NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH
Fässer zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle PL157/2026/NES
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, um damit über einen Zeitraum von 4 Jahren, ab Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Lieferung von drei Fasstypen zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle gem. den in der Leistungsbeschreibung, Punkt 3 der Ausschreibungsunterlagen, angeführt...
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Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, um damit über einen Zeitraum von 4 Jahren, ab Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Lieferung von drei Fasstypen zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle gem. den in der Leistungsbeschreibung, Punkt 3 der Ausschreibungsunterlagen, angefü...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH
- Published:
- February 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, um damit über einen Zeitraum von 4 Jahren, ab Abschluss der Rahmenvereinbarung für die Lieferung von drei Fasstypen zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle gem. den in der Leistungsbeschreibung, Punkt 3 der Ausschreibungsunterlagen, angeführten Spezifikationen.
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10- NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH
Abruf Rahmenvereinbarung PL 157/2026/NES Fässer zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle
Abruf aus einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Fässern zur Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle. - Flughafen Wien AG
Rahmenvereinbarung Lieferung von Beleuchtungslösungen für Office, Parkraum und Terminalverbund
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von 3 Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren (36 Monaten) mit einem oder mehreren Unternehmen über die Lieferung von Beleuchtungskomponenten für die geplante Umrüstung der Beleuchtungssysteme am Standort der Flughafen Wien AG - Flughafen Wien AktiengesellschaftWien-Flughafen
Rahmenvereinbarung Lieferung von Beleuchtungslösungen für Office, Parkraum und Terminalverbund
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von 3 Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren (36 Monaten) mit einem oder mehreren Unternehmen über die Lieferung von Beleuchtungskomponenten für die geplante Umrüstung der Beleuchtungssysteme am Standort der Flughafen Wien AG - Flughafen Wien AG
Passagierbusse elektrisch angetrieben
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einer Laufzeit von 3 Jahren über die Lieferung von elektrisch angetriebenen Passagierbussen mit einer Mindestkapazität von 100 Fahrgästen, geeignet für die Vorfeldabfertigung eines Flughafens für die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“). - Flughafen Wien AktiengesellschaftWien-Flughafen
Passagierbusse elektrisch angetrieben
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen und einer Laufzeit von 3 Jahren über die Lieferung von elektrisch angetriebenen Passagierbussen mit einer Mindestkapazität von 100 Fahrgästen, geeignet für die Vorfeldabfertigung eines Flughafens für die Flughafen Wien AG (i.d.F. „FWAG“). - IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvereinbarung Mängelmelder für die Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung eines digitalen, webbasierten Mängelmeldesystems. Gegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über bis zu 40 Lizenzen zum Abruf durch Kommunen des Landes Schleswig-Holstein. Die Lösung soll Bürger:innen, Unternehmen sowie kommunale Verwaltungsstellen die Meldung, Bearbeitung, Dokumentation und Statistik von Mängeln ermöglichen. Die Anforderungen ergeben sich vollständig aus den definierten Produkt-, technischen und organisatorischen Kriterien. Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringenden Leistungen im ausgeschriebenen Zeitraum (4 Jahre): 420.000,00 € netto. Mit Erreichen dieses Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung automatisch, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Es wird eine Teststellung/Präsentation gem. Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix durchgeführt. - Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland
IT-Rahmenvertrag Drucker & Multifunktionsgeräte 2026
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber. - Universitätsklinikum Aachen AöR
Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung. - Deadline: May 12
Konservatives Instrumentarium
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2). Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.
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