Bad Neustadt a.d. Saale
EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Bad Neustadt a. d. Saale - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu errichten. Dazu sollen Konzessionsverträge mit Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Die Förderung umfass...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bad Neustadt a.d. Saale
- Published:
- May 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale beabsichtigt, ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu errichten. Dazu sollen Konzessionsverträge mit Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, die aus den Erlösen für mindestens sieben Jahre und den Kosten des Netzaufbaus ermittelt werden. Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen.
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Markt Ruhmannsfelden in der VGem RuhmannsfeldenRuhmannsfeldenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Ruhmannsfelden im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unterversorgten Gebieten. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, die aus dem Barwert von sieben Jahren Erlösen und den Kosten des Netzaufbaus ermittelt werden. Die Kofinanzierung erfolgt nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Markt Langquaid - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Markt LangquaidLangquaidBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Langquaid (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Lückenschluss-Programm (Gigabit-Richtlinie 2.0). Ziel ist die Herstellung leistungsfähiger Gigabit-Zugänge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Beabsichtigt sind Konzessionsverträge über Bau und Betrieb der Netze sowie Endkundendienstleistungen. Die Förderung umfasst Investitionskosten (nicht Betriebskosten) für mindestens sieben Jahre.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Markt Saal a. d. Saale - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Markt Saal a.d. SaaleSaal a. d. SaaleEX-POST-BEKANNTMACHUNG: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Marktes Saal a. d. Saale (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ============================================================================================================ Der Markt Saal a.d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Zachenberg - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Gemeinde Zachenberg in der VGem RuhmannsfeldenRuhmannsfeldenEX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Zachenberg (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ============================================================================================================ Die Gemeinde Zachenberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Herrngiersdorf - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm)
Gemeinde HerrngiersdorfBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Herrngiersdorf im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Förderung durch Bund und geplante Kofinanzierung nach Bayerischer Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0. Gegenstand: Konzessionsverträge über Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Herrngiersdorf: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Herrngiersdorf (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Gemeinde HerrngiersdorfLangquaidDie Gemeinde Herrngiersdorf sucht ein Telekommunikationsunternehmen, um ein flächendeckendes Gigabit-Breitbandnetz in unterversorgten Ortsgebieten zu bauen und breitbandige Telekommunikationsdienste anzubieten. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Ortsgebieten. Die Investitionskosten werden durch Fördermittel des Bundes und der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 finanziert. Die Förderung umfasst die angegebenen Investitionskosten, jedoch nicht die Kosten für den Netzbetrieb. Die Finanzierungskosten für den Bau des Netzes sind jedoch förderfähig.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Bad Neustadt a. d. Saale: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (Ortsteil Lebenhan) (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Stadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. SaaleDie Stadt Bad Neustadt a. d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen- )Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 500.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.EX-POST-BEKANTMACHUNG: Saal a. d. Saale - Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Marktes Saal a. d. Saale (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt Saal a.d. SaaleSaal a. d. SaaleDer Markt Saal a.d. Saale (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Oberstreu - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde OberstreuMellrichstadtDie Gemeinde Oberstreu vergibt einen Auftrag für die Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und die Erbringung breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten. Der Auftrag umfasst den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Gemeinden Oberstreu, Hendungen, Höchheim und Herbstadt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms des Bundes und wird durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke unterstützt.EX-POST-BEKANNTMACHUNG Langquaid: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten des Markts Langquaid (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Markt LangquaidLangquaidDer Markt Langquaid plant den Aufbau eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Ortsgebieten (dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. Konzessionsverträge für Bau, Betrieb und Endkundendienstleistungen sollen geschlossen werden. Die Förderung durch den Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie eine bayerische Kofinanzierung (KofGibitR 2.0) sind beantragt bzw. vorgesehen. Förderfähig sind Investitionskosten (ermittelt aus Barwert über mind. 7 Jahre), nicht jedoch Betriebskosten. Bauzeitzinsen sind förderfähig.
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