Klinikum Worms gGmbHWormsTED
Externe Hygieneberatung für das Klinikum Worms
Das Klinikum Worms vergibt eine kontinuierliche werktägliche Hygieneberatung auf Basis nationaler Gesetze und Empfehlungen (KRINKO, CDC) sowie aktueller Studien. Der beratende Krankenhaushygieniker kann bei Bedarf zusätzliches Hygienefachpersonal einsetzen. Das Hygieneteam (Hygienefachkräfte, -beauftragte) wird vom Auftraggeber gestellt u...
Technical Expert Services
No credit card · Instant access
Content at a glance
Das Klinikum Worms vergibt eine kontinuierliche werktägliche Hygieneberatung auf Basis nationaler Gesetze und Empfehlungen (KRINKO, CDC) sowie aktueller Studien. Der beratende Krankenhaushygieniker kann bei Bedarf zusätzliches Hygienefachpersonal einsetzen. Das Hygieneteam (Hygienefachkräfte, -beauftragte) wird vom Auftraggeber gestell...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Klinikum Worms gGmbH
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Technical Expert Services
Tender description
Das Klinikum Worms vergibt eine kontinuierliche werktägliche Hygieneberatung auf Basis nationaler Gesetze und Empfehlungen (KRINKO, CDC) sowie aktueller Studien. Der beratende Krankenhaushygieniker kann bei Bedarf zusätzliches Hygienefachpersonal einsetzen. Das Hygieneteam (Hygienefachkräfte, -beauftragte) wird vom Auftraggeber gestellt und disziplinarisch geführt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Klinikum Worms gGmbHWorms
Externe Hygieneberatung
Das Klinikum Worms vergibt eine kontinuierliche werktägliche ärztliche Hygieneberatung (Krankenhaus- und Bauhygiene) basierend auf nationalen Vorgaben und Empfehlungen (KRINKO, CDC). Bei Bedarf kann unterstützendes Hygienefachpersonal eingesetzt werden. Das Hygieneteam (Fachkräfte, Ärzte, Pflege) wird vom Auftraggeber gestellt und geführt. - Klinikum Worms gGmbHWormsDeadline: Apr 27
Externe krankenhaus- und bauhygienische Beratung für das Klinikum Worms
Das Klinikum Worms schreibt eine kontinuierliche werktägliche krankenhaus- und bauhygienische Beratung aus. Die Beratung basiert auf nationalen Gesetzen, Vorgaben sowie nationalen und internationalen Empfehlungen (KRINKO, CDC etc.) unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Studien. Bei Bedarf kann der beratende Krankenhaushygieniker unterstützendes Fachpersonal hinzuziehen. Die disziplinarische Führung und das Weisungsrecht des internen Hygieneteams verbleiben beim Auftraggeber. - Klinikum Worms gGmbHWormsDeadline: Apr 30
Externe krankenhaus- und bauhygienische Beratung für das Klinikum Worms
Das Klinikum Worms schreibt eine kontinuierliche werktägliche krankenhaus- und bauhygienische Beratung aus. Die Beratung basiert auf nationalen Gesetzen, Vorgaben sowie nationalen und internationalen Empfehlungen (KRINKO, CDC etc.) unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Studien. Bei Bedarf kann der beratende Krankenhaushygieniker unterstützendes Fachpersonal hinzuziehen. Die disziplinarische Führung und das Weisungsrecht des internen Hygieneteams verbleiben beim Auftraggeber. - Klinikum Peine AöRPeine
Markterkundung zur Vorbereitung der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Peine"
Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Die Baumaßnahme kann nur mit Fördermitteln umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat ein beauftragtes Unternehmen im ersten Schritt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") die für die Förderung erforderlichen baufachlichen Unterlagen ("FA-Bau") erstellt. Die FA-Bau wurde dem Fördermittelgeber vorgelegt und befindet sich derzeit im Prüfungs- und Bescheidungsprozess. Ausgehend von der FA-Bau wird aktuell die Genehmigungsplanung erarbeitet. Es ist beabsichtigt, in wenigen Wochen den Bauantrag einzureichen. Das Klinikum Peine erwägt, das Projekt neu aufzusetzen und die weiteren Planungs- und Bauleistungen neu zu vergeben. Das Beschaffungsmodell und der konkrete Leistungszuschnitt sind dabei noch offen. Das Klinikum Peine favorisiert indes Modelle, bei denen die Bauleistungen aus einer Hand erbracht werden. Diese Markterkundung dient vor diesem Hintergrund der Diskussion über mögliche Beschaffungsmodelle und deren konkrete Ausgestaltung. Adressiert werden mit dieser Markterkundung sowohl Planungsbüros als auch Bauunternehmen. Es müssen noch keine Konsortien - d.h. insbesondere Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften - gebildet werden. