Gemeinde Neckartailfingen
Erklärung zur Zuverlässigkeit
Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Gel...
Tiling
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Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Neckartailfingen
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
- Topic:
- Tiling
Tender description
Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Geldstrafe oder Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder 2.500 € erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie erklären, dass sie gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € erhalten haben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Geldstrafe oder Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder 2.500 € erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie erklären, dass sie gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € erhalten haben. - Gemeinde NeckartailfingenNeckartailfingenDeadline: Jun 08
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124 - Stadt PlauenDeadline: May 12
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