Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen des EU-Projektes "Turn the Tables" II
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables" II. Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
Public Relations, Market Research
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Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables" II. Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
- Published:
- April 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Public Relations
Tender description
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables" II. Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe.
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5- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen des EU-Projektes "Turn the Tables" I
Finanzielle Unterstützung für Drittorganisationen im Rahmen des EU-Projekts "Turn the Tables". Ziel ist die Förderung der Reichweite des Gesamtprojekts, insbesondere mit Fokus auf die junge Zielgruppe. - European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsDeadline: Mar 27
Support to the Africa-EU Space Partnership Programme – AESPP Boost
Dienstleistungsauftrag für technische Unterstützung im Rahmen des Afrika-EU-Raumfahrtprogramms (AESPP). Ziel ist die Förderung von Dialog, Koordination und maßgeschneiderten Dienstleistungen (z.B. technische Hilfe, Veranstaltungen, Nutzeransprache) zur Stärkung der EU-Privatsektorbeteiligung und wirtschaftlichen Interessen im Einklang mit der Global Gateway-Strategie. Der Fokus liegt auf der effektiven Nutzung von Raumfahrttechnologien wie Copernicus und Galileo für den grünen Übergang. - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurt
Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen
Die Verwaltungsbehörde ESF im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen einen Dienstleister, der umfassende Kommunikationsdienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau anbieten kann. Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Durch diese soll die ESF-Förderung in Thüringen bekannt und den potentiell an einer Förderung interessierten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des ESF-Programms in Thüringen und der damit geförderten Projekte informiert werden. Ziel ist es, die Öffentlichkeitsarbeit des ESF in Thüringen und die Sichtbarkeit der Förderung sowie der EU (Image und Bekanntheit) weiter zu optimieren. Die künftige Leadagentur soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen. Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Verwaltungsbehörde ESF auf Abruf umfassend bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die ESF-Förderung in Thüringen als Leadagentur. Der Auftrag setzt sich dabei aus konzeptionellen, innovativen und umsetzungsorientierten Komponenten für die Kommunikationsmaßnahmen zusammen. Im Einzelnen kann die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen insbesondere folgende Aufgaben enthalten: • Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete Werbemaßnahmen sowie deren Konzeption, Planung, Umsetzung und Dokumentation; • Realisierung von (crossmedialen) Kampagnen, einschließlich Kampagnenmotiven, Print-Anzeigen, Out-of-Home (OoH), Digital-Out-of-Home (DOoH), Online Media, Social Media; • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie z. B. Broschüren, Flyer, Filme, Plakate, Kalender, Eventausstattung, Werbemittel bzw. Merchandising inkl. Kreation und Umsetzung/ Herstellung • laufende Pflege und Betreuung sowie Weiterentwicklung und Programmierung der Webseite des ESF Thüringen www.esf-thueringen.de (Content Management System (CMS) TYPO3 – aktuell: Version 13) inklusive der Erarbeitung von Vorschlägen für deren inhaltliche Ausgestaltung, neue Inhalte sowie die Überprüfung auf Aktualität. Dabei müssen die technischen Vorgaben und Bedingungen des Freistaats Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beachtet werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmungen mit dem Thüringer Landesrechenzentrum (verantwortlich für das Hosting) sind vom Auftragnehmer eigenständig vorzunehmen. Die technische Betriebsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim Thüringer Landesrechenzentrum. • Realisierung von Kampagnen-Websites/Microsites im bestehenden TYPO3-System (im Rahmen einer Subdomain oder eigenständigen Unterseite (Bsp. https://www.esf-thueringen.de/thueringenpluseuropa); • Konzepte zum Einsatz neuer Medien sowie deren Umsetzung (z. B. Social Media); • Konzeption und Produktion von Filmen und Spots im Rahmen von Kampagnen (u. a. für Internet, Radio, TV, Kino); • Veranstaltungsmanagement: Entwicklung neuer Ideen (Veranstaltungen/ Aktionen/ Wettbewerbe/ Gewinnspiele, etc.) sowie Konzeption inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung (Präsenz, Hybrid und Digital). Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung vom 11.06.2026 (Dokument A2) sowie weitere Informationen im Dokument A1 Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen“. - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurtDeadline: Jul 21
Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen
Die Verwaltungsbehörde ESF im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen einen Dienstleister, der umfassende Kommunikationsdienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau anbieten kann. Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Durch diese soll die ESF-Förderung in Thüringen bekannt und den potentiell an einer Förderung interessierten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des ESF-Programms in Thüringen und der damit geförderten Projekte informiert werden. Ziel ist es, die Öffentlichkeitsarbeit des ESF in Thüringen und die Sichtbarkeit der Förderung sowie der EU (Image und Bekanntheit) weiter zu optimieren. Die künftige Leadagentur soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen. Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Verwaltungsbehörde ESF auf Abruf umfassend bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die ESF-Förderung in Thüringen als Leadagentur. Der Auftrag setzt sich dabei aus konzeptionellen, innovativen und umsetzungsorientierten Komponenten für die Kommunikationsmaßnahmen zusammen. Im Einzelnen kann die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen insbesondere folgende Aufgaben enthalten: • Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete Werbemaßnahmen sowie deren Konzeption, Planung, Umsetzung und Dokumentation; • Realisierung von (crossmedialen) Kampagnen, einschließlich Kampagnenmotiven, Print-Anzeigen, Out-of-Home (OoH), Digital-Out-of-Home (DOoH), Online Media, Social Media; • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie z. B. Broschüren, Flyer, Filme, Plakate, Kalender, Eventausstattung, Werbemittel bzw. Merchandising inkl. Kreation und Umsetzung/ Herstellung • laufende Pflege und Betreuung sowie Weiterentwicklung und Programmierung der Webseite des ESF Thüringen www.esf-thueringen.de (Content Management System (CMS) TYPO3 – aktuell: Version 13) inklusive der Erarbeitung von Vorschlägen für deren inhaltliche Ausgestaltung, neue Inhalte sowie die Überprüfung auf Aktualität. Dabei müssen die technischen Vorgaben und Bedingungen des Freistaats Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beachtet werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmungen mit dem Thüringer Landesrechenzentrum (verantwortlich für das Hosting) sind vom Auftragnehmer eigenständig vorzunehmen. Die technische Betriebsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim Thüringer Landesrechenzentrum. • Realisierung von Kampagnen-Websites/Microsites im bestehenden TYPO3-System (im Rahmen einer Subdomain oder eigenständigen Unterseite (Bsp. https://www.esf-thueringen.de/thueringenpluseuropa); • Konzepte zum Einsatz neuer Medien sowie deren Umsetzung (z. B. Social Media); • Konzeption und Produktion von Filmen und Spots im Rahmen von Kampagnen (u. a. für Internet, Radio, TV, Kino); • Veranstaltungsmanagement: Entwicklung neuer Ideen (Veranstaltungen/ Aktionen/ Wettbewerbe/ Gewinnspiele, etc.) sowie Konzeption inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung (Präsenz, Hybrid und Digital). Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung vom 11.06.2026 (Dokument A2) sowie weitere Informationen im Dokument A1 "Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen“. - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
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