Landkreis Nienburg/Weser, vertreten durch die Samtgemeinde UchteTED
Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Gebäude
Die Samtgemeinde Uchte plant die Erweiterung der Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern durch einen Neubau mit zwei neuen Gruppen. Die Planungsleistungen LPH 1-2 wurden extern erstellt. Die Erweiterung umfasst ca. 565,92 m² BGF und 484,57 m² NRF bei geschätzten Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR netto. Die Maßnahme soll im laufenden Bet...
Architecture
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Die Samtgemeinde Uchte plant die Erweiterung der Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern durch einen Neubau mit zwei neuen Gruppen. Die Planungsleistungen LPH 1-2 wurden extern erstellt. Die Erweiterung umfasst ca. 565,92 m² BGF und 484,57 m² NRF bei geschätzten Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR netto. Die Maßnahme soll im laufenden ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Nienburg/Weser, vertreten durch die Samtgemeinde Uchte
- Published:
- March 10, 2026
- Deadline:
- April 15, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Samtgemeinde Uchte plant die Erweiterung der Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern durch einen Neubau mit zwei neuen Gruppen. Die Planungsleistungen LPH 1-2 wurden extern erstellt. Die Erweiterung umfasst ca. 565,92 m² BGF und 484,57 m² NRF bei geschätzten Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR netto. Die Maßnahme soll im laufenden Betrieb umgesetzt werden.
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10- Landkreis Nienburg/Weser, vertreten durch die Samtgemeinde UchteDeadline: Jun 09
Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Fachplanung TGA
Erweiterungsbau der Kindertagesstätte 'Zwergenburg' in Essern: Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus an das Bestandsgebäude für zwei neue Gruppen (insgesamt vier). Voraussichtliche BGF: 565,92 m², NRF: 484,57 m². Gesamtkosten KG 100-700: ca. 2,017 Mio. € netto. Durchführung im laufenden Betrieb. Planungsleistungen der LPH 1 und 2 wurden extern erstellt und liegen bei. - Stadt GrevenbroichGrevenbroichDeadline: Apr 27
Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule für den Ganztagsbetrieb (bis 390 Kinder). Umfang: Neubau (ca. 1.100 m² BGF) sowie Sanierung/Umbau Bestand (ca. 5.060 m² BGF), inkl. Mensa, Vollküche, Cluster-Unterrichtsräumen und Barrierefreiheit. Rückbau Pavillon erforderlich. Bau bei laufendem Betrieb. Gegenstand: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LPH 1-9 HOAI). Geschätzte Kosten: ca. 4,01 Mio. EUR netto. Ziel: Nachhaltige, energieeffiziente Ganztagsschule bis 2026/2027. Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule für den Ganztagsbetrieb (bis 390 Kinder). Umfang: Neubau (ca. 1.100 m² BGF) sowie Sanierung/Umbau Bestand (ca. 5.060 m² BGF), inkl. Mensa, Vollküche, Cluster-Unterrichtsräumen und Barrierefreiheit. Rückbau Pavillon erforderlich. Bau bei laufendem Betrieb. Gegenstand: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LPH 1-9 HOAI). Geschätzte Kosten: ca. 4,01 Mio. EUR netto. Ziel: Nachhaltige, energieeffiziente Ganztagsschule bis 2026/2027.Erweiterung kommunale Grundschule "Mauritiusschule" - Vergabe der Objektplanung nach §§ 34, 39 HOAI sowie der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grund-schulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgen-de Funktionen: - Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau) Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeit ressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen) sowie die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-6 sowie bestimmte besondere Leistungen).- Stadt Grevenbroich
Erweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Erich-Kästner-Schule an der Hebbelstraße 1 in Grevenbroich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Das Projekt sieht eine Kombination aus Neubaumaßnahmen (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierungs- sowie Umbaumaßnahmen im Bestand (insgesamt ca. 5.060 m² BGF) vor. Die Maßnahme dient im Wesentlichen der wirtschaftlichen Schaffung von Unterrichtsräumen in Clusterstruktur, Differenzierungs- und Gruppenräumen, Lagerräumen, Mehrzweckräumen, Sanitärräumen, einer Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche und mit anschließendem Speiseraum, Garderoben und einem Aufzug. Für die Planung der Räume ist von einer Zielkapazität der kompletten Ganztagsschule von bis zu 390 Kindern auszugehen. Aktuell werden ca. 330 Schüler in 16 Klassen beschult, was einer ca. 3,5- bis 4-Zügigkeit