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ex post: Neubau Grundschule Achtum in modularer Bauweise
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt am Standort Achtumer Lindenkamp 1a im Stadtteil Achtum neben der vorhandenen Sporthalle den Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule in 2-geschossiger modularer Bauweise (vorgefertigte Bauteile in Systembauweise oder ganze Raummodule), der den Anforderungen des Ganztagbetriebs mit Mensa und Multifunktionsräum...
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- Stadt Hildesheim
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- August 05, 2026
- Deadline:
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- Schule
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- SchulePrimary
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Die Stadt Hildesheim beabsichtigt am Standort Achtumer Lindenkamp 1a im Stadtteil Achtum neben der vorhandenen Sporthalle den Neubau einer 1,5-zügigen Grundschule in 2-geschossiger modularer Bauweise (vorgefertigte Bauteile in Systembauweise oder ganze Raummodule), der den Anforderungen des Ganztagbetriebs mit Mensa und Multifunktionsräumen entsprechen soll. Die Verbindung zur bestehenden Sporthalle soll durch einen eingeschossigen Zwischenbau hergestellt werden. Das Gebäude ist barrierefrei herzurichten und soll einen Aufzug enthalten. Das Baugrundstück mit einer Größe von ca. 3.187 m², bestehend aus 3 Flurstücken, ist in städtischem Eigentum, der Bebauungsplan wurde dem Bauvorhaben angepasst. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Projekt im Rahmen einer alternativen Beschaffung als Generalübernehmermodell (ähnlich einem ÖPP-Inhabermodell) zu beschaffen und erwartet ein umfassendes Angebot zu Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen innerhalb einer verlängerten Gewährleistungsfrist. Dem Auftragnehmer obliegt die eigenverantwortliche und vollständige Planung des Gebäudes und der Außenanlagen, sowohl in entwurflich-gestalterischer Hinsicht als auch bezüglich sämtlicher (haus-)technischer Aspekte sowie die selbstständige Fortschreibung der Unterlagen, die mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Näheres ist den Vertragsunterlagen (Teil B der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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6Ex Post: Gemeinde Tappenbeck: Neubau eines Sport- und Gemeinschaftsparks: Stahlbau-/Metallbauarbeiten
Gemeinde TappenbeckTappenbeckNeubau eines Sport- und Gemeinschaftsparks in Tappenbeck bestehend aus drei Gebäudeteilen unter einem großen Dach: eine Schießhalle, ein Vereinsheim und ein Dorfgemeinschaftshaus. Das Vereinsheim ist eingeschossig, das Dorfgemeinschaftshaus zweigeschossig mit Gastronomie im Obergeschoss. Die Gebäude Vereinsheim und Dorfgemeinschaftshaus sind als Holzmassivbau mit Stahlbetonsockel geplant. Die Schießhalle (Gebäude der Kyffhäuser) wird als Mischbau in Mauerwerk und Stahlbetonbauweise erstellt undWeingartenschule in 65830 Kriftel - Planungsleistungen TGA I Ex-Post
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDer Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erneuerung der MSR Technik, Feldgeräte, Mischventile, Pumpenaustausch und Einzelraumregelung sowie die Erneuerung der Hydraulik sowie Planung eines zusätzlichen BHKW und Austausch von einem Heizkessel in der Weingartenschule Kriftel. Der Focus der Maßnahme liegt auf dem Austausch der gesamten Einzelraumregelung der Liegenschaft während des laufenden Betriebes, daraus folgt ein sehr hoher Koordinationsaufwand. Die Grundlagenermittlung für das Aufnehmen vor Ort, das Erstellen und vervollständigen der teilweise unvollständigen Pläne auf den Ist-Zustand bzw. im Projekt zu realisierende Umbauten ist zu beachten. Es sind passend zum Gebäude und zum Zwecke der Energieeinsparung Regelkonzepte und die Regelbeschreibung für die Programmierung zu erstellen. Die Koordination und Abstimmung von Arbeiten mit der Schule und dem Auftraggeber erfolgt unter Beachtung von Ferien, Prüfungen und Veranstaltungen. Mit der Leistungserbringung ist umgehend nach der Auftragserteilung (voraussichtlich Anfang Juli 2026) zu beginnen. Zudem ist vorgesehen, dass die Aufnahme in den Klassenräumen vor Ort bereits in den Sommerferien 2026 durchgeführt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 2) Wärmeversorgungsanlagen. 8) Gebäudeautomation. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.EX-POST Feldkirchen-Westerham Gigabit-RL 2.0 WiLüM
Feldkirchen-WesterhamFeldkirchen-WesterhamTitel: Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zweistufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunika-tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netz-bezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzes-sion für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lü-ckenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmet-risch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und de-ren Anlagen, insbesondere der Karte zum Ausbaugebiet (B1) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entspre-chend analog zu sehen ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimen-sionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.ex poste - Trockenbau - Neubau KiTa
Markt WallersdorfWallersdorfNeubau Kindertagesstätte am Grabenweg, Trockenbauarbeitenex poste - HLS - Neubau KiTa
Markt WallersdorfWallersdorfNeubau Kindertagesstätte am Grabenweg, HLSK - Los 1ex poste - Malerarbeiten - Neubau KiTa
Markt WallersdorfWallersdorfNeubau einer Kindertagesstätte am Grabenweg in Wallersdorf
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