Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-LandauKaiserslautern
externer Datenschutzbeauftragter
Art der Leistung Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten für die RPTU Kaiserslautern - Landau Umfang der Leistung Grundlaufzeit des Vertrages 24 Monate, Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate bis max. 60 Monate Aufgaben nach Art. 39 DSGVO sowie § 39 LDSG RLP Zusatzleistungen wie bspw. Vertiefungsberatung zu spezifischen Rechtsge...
Data Protection
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- Data Protection
Tender description
Art der Leistung Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten für die RPTU Kaiserslautern - Landau Umfang der Leistung Grundlaufzeit des Vertrages 24 Monate, Verlängerungsoption: 2 x 12 Monate bis max. 60 Monate Aufgaben nach Art. 39 DSGVO sowie § 39 LDSG RLP Zusatzleistungen wie bspw. Vertiefungsberatung zu spezifischen Rechtsgebieten über die DSB - Kernfunktion hinaus, umfangreiche Auditunterstützung über die strategische Beratungsfunktion hinaus, Durchführung von Datenschutzschulungen.
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Universität der Künste BerlinDeadline: Jul 24Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Dienstvertrages über die Wahrnehmung der Aufgaben einer*eines externen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Universität der Künste Berlin gemäß Art. 37 bis 39 DSGVO sowie den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der*die Auftragnehmer*in übernimmt die gesetzlich vorgesehenen Beratungs-, Überwachungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die in dieser Leistungsbeschreibung näher definierten Leistungen.Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V.
Forschungsverbund Berlin e.V.BerlinDeadline: Sep 28Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für den Forschungsverbund Berlin e.V. für den Zeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2030 in folgendem Umfang: Durchführung von folgenden Grundleistungen zu einer monatlichen Grundpauschale: - Während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt der Auftragnehmer die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten des Forschungsverbundes Berlin e. V. (FVB) und nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach Maßgabe der Art. 37 bis 39 DSGVO wahr - Der Auftragnehmer arbeitet während der gesamten Vertragslaufzeit kontinuierlich mit dem zentralen Datenschutzmanagement des FVB zusammen - Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Zusammenarbeit mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und steht dieser als Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung - Der Auftragnehmer führt einmal je Kalenderjahr ein Datenschutzaudit im FVB durch - Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Bedarf durch eine kurzfristige datenschutz-rechtliche Ersteinschätzung gemeldeter Datenschutzvorfälle Durchführung von folgenden anlassbezogene Beratungsleistungen mit einem angenommenen Bedarf von 400 Stunden (=keine Mindestabnahmemenge): - Datenschutzrechtliche Grundsatzberatung - Datenschutzmanagement und Datenschutzorganisation - Datenschutz-Folgenabschätzungen - Datenschutzvorfälle - Betroffenenrechte Durchführung einer optionalen jährlichen Basisschulung zum Datenschutz für Beschäftigte des FVB.Ex Post: Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleistungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Landkreis PeinePeineEs besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen.Externe/r Datenschutzbeauftragte/r
Stiftung NaturSchutzFonds BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 16Stellung einer bzw. eines externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Die Leistung umfasst u.a. die Bestandsaufnahme und Bewertung des datenschutzrechtlichen Ist-Zustands, die datenschutzrechtliche Beratung, die Prüfung datenschutzrelevanter Sachverhalte, die Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie die laufende Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen während der Vertragslaufzeit.Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten inklusive Datenschutz-Dokumentationssoftware
Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH, Eigengesellschaft des Landkreises Teltow-FlämingLuckenwaldeDeadline: Jul 16Der Auftrag besteht aus drei zusammengehörenden Leistungsbestandteilen: 1. Bestellung und Gestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. 2. Bereitstellung einer Datenschutz-Dokumentationssoftware als SaaS-Lösung nach Maßgabe des gesondert abzuschließenden EVB-IT Cloudvertrages. 3. Initiale Bestandsaufnahme des Datenschutzstatus einschließlich Priorisierung von Maßnahmen und Unterstützung bei der Überführung der Dokumentation in die angebotene Software.Universität Hohenheim - Rahmenvertrag datenschutzbeauftragte Person
Universität HohenheimStuttgart-HohenheimDie Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen und schreibt die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person vor.
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