Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtBonnTED
Evaluation des Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder und des Gesamtprogramms
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Ver...
Research Contracts, Social Research
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- September 16, 2026
- Topic:
- Research Contracts
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Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen: - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit, - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde, - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung, - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“, - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten, - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbun-dene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
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5Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle zur Evaluation der Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen nach AV-FGH durch eine unabhängige Evaluationskommission
Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtBonnDeadline: Aug 24Bund und Länder wirken seit 2007 bei der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten zusammen. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgabe ist es, die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen Forschungsbauten sowie Großgeräte. Die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten durch Bund und Länder soll durch eine unabhängige Evaluationskommission evaluiert werden, deren Vorsitz mit Frau Prof. Dr. Felser (Berufung erfolgte mit Schreiben der Vorsitzenden der GWK) bereits feststeht. Die bis zu neun weiteren Mitglieder der Kommission werden der GWK zur Beschlussfassung in der kommenden Sitzung am 10.07.2026 vorgelegt werden. Aufgabe der Evaluationskommission wird es sein, eine übergreifende, vorrangig qualitative Bewertung der Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten. Zur Koordinierung, Administration sowie Unterstützung der Evaluationskommission soll ein Dienstleistungsauftrag für eine Geschäftsstelle europaweit ausgeschrieben werden. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere die Aufbereitung der von den an der Gemeinschaftsaufgabe beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellten Daten, das Verfassen von Textentwürfen, die Abschlussredaktion des Evaluierungsberichts sowie die Organisation und Durchführung der Kommissionssitzungen und etwaiger Vor-Ort-Begehungen der Evaluationskommission. Auch soll eine Befragung von Antragstellern für Großgeräte auf der Grundlage der Antragstellungen mit dem Schwerpunkt auf den Zeitraum der AV-FGH durchgeführt werden (rd. 2.700 Anträge seit 2019). Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der LeistungsbeschreibungBergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.Sammelausschreibung 2026 ÜKO Instandsetzung Bund/Land
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