Stadt HainichenHainichen
Tischlerarbeiten: Herstellung und Einbau von 104 Isolierglasfenstern für das Rathaus Hainichen
Herstellung und Einbau von 104 Isolierglasfenstern für das Rathaus Hainichen. Ausführung als vierflügelige Kreuzstock-Holzfenster unter Beachtung derkmalpflegerischer Vorgaben. Los 1 umfasst alle Tischlerarbeiten inklusive Einbau.
Joinery, Windows & Doors
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Herstellung und Einbau von 104 Isolierglasfenstern für das Rathaus Hainichen. Ausführung als vierflügelige Kreuzstock-Holzfenster unter Beachtung derkmalpflegerischer Vorgaben. Los 1 umfasst alle Tischlerarbeiten inklusive Einbau.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hainichen
- Published:
- May 06, 2026
- Deadline:
- May 18, 2026
- Topic:
- Joinery
- Object:
- Verwaltungsgebäude
Object classification
- VerwaltungsgebäudePrimary
Tender description
Herstellung und Einbau von 104 Isolierglasfenstern für das Rathaus Hainichen. Ausführung als vierflügelige Kreuzstock-Holzfenster unter Beachtung derkmalpflegerischer Vorgaben. Los 1 umfasst alle Tischlerarbeiten inklusive Einbau.
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8- Stadt Hainichen
Fenster Rathaus
: Los 1 Tischlerarbeiten zur Herstellung und zum Einbau von denkmalgeschützten Kreuzstock-Holzfenstern : Herstellung und Einbau von insgesamt 104 Isolierglasfenster für das Rathaus Hainichen, Ausführung nach denkmalpflegerischen Vorgaben als vierflügelige Kreuzstockfenster - Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
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4. BA – Energetische und Brandschutztechnische Optimierung der Obergeschosse des Rathauses Schwarzenberg Los 7 – Tischlerarbeiten (Fenster / Holztüren)
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Sanierung Wohnheim Zittau - Los 4.1 Tischlerarbeiten Fenster-Fenstertüren
Los 4.1 Tischlerarbeiten Fenster-Fenstertüren • Bereitstellung, Hebezeuge/Rollgerüste für Fenstermontage bis Raumhöhe ca. 6 m • Technisches Aufmaß, Gesamt ca. 125 Fenster verschiedener Ausführungen und Größen • Teilweise mehrteilige Fensteranlagen bis (Breite x Höhe) 3000 x 2700 mm • 3-teilige Fensteranlagen, bestehend aus 3 Einzelfenstern, verbunden durch Koppelprofil • Ausführung der neuen Fenster nach Vorgaben durch den Denkmalschutz, mit aufgesetzter • „Wiener Sprosse“, festem Oberlicht. • Ausbau Kunststofffenster mit Flügel und Fensterstock, mit- und ohne Stich-/Segmentbogen • Erstellung Werksplanung ca. 14 verschiedene Fenstertypen • Fertigung nach Freigabe durch den Denkmalschutz • Zulagen für Lüftungsjalousien, RC2 Ausführungen und Sichtschutzfolien • 125 Fenster 1- und 2 - flügelig mit festem Oberlicht, mit Kämpferprofil und Stulp nach • Anforderungen Denkmalschutz, Einbau KG bis DG • Rahmenverbreiterungen als Zulagen vertikal und horizontal • Ausnehmungen Fensterrahmen, • Innenfensterbänke Tiefe bis 40 und bis 50 cm, incl. Ausklinkungen, • Anschlüsse mit Fugendichtband, elastische Verfugung, Schutz der Fensterbänke • Dokumentation und Revisionsunterlagen - Stadt BabenhausenBabenhausenDeadline: Aug 05
Stadt Babenhausen - Vergabeverfahren für die Baumaßnahme - Ersatzneubau der Brücke Babe005
Die Brücke Babe005 befindet sich im Verlauf von verkehrswichtigen, innerörtlichen Straßen. Sie führt im Stadtgebiet Babenhausen die Seligenstädter Straße, übergehend in die Fahrstraße, über die Lache. Das Bauwerk kann von beiden Seiten angefahren werden. Die Brücke befindet sich zum einen in einem Kampfmittelverdachtsgebiet sowie in einem Trinkwasserschutzgebiet, sodass bei der Ausführung besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Das Leistungsverzeichnis umfasst alle Leistungen, die für den Ersatzneubau des Bauwerks Babe005 in der Stadt Babenhausen erforderlich sind. Hierzu gehören neben der Herstellung des Ersatzneubaus auch alle notwendigen Rückbauarbeiten, Rodungsarbeiten, Erdarbeiten, Asphaltarbeiten und Schutzmaßnahmen im Bereich des Bauwerks. Der Auftraggeber sieht folgenden Ablaufplan vor: - 1. Bauphase - Vorbereitung und Abbruch o Vorbereitende Leitungsverlegung o Herstellung Baumschutz o Herstellen des Spundwandverbaus o Schutzgerüst über Gewässer einbauen o Abbruch Brücke Teil 1 (Mittelfeld) o Abbruch Fahrbahnplatte und Bögen Außenfelder und Widerlager mit Teilrückbau der vorhandenen o Versorgungsleitungen o Pfeiler werden erhalten o Rückbau des Schutzgerüstes über Gewässerersorgungsleitungen - 2.Bauphase - Herstellung Bohrpfähle und Pfahlkopfplatte o Vorbereitung und Herstellung der Bohrebenen (Vorschüttung) o Herstellung der Bohrpfähle mit entsprechenden Leerbohrungen o Rückbau der Bohrebene o Aushub der Baugrube o Freilegen und vorbereiten der Pfahlköpfe o Einbau der Behelfsbrücke über die Baugrube o Herstellen der Pfahlköpfe/Widerlager o Teilverfüllung - 3. Bauphase - Herstellung des Überbaus o Vorbereitung der Köpfe der alten Brückenpfeiler o Einbau des Traggerüstes mit Zwischenauflagern auf den alten Brücken-pfeilern o Herstellung des Überbaus in überhöhter Lage o Aufbringen der Vorspannung4. Bauphase o Absetzen des Überbaus auf Pressen/Stapel o Ausbau des Traggerüstes o Abbruch der noch vorhandenen alten Pfeiler o Absenken des Überbaus in Endlage mit Einbau der Lager o Herstellung hintere Kammerwand mit Einbau der ÜKO o Restarbeiten Die Reihenfolge und Abwicklung der Bauarbeiten obliegen dem Auftragnehmer unter Beachtung der Vorgaben der Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine tagesgenaue Disposition und Bauablaufplanung vor Ausführung schriftlich als Bauzeitenplan (BZP) zur Prüfung vorzulegen. Der BZP und seine Fortschreibung bei wesentlicher Änderung sind in jedem Fall Bestandteil der Prüfung. Zur Sicherstellung der vorgegebenen Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer für eine entsprechende, ausreichende Baustellenbesetzung zu sorgen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis und Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis. - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R., NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -SeesenDeadline: Jun 30
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen (Ex ante)
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904-1, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber eine Transportmenge von bis zu 850 to/Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. g) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. h) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen bzw. Anbaumulcher an Mobilbagger (>=15t) und ab 1,00 m breiten Schlegelmulchkopf zur Entfernung von bis 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung und Revierleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in folgend dargestellte Lose unterteilt: Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Gruppe 1 - Graderbauzug inklusive Antransport des Materials, Erdbau, alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 1.12: NFÄ Göhrde, Oerrel (Einsatzschlüssel: 84% Göhrde, 16% Oerrel) Gruppe 2 - Sonstiger Erdbau und Wasserbau. Alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 2.5: Wasserbau, Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen und sonstiger Erdbau im Harz Los 2.6: Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen in den NFÄ Neuhaus, Dassel und Münden - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Jul 03
Rahmenvertrag Quereinstieg (Qualifizierung von Straßenanwärtern) 2026-2026
. Die folgenden Leistungen müssen im Rahmenvertrag enthalten sein: 1. CE Führerscheine (14 Tage) a) Erwerb des Führerscheins der Klasse C/CE im Rahmen eines Kompaktkurs (inklusive Fahrstunden, theoretischer Prüfung und praktikscher Prüfung) b) Übungsstunden Klasse C c) Übungsstunden Klasse CE 2. Schulung "Arbeitssicherheit Baum I (AS Baum I)" Fachkunde für die Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge gemäß VSG 4.2 der SVLFG (5 Tage) a) Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften b) Motorsäge: Technik/Wartung/Pflege, Hilfsgeräte und Hilfsmittel c) Baumarbeiten mit der Motorsäge in der Praxis: Vorbereitung/Fällung/ Aufarbeitung d)Praktische und theoretische Prüfung mit Zertifikat gemäß DGUV-Information 214-059 3. Schulung "ASR 5.2" (1 Tag) a) Arbeitsstättenregeln ASR 5.2. b) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 4. Schulung "Anlegen und Pflegen von Grünflächen" (5 Tage) a) Gebräuchliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes zur Grünpflege kennen b) Arbeitsabläufe zur Erstellung und Pflege der Grün- und Rasenflächen planen; c) Anlegen von befahrbaren Grün- und Rasenflächen, z. B. - Rasen - Schotterrasen -Rasengittersteine - Pflasterrasen d) Gehölze pflanzen, pflegen und schneiden, z. B. - Sträucher - Bäume - Hecken e) Umgang mit gebräuchlichen Geräten und Maschinen zur Grünpflege und zur Wildkrautbeseitigung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften erlernen bzw. vertiefen