakate / Ergebnisse / Erkenntnisse der einzelnen Workshops vor allen Tagungsteilnehmenden präsentiert. Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Keynote-Vortrages bzw. des jeweiligen Workshops mit den in der Leistungsbeschreibung benannten inhaltlichen Schwerpunkten. Die Gesamtteilnehmerzahl liegt bei 80, die Zahl der Teilnehmenden für die Workshops jeweils bei max. 20 Personen.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - LandesjugendamtDeadline: Jun 01Sechs Lose für einen Keynote-Vortrag und fünf Workshops zum Thema Partizipation und Kinderrechte in Krippe und Kindertagespflege. Zielgruppe: Kindertagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte. Gesamtteilnehmerzahl: 80, Workshops max. 20 Personen. Leistung: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.REZ Bayern_Rehaint_AA Regensburg
Deadline: Jun 16Konzeption und Durchführung einer Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (integratives Modell nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III) für insgesamt ca. 3 Teilnehmendenplätze im Bezirk der Agentur für Arbeit Regensburg.Trainings für Forschungsanträge (BMBF)
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12siehe LVREZ SW 45ind JC Stadt Kassel
Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum SüdwestFrankfurt/MainDeadline: May 22Konzeption und Durchführung der individuellen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 'LuI - Leben und Integrationsbereitschaft' gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III. Die Maßnahme umfasst ca. 20 Plätze und findet im Bezirk des Regionalen Einkaufzentrums Südwest (Stadt Kassel) statt.REZ SW 45Unt3mV AA Koblenz-Mayen
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum SüdwestREZ SW 45Unt3mV AA Koblenz-MayenIM - Vorbereitung auf die Ausleseprüfung Zoll, Polizei und JVA (2. Qualifikationsebene) - online
BAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWKölnDeadline: May 28Vorbereitungskurs auf Einstellungstests für Zoll, Polizei und JVA (2. Qualifikationsebene). Inhalte: Deutsch, Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft, Recht, Staatsbürgerkunde, Allgemeinbildung sowie Gesprächsvorbereitung (Einzel-/Gruppengespräche, Präsentation). Durchführung von mind. zwei Tests der letzten Jahre. Rahmenvertrag vom 04.01.2027 bis 31.12.2029 mit Verlängerungsoption um 1 Jahr. Geplant ist ein Abruf pro Jahr. Keine Losaufteilung.REZ NORD 45ind, Jobcenter Bremen
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordReinigungsleistungen für das REZ NORD 45ind im Jobcenter Bremen.
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- The submission deadline is 19. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.