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Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Freianlagen
Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzu...
Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Samtgemeinde Uchte
- Published:
- September 01, 2026
- Deadline:
- October 05, 2026
- Topic:
- Landscape Architecture
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Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurde durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt (A.7). Bauplanungsrechtlich befindet sich der Erweiterungsbau im Plangebiet des neu aufgestellten B-Plans Nr. 9 "Am Schulweg". Nach Durchführung der Ausschreibung der erforderlichen VgV-Verfahren für die Planungsleistungen ist von folgender Terminplanung auszugehen: - Genehmigungsplanung: Januar bis März 2027 - Bauantrag: April 2027 - Ausführungsplanung: April bis August 2027 - Vergabe der Bauleistungen: September 2027 bis Januar 2028 - Baubeginn: Februar 2028 - Fertigstellung: März 2029 Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.
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4Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Gebäude
Samtgemeinde UchteUchteDie Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-MoselMorbachDeadline: Aug 19Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI i.V.m Anlage 11 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme (netto) werden erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 460.000 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 185.000 EUR; KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 25.000 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 30.000 EUR; KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 48.000 EUR; KG 440 - Elektrische Anlagen - 40.000 EUR; KG 450 - Kommunikationsanlagen - 7.000 EUR; KG 470 - Nutzungsspezifische Anlagen - 35.000 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 168.000 EUR. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung der Kita nach § 39 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro und HLS nach § 55 HOAI in LP 1-9 Leistungszeit: Genehmigungsplanung (Gesamtmaßnahme) und Baugenehmigung 6 Monate (bis Ende März 2027). Durchführung der ersten Vergabeverfahren (Ausschreibungen) bis Ende März 2027 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI
Stadt RodingDie Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die FertigstObjektplanung Freianlagen
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Sep 09Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134 soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die Größe der zukünftigen Freifläche beträgt ca. 2.500 m2. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 565 m2 aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen der Betriebsfreiflächen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Freiraumgestaltung unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes sowie Wohnen untergebracht. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die wirtschaftliche Berücksichtigung vo
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