Bundesamt für NaturschutzLeipzig
Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten
Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für eine Rechtsverordnung zur Nationalen Liste invasiver Arten (§54 BNatSchG) als Ergänzung zur Unionsliste. Enthält ein Konzept zur Bewertung, welche Arten aufzunehmen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind. Invasive Arten gefährden Biodiversität durch Prädation, Konkurrenz, Hybridisierung und Ö...
Environmental Research
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Bundesamt für Naturschutz
- Published:
- May 26, 2026
- Deadline:
- July 06, 2026
- Topic:
- Environmental Research
Tender description
Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für eine Rechtsverordnung zur Nationalen Liste invasiver Arten (§54 BNatSchG) als Ergänzung zur Unionsliste. Enthält ein Konzept zur Bewertung, welche Arten aufzunehmen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind. Invasive Arten gefährden Biodiversität durch Prädation, Konkurrenz, Hybridisierung und Ökosystemveränderungen. Folgeabstimmungen nach Fertigstellung vorgesehen.
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Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Prüfung von artenschutzrechtlichen Belangen in der Umweltprüfung - Möglichkeiten der Systematisierung, Standardisierung und Vereinfachung
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