Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleSeelzeTED
Fachplanungen Technische Ausrüstung (ALG 1 - 3, 8 und KG 550) LPH 5 - 9 und Besondere Leistungen - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter
Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im Folgenden "GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe nicht mehr als sanierungsfähig erwiesen haben un...
Architecture, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Construction Supervision, Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- July 28, 2026
- Topic:
- Architecture
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Das Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im Folgenden "GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe nicht mehr als sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen. Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Beide Bauabschnitte sind sowohl untereinander als auch mit dem Bestandsgebäude verbunden. Der erste Bauabschnitt (1. BA / BT B) wurde bereits umgesetzt und befindet sich seit dem Sommer 2025 in Betrieb. Im Rahmen des 1. BA wurden auch die Sanierungsarbeiten im BT G (Kleine Turnhalle) umgesetzt und abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wurde der Rückbau/Abbruch des Südflügels (Wabenbau mit Fachräumetrakt) sowie der auf dem Gelände befindlichen Krippe. Aktuelle werden die Erdarbeiten des 2. BA / BT A als Vorbereitung der Gründungsarbeiten durchgeführt. Diese werden bis Sommer 2026 abgeschlossen sein. Der 2. BA besteht aus dem 3-geschossigen Bauteil A, welcher die Verwaltung nebst Lehrerzimmer, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume für Musik, den Pausenbereich/Auditorium mit Sitztreppe sowie einen 1-geschossigen Verbindungsbau zum BT B, der den zukünftigen Haupteingang bildet, beherbergt. Das Vertragsverhältnis mit dem in dieser Baumaßnahme beauftragten Ingenieurbüro der Planungsleistung "Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 und KG 550" wurde mit Fertigstellung des 1. BA / BT B aufgekündigt. Die nun erforderlichen Planungsleistung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 sowie der KG 550 betrifft den Bauteil A nebst Haupteingang im 2. Bauabschnitt. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die erforderlichen Bauleistungen sind gewerkeweise auszuschreiben. Die Fertigstellung des 2. BA / Bauteil B sowie dessen Inbetriebnahme soll bis 31.01.2031 erfolgen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
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Stadt SeelzeSeelzeDas Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im Folgenden "GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe nicht mehr als sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen. Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Beide Bauabschnitte sind sowohl untereinander als auch mit dem Bestandsgebäude verbunden. Der erste Bauabschnitt (1. BA / BT B) wurde bereits umgesetzt und befindet sich seit dem Sommer 2025 in Betrieb. Im Rahmen des 1. BA wurden auch die Sanierungsarbeiten im BT G (Kleine Turnhalle) umgesetzt und abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wurde der Rückbau/Abbruch des Südflügels (Wabenbau mit Fachräumetrakt) sowie der auf dem Gelände befindlichen Krippe. Aktuelle werden die Erdarbeiten des 2. BA / BT A als Vorbereitung der Gründungsarbeiten durchgeführt. Diese werden bis Sommer 2026 abgeschlossen sein. Der 2. BA besteht aus dem 3-geschossigen Bauteil A, welcher die Verwaltung nebst Lehrerzimmer, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume für Musik, den Pausenbereich/Auditorium mit Sitztreppe sowie einen 1-geschossigen Verbindungsbau zum BT B, der den zukünftigen Haupteingang bildet, beherbergt. Das Vertragsverhältnis mit dem in dieser Baumaßnahme beauftragten Ingenieurbüro der Planungsleistung "Anlagengruppen 4, 5 und KG 550" wurde mit Fertigstellung des 1. BA / BT B aufgekündigt. Die nun erforderlichen Planungsleistung der Anlagengruppen 4, 5 sowie der KG 550 betrifft den Bauteil A nebst Haupteingang im 2. Bauabschnitt. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die erforderlichen Bauleistungen sind gewerkeweise auszuschreiben. Die Fertigstellung des 2. BA / Bauteil A sowie dessen Inbetriebnahme soll bis 31.01.2031 erfolgen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung, ALG 1+2+3, LPH 1-9
Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbadenAusgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben sowie die Fachplanung technische Ausrüstung der Interimscontaineranlage, der Anlagengruppen 1+2+3 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Besondere Leistungen: -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen oin 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt oLieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. oDie Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Gebäude: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Umbau und Sanierung Stadtcafé Halberstadt - VgV-Verfahren: Fachplanungen Technische Ausrüstung (ALG 1 - 5) LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen
Stadt HalberstadtHalberstadtDeadline: Aug 25Mit dem Kauf und der anschließenden Sanierung des Gebäudes Breiter Weg 34 (ehem. Stadtcafé) möchte die Stadt Halberstadt einen weiteren Meilenstein zur Aufwertung des Stadtzentrums und insbesondere der Fußgängerzone Breiter Weg setzen. Im Dezember 2023 begannen die Bauarbeiten am Breiten Weg (PJ 22). Nach dessen Fertigstellung ist eine Weiterentwicklung der anliegenden Gebäude essenziell für den Erfolg dieser Maßnahme. Die 4, zwischen 1961 und 1964 errichteten, zweigeschossigen Pavillonbauten geben dem Breiten Weg den heutigen Charakter und besitzen eine besondere architektonische sowie städte-bauliche Qualität. Eine mögliche Aufnahme in das Denkmalregister des Landes Sachsen-Anhalt stand und steht immer mal wieder im Raum. Die Sanierung des Breiten Weges und eine anschließende Sanierung des ehem. Stadtcafés sind wichtige Schritte zur Wiederbelebung der Halberstädter Innenstadt. Geplant ist, das Obergeschoss im Bestandsgebäude Breiter Weg 34 in Halberstadt mit dem ehemaligen Stadtcafé wieder einer Nutzung zuzuführen. Der vorhandene Haupteingang am Breiten Weg soll so umgebaut werden, dass das Obergeschoss zukünftig barrierefrei erreichbar ist. Im Obergeschoss sollen die erforderlichen Nebenräume und Sanitärräume ergänzt werden. Auf der Gebäuderückseite kann an die Außenfassade eine Fluchttreppe zur Sicherung des 2. Rettungswegs angebaut werden. Die Fenster- und Türelemente sowie die Haustechnik müssen auf die energetisch und technisch erforderlichen Anforderungen modernisiert werden. Eine Vorplanung für die Objektplanung Gebäude und Innenräume aus dem Jahr 2024 liegt vor. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Neubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/Saar - Leistungen der Technischen Ausrüstung HLSK, ALG 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt.4 SHB - Staatliche HochbaubehördeSaarbrückenNeubau einer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Homburg/Saar (ca. 7.300 qm BGF) mit Schulgebäude (Lehrbereich, Speisesaal, Verwaltung, Feuerwehrzentrum), Technikgebäude, Techniklager, Katastrophenschutzlager, zwei Fahrzeughallen (13 und 4 Stellplätze), Leichtbauhalle sowie Freianlagen und Infrastruktur. Ziel: BNB-Zertifizierung mindestens Silber. Beauftragt werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLSK (ALG 1, 2, 3, 7, 8), Leistungsphasen 2-9 nach HOAI, zunächst Lph. 2-4.
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