und an ihnen die betriebsüblichen Wartungsarbeiten unter Anleitung durchführen, z. B. - Freischneider - handgeführte Mähgeräte - Schneidegeräte und Buschholzhacker - Flamm- und Infrarotgeräte - Bürstengeräte f) Baumschau und -pflegearbeiten durchführen 5.Schulung "Verkehrszeichen und - einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen" (1 Tag): a)Grundkenntnisse über die Arten der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie ihre Bedeutung anwenden b) Verkehrszeichen und -einrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Gefahrzeichen - Vorschriftzeichen - Richtzeichen - Absperrschranke - Leitkegel - Absperrbake - Lichtzeichenanlage c) Leit- und Schutzeinrichtungen aufstellen bzw. anbringen, z. B. - Leitpfosten - Leittafel - Schutzplanke - Blendschutzzaun d) Fahrbahnmarkierungen aufbringen, z. B. - Haltelinie - Wartelinie - Fußgängerüberweg - Richtungspfeil - Sperrfläche 6.Schulung "Durchführung des Winterdienstes" (1 Tag) a) Informationen für den Winterdienst beschaffen und auswerten b) Geräte, Maschinen und Fahrzeuge für den Winterdienst zusammenstellen und vorbereiten c) vorbeugende Maßnahmen des Schneeschutzes ausführen, insbesondere Schneeschutzzäune aufstellen, unterhalten und abbauen d) Zusammensetzung des Streugutes und der Menge des Streustoffes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen, Fahrzeuge mit Streugut beladen e)Maßnahmen des Winterdienstes durchführen, insbesondere Räumen von Schnee sowie Aufbringen von Streugut mit Fahrzeugen der Klasse CE Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Winterdienst Schulung vor Ort auf den Autobahnmeistereien stattfindet. 7.Schulung "Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten" (5 Tage) a)Pflasterdecken und Pflasterrinnen sowie Plattenbeläge herstellen (Fokusthema) Böden lösen, transportieren, lagern, einbauen und verdichten, Planum herstellen b)Fahrbahnen instand halten (Fokusthema) insbesondere Setzungen, Verdrückungen, Abplatzungen und Ausbrüche bei bituminösen Fahrbahnen und Betonfahrbahnen beseitigen, Oberflächenbehandlung durchführen sowie Fugen schneiden, reinigen und vergießen c)Baugruben und Gräben ausheben sichern und schließen, offene Wasserhaltung durchführen, Rohre, Formstücke und Profile verlegen und verbinden, Bankette und Entwässerungseinrichtungen, insbesondere Straßengräben, Entwässerungsmulden, Straßenabläufe, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken in Standhalten d)Mauerwerk, Beton- und Stahlbetonbauteile herstellen Bauteile verarbeiten, Instandhaltungsarbeiten an Mauerwerk, Putz und Estrich, Beton- und Stahlbetonbauteilen durchführen Böden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung beurteilen 8.Übernachtung und Verpflegung a)Es muss die Möglichkeit bestehen am Schulungsort Übernachtung und Verpflegung in Anspruch zu nehmen b)Die Übernachtungen müssen in einem Einzelzimmer erfolgen c)Die Verpflegungsmöglichkeit muss eine Vollverpflegung sein (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) 9.Voraussetzungen/Anforderungen an die Bildungseinrichtung Die Bildungseinrichtung muss Erfahrung in der Durchführung von Schulungen im Bereich Straßenwärter, Straßen- oder Tiefbauer oder vergleichbar nachweisen können. Der Schulungsort muss so gewählt sein, dass er für die Teilnehmenden in angemessener Zeit erreichbar ist. Die An- und Abreise muss wirtschaftlich zumutbar sein und darf weder zu übermäßigen Zeitverlusten noch zu organisatorischen Belastungen führen. Da vom Arbeitgeber angeordnete oder im betrieblichen Interesse liegende Fortbildungen einschließlich der Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, müssen sämtliche Schulungs- und Fahrtzeiten innerhalb der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes liegen. Ein Arbeitstag darf maximal 10 Stunden umfassen; für die Planung wird von 8 Stunden Schulung (inklusive Pause) sowie jeweils 1 Stunde An- und Abfahrt ausgegangen. Die beauftragte Bildungseinrichtung muss sicherstellen, dass alle Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten alle Schulungen absolvieren können. Um zusätzliche Fahrtwege zu vermeiden und die Schulungszeit zu optimieren, soll die Möglichkeit bestehen Schulungen bei Bedarf als "Schulungsblock" zu kombinieren. Der zeitliche Ablauf der Schulungen erfolgt nach Einzelbeauftragung in Absprache mit dem Auftraggeber. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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