entspricht. Ein Teil des Raumprogramms soll durch die bauliche Umnutzung und energetische sowie akustische Sanierung der Bestandsgebäude A und B (Baujahre 1960er) realisiert werden, während die weiteren Flächen durch Neubauten ergänzt werden. Im Zuge dessen ist auch der Rückbau des vorhandenen Pavillons vorgesehen. Ziel ist die Umsetzung einer modernen Ganztagsschule im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, das Nachhaltigkeit und Energieeffizienz optimiert. Das gesamte Schulgelände ist barrierefrei zu erschließen (inkl. Aufzugsanlagen und Rampen). Da die Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des laufenden Schulbetriebs stattfinden, ist eine detaillierte Bauphasenplanung unter Berücksichtigung notwendiger Interimsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erweiterung umfassen die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und belaufen sich derzeit auf ca. 4.010.000 EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung) nach § 55 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). - Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO)
ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
Architektenleistungen Objektplanung Gebäude Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 9,7 Mio. EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplan verdeutlicht die Lage der Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf dem Gelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt. Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der weiteren Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich. Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant. - Stadtwerke Jülich GmbH
Neubau Hallenbad Jülich | Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI
Die Stadtwerke Jülich GmbH plant den Neubau des Hallenbades in Jülich, der das derzeit geschlossene alte Hallenbad ersetzen soll. Mit dem Bau eines neuen, modernen Hallenbades soll im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Jülich nicht nur ein infrastruktureller Anreiz für die Entscheidung zur Neuansiedlung von Familien gesetzt werden, sondern auch dem demographischen Wandel, der Integration, der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen werden. Hierbei stehen insbesondere im Vordergrund die Schwimmfähigkeit über alle Alters- und Sozialgruppen hinweg zu steigern, Sport-, Lern-, oder Gesundheitsaspekte transparent und erlebbar zu machen und damit die Bildung eines generationsübergreifenden, barrierefreien, interkulturellen gesellschaftlichen Raumes zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu schaffen. Darüber hinaus wird mit dem Neubau auch dem Leitbild des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung sowie der Nachhaltigkeit gefolgt werden. Der wesentliche Fokus bei dem Neubau liegt in dem Aspekt eines Schwimmangebotes für alle Gruppen. Die Rangfolge dabei bildet Fähigkeit schwimmen zu lernen. Dem Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seit der Schließung des letzten Lehrbeckens in den Grundschulen sind die Nutzungsstunden der Bäder durch die Schulen stark angestiegen. Vor dem Hintergrund des absehbaren Einwohnerwachstums ist es erforderlich, entsprechende Kapazitäten vorzusehen. Folgendes Raum- und Funktionsprogramm soll mit dem Neubau realisiert werden: - 25m-Sportbecken - 6 Bahnen mit Randstreifen, mit Teilhubboden - 1m- Brett, 3m-Plattform - Kursbecken 12,5 x 8 m, Vollhubboden - Kleinkindbecken ca. 40 m², - Warmsitzbecken ca.20 m² - Kleinrutschen, Wasserspielgerät - Multifunktionsraum ca. 69 m² - 1 Lagerraum ca. 13 m² - 3 Geräteräume ca. 17, 19 und 20 m² - Entsprechende Duschräume - Entsprechende Garderobenschränke Für das Projekt sollen Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt werden. Die bauliche Umsetzung des Projektes steht unter dem Vorbehalt, des Erhalts einer entsprechenden Fördermittelzusage durch die relevanten Stellen. Stadt Jülich und Stadtwerke Jülich GmbH arbeiten gemeinsam daran, die notwendige Fördermittelzusage zu erhalten. Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 30,545 Mio. EUR (netto). Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume sowie Leistungsbild Freianlagen) nach §§ 34, 39 HOAI (Grundleistungen der LPH 3-9 sowie bestimmte besondere Leistungen). - Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.- Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen-Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, LPH 3-8 gem. §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 33 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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