Bayerische StaatskanzleiMünchen
Eventagentur als Generaldienstleister für den Tag der Deutschen Einheit 2028 in Bayern
Gegenstand des Auftrags ist die Beauftragung einer Eventagentur als Generaldienstleister für die Konzeption, Planung, Organisation, Koordination und Durchführung des Bürgerfestes zum Tag der Deutschen Einheit 2028 in Nürnberg. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Freistaat Bayern bei der Entwicklung des Veranstaltung...
Event Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bayerische Staatskanzlei
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- September 03, 2026
- Topic:
- Event Management
Tender description
Gegenstand des Auftrags ist die Beauftragung einer Eventagentur als Generaldienstleister für die Konzeption, Planung, Organisation, Koordination und Durchführung des Bürgerfestes zum Tag der Deutschen Einheit 2028 in Nürnberg. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Freistaat Bayern bei der Entwicklung des Veranstaltungskonzepts, der Projektsteuerung, der Flächen- und Infrastrukturplanung, der Ausstellerkoordination, der Besucherkommunikation sowie der organisatorischen Umsetzung des Bürgerfestes. Die Leistungen umfassen insbesondere die Koordination sämtlicher Projektbeteiligter sowie die Integration der durch Dritte erbrachten Leistungen in die Gesamtveranstaltung.
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Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Externe Beratung Website
NBankHannoverDeadline: Aug 102 Zu erbringende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen, unabhängigen und technologieneutralen Beratungsdienstleisters zur fachlichen, methodischen und vergaberechtlichen Unterstützung der NBank bei der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Auswahl und Implementierung einer zukunftsfähigen Content-Management- bzw. Digital-Experience-Plattform (CMS/DXP). Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. 2.1 Leistungsgegenstand Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen von der Konzeptionsphase inkl. strategischer Zielbildentwicklung und Erhebung von Spezifikationen und Anforderungen bis hin Vergabephase inkl. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Begleitung des Vergabeverfahrens. Ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands ist die Unterstützung in der Implementierungsphase. Für den Gesamtumfang des Leistungsgegenstand (s. konkrete Arbeitspakete unter 2.2 Leistungsumfang) wird von einem Maximalaufwand von 45 PT ausgegangen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer anforderungsgetriebenen, wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Auswahl eines geeigneten Systems sowie eines Umsetzungspartners und die erfolgreiche Umsetzung einer modernen digitalen Platt-form für die NBank. Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern lediglich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur der NBank auf Ebene der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vorgesehen. 2.2 Leistungsumfang Der Leistungsgegenstand gliedert sich im Sinne des konkreten Leistungsumfangs in aufeinander aufbauende und inhaltlich verzahnte Arbeitspakete: Strategie- und Zielbildentwicklung - Analyse der strategischen Zielsetzung der NBank im Kontext Digitalisierung und Vertrieb - Entwicklung eines Zielbilds für eine integrierte Digital Experience Plattform (DXP) - Definition von Leitplanken, Zielarchitektur und relevanten Handlungsfeldern - Bewertung von Lösungsansätzen (z. B. Best-of-Breed vs. integrierte Plattform) Analyse und Konzeption der Customer Journey - Identifikation relevanter Nutzergruppen (z. B. Fördernehmende, Intermediäre, interne Nutzerinnen und Nutzer) - Aufnahme und Analyse bestehender Customer Journeys - Entwicklung von Soll-Journeys und priorisierten Use Cases - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen (inkl. KI-Einsatz) Anforderungserhebung und -spezifikation - Erhebung technischer Anforderungen (Architektur, Schnittstellen, Sicherheit, Betrieb) - Erhebung fachlicher und funktionaler Anforderungen (Redaktion, UX, Work-flows etc.) - Definition von Anforderungen an KI-gestützte Funktionen (z. B. Förderfinder, Suche, Chatbot, Automatisierung, Redaktionsunterstützung) - Erstellung eines strukturierten und priorisierten Anforderungskatalogs Planung und Budgetrahmen - Erstellung eines Fahrplans inkl. Meilensteinen - Definition der Organisation und Governance - Identifikation von Risiken und Ableitung von Gegenmaßnahmen - Erstellung einer Budget- und Aufwandsindikation für die Umsetzung Erstellung der Vergabeunterlagen - Unterstützung bei der Erstellung einer vergaberechtskonformen Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit Einkauf und Rechtsbereich der NBank - Unterstützung bei der Entwicklung einer Bewertungsmatrix inkl. Kriterien und Gewichtung - Unterstützung bei der Formulierung einer Empfehlung zur Losstruktur und Vorgehensweise im Vergabeverfahren - Unterstützung bei der formalen Vorbereitung des Verfahrens Begleitung des Vergabeverfahrens - Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen - Unterstützung bei der fachlichen Begleitung möglicher Bieterpräsentatio-nen/Pitches - Auswertung der Angebote anhand definierter Kriterien Begleitung der Implementierungsphase - Unterstützung der Projektsteuerung und Qualitätssicherung - Unterstützung im Abnahmemanagement und bei Testkonzeption/-koordination - Unterstützung bei der Migration bestehender Inhalte - Unterstützung/Begleitung der Anwendungs- und Change-Dokumentation - Unterstützung/Begleitung des Go-Live sowie der anschließenden Stabilisie-rungsphase Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle Leistungen in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen/Spezialistinnen und Spezialisten/Beauftragten der NBank erbracht werden. 2.4 Leistungszeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Q3 2026 und umfasst: Konzeptions- und Vergabephase: ca. 6 Monate anschließende Begleitung des Vergabeverfahrens: ca. 2 Monate Implementierungsbegleitung: ca. 8 - 10 Monate Die Gesamtprojektlaufzeit beträgt somit voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate. Ein detaillierter Projekt- und Zeitplan ist vom Auftragnehmenden zu Beginn des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu konkretisieren und fortzuschreiben. Der Schätzwert liegt bei 35 PT und die Höchstabnahmemenge bei 45 PT. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Vertrag endet, sobald die Höchstabnahmemenge erreicht ist. Der Vertrag hat eine 6 monatige Grundlaufzeit. Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber ein einseitiges Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmenden per Mail mitgeteilt werden. Wird von dem Kündigungsrecht kein gebraucht gemacht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die oben angegebenen Projektphasen. Die jeweiligen Zeitangaben der einzelnen Projektphasen sind lediglich geschätzt und können ggf. kürzer oder länger ausfallen. 3 Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter Mit dem Angebot sollen die für den Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden (Leitung und ggf. Personal) unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Jede einzusetzende beratende Person muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Lebenslauf - Nachweis über mindestens 5 Jahre relevanter Berufserfahrung in Beratung und Projektmanagement zu Digital- oder CMS-/DXP-Projekten - Nachweis über mindestens 3 Jahre relevanter Berufserfahrung im Bereich Solution/DXP Architektur - Nachweis über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich UX-Beratung - Die einzusetzende beratende Person hat mindestens einmal einen öff. Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt Die vorgestellten Beraterinnen und Berater sind auch tatsächlich einzusetzen. Sollten andere Personen eingesetzt werden, weil einer der einzusetzenden Mitarbeitenden aus wichtigem Grund ausfällt (z.B. Tod, Kündigung, Krankheit) stellt der Auftragnehmende einen adäquaten Ersatz zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater müssen über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen, wie die ausgefallene Person verfügen. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind. Die Qualifikation und Erfahrung sind durch eine formlose Eigenerklärung nachzuweisen.Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten.
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