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Ex Post: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Technische Gebäudeausrüstung
Ziel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereit-stel...
Architecture, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Fire Protection Engineering
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- Contracting authority:
- Samtgemeinde Zeven
- Published:
- June 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Ziel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereit-stellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten. Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung ( §§ 53 ff. HOAI) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7. Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt. Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen)
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5Ex Post: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Tragwerksplanung und Bauphysik
Samtgemeinde ZevenZevenZiel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereitstellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten. Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§§ 53 ff. HOAI) und der Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1; Ziffer 1.2.2.). Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt. Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Der Auftraggeber sieht vor, dass in der nächsten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 (bzw. 4 bis 7 bei der Bauphysik) beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).Ex-Post: Angebotsphase: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Samtgemeinde ZevenZevenZiel des Projekts ist die Schaffung eines funktionalen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das eine sichere, moderne und einsatzorientierte Infrastruktur gewährleistet und zugleich die örtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Der Neubau soll der Feuerwehr Gyhum künftig vier Fahrzeugstellplätze der Größe 2 bereit-stellen und ausreichende Funktions- und Sozialräume für rund 60 aktive Einsatzkräfte sowie etwa 15 Jugendfeuerwehrmitglieder bieten. Das Baugrundstück, auf dem der Neubau errichtet werden soll, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Gyhum. Es wird der Samtgemeinde Zeven (Auftraggeber) zur Verfügung gestellt, die als Bauherrin für die Durchführung des Vorhabens verantwortlich ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI). Die einzelnen Planungsphasen und der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Abschnitt I ("Leistungsumfang der Planungsleistungen"), detailliert aufgeführt. Das Raumprogramm bildet die Grundlage für die funktionale Gliederung des Gebäudes und soll die Arbeitsabläufe der Feuerwehr optimal unterstützen. Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem Leistungsumfang gemäß Abschnitt I der Leistungsbeschreibung zunächst nur die Leistungen einschließlich der Leistungsphase 3. Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. können optional beauftragt werden. Näheres hierzu regelt § 4 des Architektenvertrages (Teil C der Vergabeunterlagen)Vergabe Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau der Kita "Vehlower Landmäuse"
Gemeinde GumtowGumtowDeadline: Sep 03Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 7 für die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt. Der verfahrensgegenständliche Auftrag umfasst ausdrücklich nicht die folgenden Grundleistungen nach Anlage 15 zu § 55 HOAI: Leistungsphase 6 Buchst. f) Leistungsphase 7 Buchst. e) Leistungsphase 7 Buchst. f) Diese Leistungen können bei Bedarf durch den Auftraggeber optional abgerufen werden.Neubau Mensa der Grundschule Alsleben - technische Gebäudeausrüstung
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenGegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Planung technischer Anlagen in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 4 sein. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen: - Prüfen und werten von Nebenangeboten - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - GEG - Nachweis - Planung und Zuarbeit von notwendigen HLS-Leistungen inkl. notwendiger TGA-Leistungen für Fremdgewerke - Planung und Zuarbeit von notwendigen Elektroleistungen für Fremdgewerke - Planung der TGA – Komponenten an die bestehende Infrastruktur - Schnittstellen- und Nutzerabstimmungen - Regelmäßige Abstimmungstermine mit allen Projektbeteiligten - Erstellung von Bemusterungskatalogen - Übergabe aller Unterlagen. Präsentation und Vorstellung der Vorplanung beim AG - Ausführliche Präsentation und Vorstellung der Entwurfsplanung beim AG - Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht inkl. Planbeilagen und Übergabe aller UnterlagenNeubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben_ technische Gebäudeausrüstung
Verbandsgemeinde Saale-WipperGüstenGegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungungsleistungen der technischer Gebäudeausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 ff. HOAI 2021 mit den Anlagengruppen 2 und 4 sein. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 55 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI Für die Planung sind ggf folgende besondere und zusätzliche Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen: - Planung und Zuarbeit von notwendigen HLS-Leistungen inkl. notwendiger TGA-Leistungen für Fremdgewerke - Planung der TGA – Komponenten an die bestehende Infrastruktur - Schnittstellen- und Nutzerabstimmungen - Regelmäßige Abstimmungstermine mit allen Projektbeteiligten - Erstellung von Bemusterungskatalogen - GEG- Nachweis - Übergabe aller Unterlagen. Präsentation und Vorstellung der Vorplanung beim AG - Ausführliche Präsentation und Vorstellung der Entwurfsplanung beim AG - Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse in einem schriftlichen Bericht inkl. Planbeilagen und Übergabe aller Unterlagen.
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