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das über die Vergabeplattform abgerufen werden kann. Voraussichtlich am 22. April 2026 werden den interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform weitere, vertiefende Projekt- und Planungsunterlagen sowie ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bereitstellung der weiteren Projekt- und Planungsunterlagen ist, dass interessierte Unternehmen dem Klinikum Peine das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" ausgefüllt eingereicht haben. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, den Fragenkatalog ausgefüllt bis zum 13. Mai 2026 über die Vergabeplattform www.dtvp.de einzureichen. Auch nach Ablauf der genannten Frist nimmt das Klinikum Peine weiterhin gerne Rückläufer des Fragenkatalogs entgegen. Das Klinikum Peine wird das Projekt voraussichtlich am 5. Mai 2026 zwischen 14:00 und 15:30 Uhr im Rahmen eines Online-Termins vorstellen. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren zur Vorstellung des Projekts anmelden. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen. Über die Vorstellung des Projekts hinaus beabsichtigt das Klinikum Peine, im Rahmen der Markterkundung Einzelgespräche mit den interessierten Unternehmen durchführen. Im Gegensatz zur Vorstellung des Projekts dienen die Einzelgespräche dem bilateralen Austausch zwischen den einzelnen interessierten Unternehmen und dem Projektteam des Klinikums Peine. Die Einzelgespräche werden voraussichtlich zwischen dem 20. bis 22. Mai 2026 als Videokonferenz stattfinden. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich bei Interesse an einem Einzelgespräch bis zum 13. Mai 2026 unter Nennung der unternehmensseitig vorgesehenen Teilnehmenden und deren E-Mail-Adressen über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren für ein Einzelgespräch anzumelden. Interessierte Unternehmen können im Übrigen über die Vergabeplattform im Wege einer Nachricht zum Verfahren jederzeit Fragen zur Markterkundung und / oder zum Projekt stellen. - Stadt BräunlingenBräunlingen
Technische Ausrüstung ELT (EMSR)
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Bereich ELT / EMSR (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8) nach HOAI 2021. Die Stadt Bräunlingen hat eine Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie wird allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Grobkostenschätzung, Stand Juni 2024, mit folgenden Kosten (netto) erstellt: KG 200 0 € netto KG 300 2.330.000 € netto KG 400 260.000 € netto KG 500 50.000 € netto KG 600 60.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung Anfang Juni 2026 Beginn Planung im Juli 2026 Abschluss Leistungsphase 2 im Januar 2027 Februar 2027 bis August 2027 „Projektpause“ für die Planenden Baubeginn ca. April 2028 Die genaue und weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die TA-Planung ELT ausgewählt wird. Die Stadt Bräunlingen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 2 Stufe 2 Leistungsphasen 3 bis 5 Stufe 3 Leistungsphasen 6 bis 8 (Leistungsphase 4 nur im Falle einer Genehmigungspflicht) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen. - Stadt BräunlingenBräunlingen
Technische Ausrüstung - HLS
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Bereich HLS (Anlagengruppen 1, 2 und 3) auf Grundlage der HOAI 2021 für die Sanierung des Rathauses der Stadt Bräunlingen. Die Stadt Bräunlingen hat eine Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie wird allen Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen und Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Grobkostenschätzung, Stand Juni 2024, mit folgenden Kosten (netto) erstellt: KG 200 0 € netto KG 300 2.330.000 € netto KG 400 260.000 € netto KG 500 50.000 € netto KG 600 60.000 € netto Terminvorstellungen der Bauverwaltung ab Beauftragung: Beauftragung Anfang Juni 2026 Beginn Planung im Juli 2026 Abschluss Leistungsphase 2 im Januar 2027 Februar 2027 bis August 2027 „Projektpause“ für die Planenden Baubeginn ca. April 2028 Die genaue und weitere Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Büro, das für die TA-Planung HLS ausgewählt wird. Die Stadt Bräunlingen behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor: Mit Abschluss des Vertrags werden die Leistungsphasen wie folgt beauftragt: Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 2 Stufe 2 Leistungsphasen 3 bis 5 Stufe 3 Leistungsphasen 6 bis 8 (Leistungsphase 4 nur im Falle einer Genehmigungspflicht) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Mustervertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: • Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. • Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen. - Stadt BeilngriesBeilngries
Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Es ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen. - Stadt BeilngriesBeilngries
Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Es ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31
A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02). - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 31
A1, VKE D117, 6-streifiger Ausbau der BAB A1 zwischen Münster und Osnabrück - Planung Fernmeldeanlagen Lph. 5 & 6 + 8 & 9
Allgemeines Die Autobahn A 1 ist eine bedeutende Hauptverkehrsachse im nationalen und internationalen europäischen Verkehrsnetz. Um die Leistungsfähigkeit der A 1 zu erhalten bzw. an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen, ist eine abschnittsweise Erweiterung zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück und dem AK Münster Süd vorgesehen. Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und baut im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, die sechsstreifige Erweiterung der Bundesautobahn (BAB) A 1 in der Verkehrskosteneinheiten (VKE) D117 bzw. in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 4.2 und 5 zwischen der Anschlussstelle (AS) Greven (o) bis zum Autobahnkreuz Münster (o) und vom AK Münster/Nord (m) bis zum AK Münster/Süd (m). Die Planungen für den Ausbau der Verkehrsanlagen im PFA 4.2 wird derzeit erarbeitet und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen. Der Ausbau der Verkehrsanlage im PFA 5 ist bereits abgeschlossen. Die hier beschriebene Gesamtmaßnahme ist in einem Planungsabschnitt bis zur Autobahnmeisterei (AM) Münster südlich des AK Münster/Süd zusammengefasst, da die fernmelde- und IT-technischen Anlagen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Darum erfolgt die Ausschreibung gesamtheitlich. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 gem. HOAI. Beschreibung der Gesamt-Baumaßnahme Die eigentliche VKE D117 erstreckt sich von der AS Greven bis zum AK Münster/Nord. Um eine datentechnische Anbindung der verkehrstechnischen Anlagen und die AM Münster zu realisieren, ist die FM-/IT-Anlage bis zur AM Münster zu verlängern. Ein paralleler Streckenausbau erfolgt nicht, da dieser Abschnitt bereits erweitert worden ist. Der Abschnitt hat eine Länge von etwa 22,8 km. In den Planungsabschnitten befindet sich im westlichen Böschungsbereich der A 1 ein 26-paariges Kupfer-Streckenfernmeldekabel und, im Bereich AK Münster/Nord, zusätzlich ein 24-fasriges LWL-Kabel. Über die Kabelanlage sind die vorhandenen Netzteilnehmer wie Notrufsäulen (NRS), Betriebsfunk (BF), Straßenwetterinformationsanlagen (SWIS), Glättemeldeanlagen (GMA). Taumittelsprühanlagen (TMS) sowie Mess- (RDS) und Anzeigequerschnitte (WWW, dWiSta) angebunden. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche mit Anlagenbetreibern, Auftraggeber, weiteren Planungsbeteiligten, Behörden u. ä. inkl. deren Protokollierung. Die Planung erfolgt auf Basis des bestätigen RE-Vorentwurfs aus dem Jahr 2022 und muss den einschlägigen Normen, Richtlinien und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Unterlagen des RE-Vorentwurfs werden zur Verfügung gestellt. Bei der Dimensionierung der Kabeltrassen sind insbesondere die TR-Kiss und die Nutzungsrichtlinie in Verbindung mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2020 anzuwenden. Für die Verkehrstelematik gilt insbesondere die MARZ 2018 und die TLS 2012 sowie die RWBA 2023. Die Autobahn-FM-/IT-Anlagen sind kritische Infrastrukturen und mit entsprechenden Maßnahmen zu beplanen, um sie in das vorhandene System der Autobahn zu integrieren. Die Standorte verkehrstelematischer Anlagen wurden mit der Verkehrszentrale NRW abgestimmt und sind im Zuge der weiteren Planung mit der Abteilung Telematische Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland zu bestätigen und ggf. anzupassen. Die FM-/IT-Kabelanlage inklusive der Kabelschutzrohranlage und notwendiger Kabelprovisorien ist zu planen. Im Streckenabschnitt gibt es mehrere Messquerschnitte, drei Anzeigequerschnitte sowie eine Glättemeldeanlage und eine Taumittelsprühanlage, die datentechnisch an die LWL-Kabelanlage anzubinden sind. Ebenfalls ist die energietechnische Anbindung Umfang dieser Planung. Ein Ausbau der Kabelschutzrohrtrasse gemäß TR-Kiss und dem ARS (07/2020) ist bislang nicht erfolgt und soll im Zuge dieser Planung erfolgen. Für weitere Details siehe Leistungsbeschreibung (Anlage C_02).
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Klinikum Worms gGmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.