Stadt SchwelmSchwelm
Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg
Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg Die Stadt Schwelm beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Winterberg in Schwelm durch einen Neubau in räumlicher Nähe zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanungsleistung Küchenplanung im Obergeschoss des Neubaus. Der Nutzer i...
Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Schwelm
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- August 06, 2026
- Topic:
- Architecture
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Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg Die Stadt Schwelm beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Winterberg in Schwelm durch einen Neubau in räumlicher Nähe zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanungsleistung Küchenplanung im Obergeschoss des Neubaus. Der Nutzer ist während der Planung und bei der Projektumsetzung einzubeziehen. Ein Nutzungsbeginn des Gebäudes ist für 2028 vorgesehen. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret, siehe Eignung; Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) Nachweis, dass der vorgesehene Projektleiter über eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Techniker oder eine vergleichbare Qualifikation, (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Küchenplanung Küche Kücheneinrichtung Küchen
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Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Jul 27Fachplanung Küche und Tresen mit Zapfanlage der LPH 2-8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Schwelm-Winterberg Gegenstand dieser Ausschreibung ist die herstellerneutrale Fachplanung Küchentechnik (ALG 7) für die Bereiche Mannschaftsküche (Haushaltsstandard), Vorratsraum und Kameradschaftstresen mit Zapfanlage gemäß HOAI (Leistungsbild technische Ausrüstung, HZ II, LPH 2 bis 8). I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz (konkret siehe Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mit mindest. 3 Jahren Berufserfahrung (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.20284 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-SCHWELM-2026-0033 Küchenplanung Planung Küche Kücheneinrichtung Küchenarchitektur EinrichtungsplanungFachplanungsleistungen, fachtechnische Begleitung einer Schadstoffsanierung an der GS Ländchenweg in Schwelm
Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Aug 24Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen, Erstellung der Leistungsbeschreibung, fachtechnische Begleitung und Bauüberwachung einer Schadstoffsanierung GS Ländchenweg in Schwelm (konkret s LV) I. Eignungskriterien (konkret s. Anlage "Mindestanforderungen"): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Berufshaftpflichtversicherung b) Umsatz 2. fachliche/technische Eignung: a) Referenzen b) Berufsträger II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält . IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VI. Ausführungszeitraum: 10/2026 - 09/2027 VIII. Zuschlagskriterien: Preis !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. §49ff. HOAI 2021 der LPH 1 bis 6 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Stadt SchwelmSchwelmDie Stadt Schwelm beabsichtigt, die Grundschule Engelbertstraße in Schwelm durch einen Anbau zu erweitern. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI 2021 für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 200.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschlussbefähigung (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis Mai 2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Stadt SchwelmSchwelmDeadline: Aug 10Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen für die Bauphysik der LPH 1-7, inkl. Besonderer Leistungen LPH 5 und 8 nach HOAI für das v.g. Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (konkrete Anforderungen, siehe Anlagen: Mindestanforderungen und 4.1 Befähigung) 1. Wirtschaftliche und finanzielle (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: mindestens 130.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) zwei Referenzen: Benennung von Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren b) berufliche Qualifikation - Mindestens ein Ingenieur mit der für die Auftragsvergabe erforderlichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Nach Zuschlag bis Juni 2029 VII. Zuschlagskriterien: 60 Prozent Honorar, 40 Prozent Qualifikation (siehe Wertungsmatrix) VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Bauphysik Wärmeschutz Akustik Raumakustik Bauakustik SchallschutzStadt Laufen – Neubau und Sanierung Grund- und Mittelschule - TGA Küchenplanung (ALG 7), LPH 5-9
Stadt LaufenLaufenVgV-Verfahren ´Stadt Laufen – Neubau und Sanierung Grund- und Mittelschule` Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung Küchenplanung (ALG 7) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 5-9. Die Stadt Laufen beabsichtigt mit der Erweiterung und Sanierung der Ruperti Grund- und Mittelschule Laufen den aktuellen Bedarf der Schule sowie den Bedarf der Ganztagesbetreuung zu decken. Der Bereich Mensa/Küche im Neubau soll den Bedarf für Schule, Kinderkrippe und Kindergarten und Ganztagesbetreuung/Hort abdecken. Die Kapazität der Speisenausgabe ist ausgelegt zur Versorgung der Schüler mit warmen Mittagessen von ca. 330 Verpflegungsteilnehmern (VT) in 2 Schichten, sowie Pausenverkauf. In der Frischküche wird das Mittagessen zubereitet. Die Speisen werden direkt in der Mensa und an verschiedene Gruppen hausintern über geeignete Transportmittel verteilt. Die Grundlagen hierfür sind: Speisenausgabe/Mensa: Verpflegung ca. 250 VT / 2 Schichten mit Tablettsystem Krippe / Kindergarten: Verpflegung VT in Gruppen ca. 80 VT mittels Speisenausgabewagen Somit werden nach aktuellem Kenntnisstand ca. 330 VT versorgt, die als Grundlage zur Gesamtkapazität dienen. Die Kostenschätzung für die Küchentechnik beläuft sich auf ca. 400.000 € netto (Küchentechnik & Kühlzellen). Weitere Informationen können den bereitgestellten Planungsunterlagen entnommen werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4 vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Unterlagen wird mit der Veröffentlichung bereitgestellt, weitere Arbeitsergebnisse mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
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