Bundesministerium für GesundheitBonnTED
Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit
Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schut...
Research Contracts, Social Research, Feasibility Studies
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Published:
- August 18, 2026
- Deadline:
- September 17, 2026
- Topic:
- Research Contracts
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Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schutzmaßnahmen bereitstellen und gleichzeitig zur Erfüllung der verpflichtenden NIS-2-Richtlinie beitragen. Die eingesetzten IT-Systeme werden damit sowohl präventiv vor Angriffen geschützt, als auch in die Lage versetzt, bei Sicherheitsvorfällen schnell wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu gelangen. Dies gewährleistet eine durchgehende Akutversorgung im Krisenfall. Im Zuge des Sofortprogrammes Cybersicherheit soll der Digitalisierungsgrad insgesamt und im Besonderen der IT-Sicherheitsgrad der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette erfasst werden (vgl. Modul 1 zur weiteren Erläuterung). Anhand auf anerkannten Reifegradmodellen basierender und noch festzulegender Kriterien sollen systemrelevante Gesundheitseinrichtungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung eine Einstufung und Bewertung ihres IT-Sicherheits- und Digitalisierungsstands vornehmen. Die Teilnahme an der Selbsteinschätzung ist verpflichtend für Einrichtungen, die im Rahmen des Sofortprogrammes eine Förderung erhalten. Grundsätzlich soll die Teilnahme allerdings sämtlichen berechtigten systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette offenstehen. Die Daten werden im Anschluss aggregiert ausgewertet. Es sind drei Erhebungszeiträume in den Jahren 2027, 2028 und 2029 vorgesehen. Die erste Erhebung soll im Jahr 2027 stattfinden und anschließend im jährlichen Turnus fortgeführt werden, mit weiteren Erhebungen in den Jahren 2028 und 2029. Innerhalb dieser Erhebungszeiträume können die konkreten Erhebungszeitpunkte für die jeweiligen Einrichtungsgruppen unter Berücksichtigung der bestehenden Datenlage und des jeweiligen Erkenntnisbedarfs zeitlich differenziert festgelegt werden. Insbesondere kann die erste Erhebung bei den weiteren systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen, für die bislang keine vergleichbare Datengrundlage vorliegt, zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Für den Krankenhausbereich kann demgegenüber auf bereits vorliegende Erkenntnisse aus der jüngsten Erhebung des DigitalRadar aufgebaut und die nächste Erhebung entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Einerseits kann so der Status Quo der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen zu den drei Messzeitpunkten erfasst werden, andererseits kann durch den Vergleich der drei Messzeitpunkte ein längsschnittlicher Verlauf abgebildet werden. Dieser ermöglicht die Bewertung, inwieweit die Digitalisierung/IT-Sicherheit der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Sofortprogramms verbessert werden konnte. Auf dieser Grundlage können zudem Maßnahmen zur Verbesserung moderner Sicherheitsvorkehrungen, zur Erfüllung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie, zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit sowie zur Optimierung des Ressourceneinsatzes bewertet werden. Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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4Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“
Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“BonnDeadline: Aug 03Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.«eLearning Cybersicherheit»
Kanton Zürich, Finanzdirektion, Amt für InformatikZürichGegenstand der Beschaffung ist die Lieferung (und ggf. Entwicklung) interaktiver E-Learning-Kurse zum Thema Cybersicherheit. Die Kurse sind als SCORM-kompatible Lernmodule bereitzustellen und müssen mit dem bestehenden Learning Management System (LMS) des Auftragsgebers kompatibel sein. Cybersicherheit von Betriebssystemen in software-definierten Fahrzeugen (SecAutomotiveOS)
Deloitte GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftMünchenDeadline: Oct 05Ziel des Projektes ist es, einen Gesamtüberblick über die im Fahrzeug eingesetzten eingebetteten Betriebssysteme (einschließlich Virtualisierungsumgebungen) und eine Bewertung der Cybersicherheitseigenschaften zu erhalten. Es sollen dabei die Einsatzbedingungen (Hardwareplattformen, Zugriffsmöglichkeiten auf Steuereinheiten usw.) und das Zusammenspiel der Betriebssysteme im Rahmen der Gesamtfahrzeugarchitektur einbezogen werden. Neben der Betrachtung der aktuell auf dem Markt befindlichen Systeme und einschlägiger Standards soll auch ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben werden. Anforderungen an Fahrzeug-Betriebssysteme aus Cybersicherheitssicht sollen aus den gültigen Regulierungen und Standards abgeleitet werden. Dies schließt Anforderungen an Prüfungen im Rahmen der Typgenehmigung und Marktüberwachung ein. Neben einer Quellenrecherche für den Marktüberblick sollen auch praktische Analysen an verschiedenen Betriebssystemen durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen des Arbeitspakets 5 (AP 5) durchgeführt werden. Der zu erstellende Prüfkatalog soll hier praktisch verifiziert werden können. Ergebnis des Projekts ist eine Studie, die die oben genannten Inhalte umfasst.Cybersicherheits-Dienstleistungen
WahnbachtalsperrenverbandSiegburgDie zunehmende Bedrohung aus dem Cyberraum und die gestiegene Anzahl zunächst ungerichteter und aktuell gezielter Attacken auf KRITIS-Unternehmen machen deutlich, dass sich die Lage verschärft hat und klassische, passive Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend sind. Eine aktive Überwachung des Netzwerkverkehrs, des Benutzerverhaltens, sowie der Zustände von Steuerungen und Sensoren in Produktionsbereichen sind gefordert. Es geht um die frühzeitige Erkennung von aktiven Angriffen (SzA) von außen, aber auch von innen heraus, um schnellstmöglich Gegenmaßnahmen einleiten zu können und Spuren für eine forensische Untersuchung sichern zu können.
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