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FFH-Fisch- und Neunaugenmonitoring (221-120-Hz-25)
Durchführung eines FFH-Fisch- und Neunaugenmonitorings im Zeitraum von 2026 bis 2030. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Überwachung der entsprechenden Arten gemäß der FFH-Richtlinie.
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Durchführung eines FFH-Fisch- und Neunaugenmonitorings im Zeitraum von 2026 bis 2030. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Überwachung der entsprechenden Arten gemäß der FFH-Richtlinie.
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- Tender
- Contracting authority:
- oben genannte Kontaktstelle
- Published:
- February 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
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Durchführung eines FFH-Fisch- und Neunaugenmonitorings im Zeitraum von 2026 bis 2030. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Überwachung der entsprechenden Arten gemäß der FFH-Richtlinie.
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6- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
FFH-Monitoring 2026 im Saarland
Vergabe: Art-Monitoring 2026 im Saarland gemäß FFH-Richtlinie (Art. 11). Umfasst Monitoring der Arten der Anhänge II und IV. Grundlage sind Bewertungsschemata (Stand: Oktober 2017). - Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und NaturschutzDeadline: Feb 17
FFH-Monitoring 2025-2030 in Thüringen, 9 Losen (Lebensraumtypen, Arten, Fledermäuse)
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) schreibt ein FFH-Monitoring für Arten der Anhänge II, IV, V sowie Offenland-Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie aus. Das Monitoring erfolgt auf Stichprobenflächen in Thüringen für die Berichtsperiode 2025-2030 im Zeitraum 2026-2029. Die Vergabe umfasst 9 Lose: Los 1 (Lebensraumtypen), Los 2 (Arten ohne Fledermäuse), Los 3 (Feldhamster), Los 4 (Amphibien/Reptilien), Los 5 (Libellen) sowie Lose 6-9 (Fledermäuse). - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverDeadline: Mar 19
Durchführung des Monitorings aller bekannten Wochenstuben des Großen Mausohrs (Myotis myotis) in Niedersachsen für die Jahre 2026 bis 2029 sowie Erfüllung der FFH-Berichtspflichten für das FFH-SPM
Der NLWKN schreibt das Monitoring aller bekannten Wochenstuben des Großen Mausohrs (Myotis myotis) in Niedersachsen für den Zeitraum 2026 bis 2029 aus. Zudem umfasst der Auftrag die Erfüllung der FFH-Berichtspflichten für das FFH-Stichprobenmonitoring. Details zu Art und Umfang der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung (Teil B) zu entnehmen. - Kreis-Caritasverband Altötting e.V.Deadline: Apr 14
Durchführung eines Schulbusverkehrs
Durchführung des Schulbusverkehrs der Konrad-von-Parzham-Schule (privates staatlich anerkanntes Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Träger: Kreis-Caritasverband Altötting e.V.) in Altötting. Es handelt sich um freigestellten Schülerverkehr gemäß § 43 PBefG i. V. m. der Freistellungsverordnung für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2030 (Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030). - Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V.Bonn
Informationseinholung im Rahmen einer MARKTERKUNDUNG - Für die Beschaffung von Spektrum Analysedaten aus dem Weltraum
Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung entsprechend § 28 Vergabeverordnung (VgV) dient. Beschreibung der Aufgabe: Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, welche Lösungen der Spektrum Analyse aus dem All in dem Bereich 100 Mhz bis 40 GHz verfügbar sind. Zur Durchführung der Markterkundung bitten wir um die Übersendung von Unterlagen und um die Übersendung einer Preisinformation für die Leistung. Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten bzw. Punkte zu beschreiben: 1) In welchem Land hat Ihr Unternehmen den Hauptsitz? 2) Aus welchem Land wird Ihr Unternehmen geführt? 3) Gelten Ausfuhrbeschränkungen für Ihre (Daten)Produkte? 4) Bieten Sie Data-as-a-Service und/oder Satellite-as-a-Service an? 5) Aus wie vielen Satelliten und Bodensegmenten besteht Ihr System? 6) Darstellung der geographischen Abdeckung der Spektrumanalysedaten (im Folgenden „Daten“). 7) Darstellung der Revisit Zeiten bezogen auf die geographische Abdeckung. 8) Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Revisit Zeiten für bestimmte geographische Regionen anzupassen? 9) Über welche Schnittstelle werden die Daten bereitgestellt? 10) In welchem Format werden die Daten bereitgestellt? 11) Kann eine Beschreibung der Daten/Datenqualität zur Verfügung gestellt werden? 12) Welche Metadaten über den Sensor werden mit den Erfassungsdaten bereitgestellt? 13) Findet eine Datenkompression statt? Wenn ja nach welchem Standard? 14) Sind die Daten bereits klassifiziert/ausgewertet? 15) Besteht die Möglichkeit anhand von Datensamples die Nutzbarkeit der Daten zu untersuchen? 16) Findet eine Geolokalisierung der Erfassungen statt? 26) In welchen Frequenzbändern werden Daten zwischen Bodenstation/en und Satellit/en ausgetauscht? 17) Sind die Datenlinks verschlüsselt? 19) Wie hoch ist das durchschnittliche Informationsalter der Daten bei Eingang beim Kunden? 20) Wie hoch ist das Informationsalter der Daten im best/worst case? Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen, beginnend voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026. Sofern Sie die oben beschriebene Leistung anbieten können, bitten wir um aussagekräftige Unterlagen und Angaben von Referenzen schriftlich bis spätestens 08.05.2026 an die folgende Kontakt- und Auskunftsstelle: Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. Abteilung Förderadministration z.H. Bastian Rose Königswinterer Str. 522-524 53227 Bonn Oder per E-Mail an: [email protected] - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
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