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Evaluierung und Erfolgskontrollen im ANK
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschu...
Environmental Research, Social Research, Feasibility Studies
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesamt für Naturschutz
- Published:
- June 30, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Environmental Research
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Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden. Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen. Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begut-achtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
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5Evaluation und Er-folgskontrolle im ANK
Bundesamt für NaturschutzBonnDeadline: Sep 10Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden. Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen. Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begut-achtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOS B
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-VergabeBerlinDeadline: Aug 20Los B: Juristische Betrachtung gliedert sich in die inhaltlich miteinander verschränkten folgenden Arbeitspakete: AP 1: Prüfung des derzeitigen Systems der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle für Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene. Vergleich mit anderen Verkehrsträgern, z.B. im Bereich der Bundesautobahnen sowie Herausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten für den Verkehrsträger Schiene. AP 2: Prüfung von zusätzlichen Anforderungen an die Erfolgskontrolle im Hinblick auf die fahrplanbasierte Infrastrukturableitung (Zielfahrplan) sowie die geplante Etappierung von Bedarfsplanmaßnahmen im Rahmen des neuen Infrastruktur-Gesamtkonzepts. AP 3: Entwicklung eines Verfahrens zur angemessenen und effizienten BHO-gerechten Erfolgskontrolle im Hinblick auf die begleitende und abschließende Kontrolle der Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung für Bedarfsplanvorhaben oder Teilvorhaben von Bedarfsplanvorhaben Schiene. AP 4: virtuelle und Präsenzveranstaltungen und Reisekosten AP 1 und AP 2 sind dabei als AP zur Durchführung von Analysen zu verstehen, welche in AP 3 in der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erfolgskontrolle münden.Weiterentwicklung der Verfahren und Methoden zur Erfolgskontrolle von Bedarfsplanvorhaben für Bundesschienenwege - LOSE A und B
Bundesministerium für VerkehrBerlinDas Forschungsvorhaben wird in zwei Lose aufgeteilt: Los A: Volkswirtschaftliche und verkehrsplanerische Betrachtung Los B: Juristische Betrachtung Beide Lose gliedern sich jeweils in die inhaltlich miteinander verschränkten folgenden Arbeitspakete: AP 1: Prüfung des derzeitigen Systems der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle für Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene. Vergleich mit anderen Verkehrsträgern, z.B. im Bereich der Bundesautobahnen sowie Herausarbeiten von Optimierungsmöglichkeiten für den Verkehrsträger Schiene. AP 2: Prüfung von zusätzlichen Anforderungen an die Erfolgskontrolle im Hinblick auf die fahrplanbasierte Infrastrukturableitung (Zielfahrplan) sowie die geplante Etappierung von Bedarfsplanmaßnahmen im Rahmen des neuen Infrastruktur-Gesamtkonzepts. AP 3: Entwicklung eines Verfahrens zur angemessenen und effizienten BHO-gerechten Erfolgskontrolle im Hinblick auf die begleitende und abschließende Kontrolle der Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung für Bedarfsplanvorhaben oder Teilvorhaben von Bedarfsplanvorhaben Schiene. AP 4: virtuelle und Präsenzveranstaltungen und Reisekosten AP 1 und AP 2 sind dabei als AP zur Durchführung von Analysen zu verstehen, welche in AP 3 in der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erfolgskontrolle münden.Konzeptionierung und Durchführung einer begleitende Erfolgskontrolle für ein Multi-Stakeholder Ladeinfrastrukturprojekt
NOW GmbHBerlinDeadline: Aug 06Der Bund hat im Rahmen von Ausschreibungsverfahren Auftragnehmer mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur betraut und unter Vertrag genommen. Mit dem Ladenetz - bestehend aus mehr als 1.000 Standorten mit rund 9.000 Schnellladepunkten - sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Rund 900 Standorte entstehen im urbanen und ländlichen Raum, 200 direkt an den Autobahnen. Die Betreiber erhalten zeitlich gestaffelt Entgelte für den Aufbau der Standorte und deren Betrieb über die Vertragslaufzeit von 8 Jahren. Alle Standorte erfüllen festgelegte Standards im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit und Kundenkomfort. Die ausgewählten Unternehmen müssen unter anderem eine sehr hohe Ladeleistung sowie hohe Verfügbarkeit der Ladeeinrichtungen gewährleisten. Finanzwirksame Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung bedürfen begleitender Erfolgskontrollen als obligatorisches Instrument während der Umsetzung der Maßnahme. Das Konzept zur Begleitenden Erfolgskontrolle ist dabei von entscheidender Bedeutung, um die strukturierte Überwachung und Evaluation sicherzustellen. ZENTRALE ANFORDERUNG Im Rahmen der Leistungserbringung sollen (1) die Grundlagen für die durchzuführende begleitende Erfolgskontrolle in Form eines Konzepts geschaffen werden, sowie (2) die erste begleitende Erfolgskontrolle des Ladeinfrastrukturprojekts durchgeführt und jeweils verschriftlicht werden. Beide Ergebnisse haben auch einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof standzuhalten. Das Konzept versteht sich als übergeordneter Referenzrahmen und soll zentrale Aspekte, Methoden und Instrumente vorgeben, um eine ganzheitliche und praxisorientierte Überwachung und Bewertung des Projekts zu gewährleisten. Das erarbeitete Konzept soll in der Durchführung der ersten BEK Anwendung finden.Evaluierung der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) und Impulse zur Weiterentwicklung
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlinDie Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) wurde 2017 auf Beschluss des Deutschen Bundestages unter Federführung des Bundesumweltministeriums ins Leben gerufen. Das übergreifende Ziel der EUKI ist die Unterstützung des Übergangs zu klimaneutralen Volkswirtschaften in Europa bis spätestens 2050 insbesondere auf lokaler / regionaler Ebene u.a. durch transnationales Lernen und Zusammenarbeit. Die EUKI soll dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland u. den anderen EU-Mitgliedsstaaten u. -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau, dem Wissens- u. Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatl. u. nichtstaatl. Akteuren aus Deutschland u. anderen EU-Mitgliedsstaaten bzw. -Beitrittsländern sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europ. Ausland dienen. Die Struktur der EUKI umfasst zwei zentrale Förderstränge: • Ausschreiben u. Förderung von Vorhaben entsprechend den inhaltlichen Prioritäten des Ministeriums, auch im Hinblick auf bilaterale Kooperationen u. auf Basis von Initiativanträgen (sog. „BMUKN-Strang“). • jährlichen Ideenwettbewerbe ermöglichen die Auswahl u. Finanzierung von geeigneten, grenzüberschreitenden Projekten von Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen in den Zielländern (Mittel-, Ost- und Südeuropa, den baltischen Staaten und dem Westbalkan). Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Finanzierungsverträgen zwischen der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit u. den Fördernehmenden in Anlehnung an die Bundeshaushaltsordnung. Die Förderquote einzelner Projekte kann bis zu 95 % betragen u. erfolgt nicht-rückzahlbar. Die Projektorganisationen werden auch um eine Einschätzung des THG-Minderungspotenzials und/oder zur Erhöhung von CO2-Einbindungen gebeten. Es handelt sich dabei i.d.R. um indirekte Effekte der Umsetzung nicht-investiver und nicht-technischer Projekte, weshalb eine präzise Berechnung nicht für jedes Projekt möglich ist. Dies ist insbesonder
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- The submission deadline is 10. September 2026.
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