Amt Bützow-Land
Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Neubau der Grundschule Bernitt einschließlich einer Horteinrichtung
Das Amt Bützow-Land vergibt Planungsleistungen für Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) für den Neubau der Grundschule Bernitt (Schulstraße 5, 18246 Bernitt). Umfang: LPH 1-7 HOAI 2021 sowie besondere Leistungen (Zertifizierung, Förderung, Messungen). Stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 4, Stufe 3: LPH 5-7). Ho...
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Das Amt Bützow-Land vergibt Planungsleistungen für Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) für den Neubau der Grundschule Bernitt (Schulstraße 5, 18246 Bernitt). Umfang: LPH 1-7 HOAI 2021 sowie besondere Leistungen (Zertifizierung, Förderung, Messungen). Stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 4, Stufe 3: LPH 5-7)....
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt Bützow-Land
- Published:
- March 08, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
Tender description
Das Amt Bützow-Land vergibt Planungsleistungen für Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) für den Neubau der Grundschule Bernitt (Schulstraße 5, 18246 Bernitt). Umfang: LPH 1-7 HOAI 2021 sowie besondere Leistungen (Zertifizierung, Förderung, Messungen). Stufenweise Beauftragung (Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 4, Stufe 3: LPH 5-7). Honorarzone III, anrechenbare Kosten 9 Mio. EUR (netto). Modellbasierte Arbeitsweise (IFC) gefordert. Interessenbekundungen per E-Mail an [email protected].
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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1 file recorded- CSX 22 - Bekanntmachung geplante Vergabe.pdf
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8- Amt Bützow-LandDeadline: Jun 10
Fachplanung Bau- und Raumakustik - Neubau der Grundschule Bernitt einschließlich einer Horteinrichtung
Planungsleistungen für Bauphysik (Bau- und Raumakustik) für Neubau Grundschule Bernitt mit Hort (Schulstraße 5, 18246 Bernitt). Umfang: Grundleistungen LPH 1-7 HOAI 2021 sowie besondere Leistungen (z.B. Bauteilkatalog, akustische Simulationen, Zertifizierung, messtechnische Prüfung). Stufenweise Beauftragung (LPH 1-3, dann 4, dann 5-7). Honorarzone III, anrechenbare Kosten: 9 Mio. EUR (Bauakustik) und 2,7 Mio. EUR (Raumakustik). Modellbasierte Arbeit mit IFC-Format. Geplantes Verfahren: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen können sich bis zur Ausschreibung bei der Vergabestelle melden. - Amt Bützow-Land
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Fachplanung für Wärmeschutz und Energiebilanzierung für den Neubau der Grundschule Bernitt inklusive Horteinrichtung. Das Leistungsbild umfasst die Bauphysik gemäß den Leistungsphasen 1 bis 7. - Amt Bützow-Land
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Leistungsbild Bauphysik; Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung LP 1-7 - Amt Bützow-LandDeadline: Jun 10
Fachplanung Brandschutz - Neubau der Grundschule Bernitt einschließlich einer Horteinrichtung
Das Amt Bützow-Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz im Rahmen des Neubaus der Grundschule Bernitt einschließlich einer integrierten Horteinrichtung (Schulstraße 5, 18246 Bernitt). Der Neubau ersetzt einen nicht mehr sanierungsfähigen Schulaltbau aus dem Jahr 1969 und soll auf einer bislang ungenutzten Grünfläche nördlich der bestehenden Bebauung errichtet werden. Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß A - Gemeinde Seebad Born a. Darß
Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7
Die Gemeinde Seebad Born a. Darß: Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung eines Mehrfamilienhauses (ehemals Ferienunterkunft) in Seebad Born a. Darß (BAG 235 Chausseestraße 70a)“. Los 6: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Leistungsphasen 1-7 gemäß 1.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI 2021 (Bauphysik). mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Bei Los 6 Wärmeschutz und Energiebilanzierung werden folgende Besonderen Leistungen beauftragt: Antragstellung möglicher Förderung zur energetischen Sanierung bei der KfW oder dem BAFA. Die Gemeinde Seebad Born a. Darß beabsichtigt Planungsleistungen für die Sanierung eines Gebäudes auf einem Gemeindegrundstück in der Chausseestraße 70a, Gemarkung Born Flur 10, Flurstück 7/10, zu vergeben. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Koppelstrom / Bodstedter Bodden und soll über die Chausseestraße erschlossen werden. Das Gebäude ist seit ca. 20 Jahren ungenutzt und leer stehend. Ein baugleiches Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 68) wurde Anfang der 2000er saniert, in welchem sich das Amt für die Gemeinden Darß/Fischland befindet. Die Gemeinde strebt eine Sanierung und Umgestaltung zum Wohngebäude sowie eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Das Projekt läuft im Amt Darß/Fischland unter der Bezeichnung „BAG 235 Chausseestraße 70a“. Nachfolgende Planungskriterien und Vorgaben der Gemeinde sind zu beachten: - Das Gebäude soll mindestens 14 Wohnungen (Dauerwohnen) und eine Allgemeinarzt-Praxis und eine Physiotherapie-Praxis enthalten. - Nicht einzuplanen sind: Kellerräume, Fahrstuhl und Fensterläden. - Die Wohnungen sollen eine Terrasse oder einen Balkon erhalten. - Ein Fahrradabstellbereich und Abstellräume der Mieter sind einzuplanen. - Das Badezimmer jeder Wohnung ist mit Fenster zu planen. - Die Zufahrt für die Parkplätze und zum Gebäude soll von der Chausseestraße und separat von der Auffahrt des Gebäudes des Amtes Darß/Fischland eingeplant werden. - Handwerkskammer der PfalzKaiserslautern
ELT-Fachplanung (§ 55 HOAI) für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße
Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Fachplanung ELT (§ 55 HOAI) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) in Neustadt a.d. Weinstraße aus. Der Neubau (12.200m² NUF) umfasst Werkstätten, Seminarräume, Verwaltung und Mensa. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (LPh 1-9). Anrechenbare Kosten: AG 4: 3,6 Mio. €, AG 5: 650.000 €, AG 6: 500.000 €, AG 7: 400.000 €, Erschließung/Außenanlagen (ELT): 410.000 €. Die Beauftragung der Stufen 3-6 steht unter dem Vorbehalt positiver Zuwendungsbescheide. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029. - Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung,Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
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