Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/LuheTED
Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Wenzendorf - Planungsleistungen HLS
Die Samtgemeinde Hollenstedt beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wenzendorf zu erweitern. Die am Bestandsgebäude angebaute Fahrzeughalle soll abgerissen und durch eine neu errichtete Fahrzeughalle als Zweckbau mit drei Fahrzeugstellplätzen und Funktionsräumen ersetzt werden. Das bleibende Bestandgebä...
Architecture, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Samtgemeinde Hollenstedt beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wenzendorf zu erweitern. Die am Bestandsgebäude angebaute Fahrzeughalle soll abgerissen und durch eine neu errichtete Fahrzeughalle als Zweckbau mit drei Fahrzeugstellplätzen und Funktionsräumen ersetzt werden. Das bleibende Bestandgebäude soll saniert werden. Die Leistungen werden ausgeschrieben nach HOAI für Technische Gebäudeausstattung HLS in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Der Baubeginn soll in 2026 erfolgen.
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5Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Wenzendorf - Tragwerksplanung
Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/LuheDeadline: Jul 02Die Samtgemeinde Hollenstedt beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wenzendorf zu erweitern. Die am Bestandsgebäude angebaute Fahrzeughalle soll abgerissen und durch eine neu errichtete Fahrzeughalle als Zweckbau mit drei Fahrzeugstellplätzen und Funktionsräumen ersetzt werden. Das bleibende Bestandgebäude soll saniert werden Die Leistungen werden ausgeschrieben nach HOAI für Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen.Neubau Feuerwehrgerätehaus Billig - Fachplanung HLS
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDie Stadt Euskirchen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Billig. Ausgangslage: Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Euskirchen sowie des entsprechenden Ratsbeschlusses wurde der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Billig beschlossen. Der eingeschossige Neubau, welcher auf einem noch herzurichtenden Grundstück entstehen soll, umfasst neben der Fahrzeughalle für 3 Einsatzfahrzeuge die erforderlichen Funktions- und Nebenräume gemäß den Vorgaben der DIN 14092. Zusätzlich werden ein Schulungsraum sowie im Außenbereich Stellplätze für die Einsatzkräfte vorgesehen. Baugrundstück: Billiger Straße 287, 53881 Euskirchen Flur 22, Flurstück 147 Flächenangaben: BGF: ca. 400 m² Vollgeschosse: I Mieter: Freiwillige Feuerwehr Billig Planungsaufgabe: Ziel ist die Errichtung eines funktionalen, zukunftsfähigen und normgerechten Neubaus zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Gefahrenabwehr in der Region. Das geplante Feuerwehrgerätehaus soll auf einem kommunalen Grundstück in Billig realisiert werden. Die Maßnahme umfasst das Herrichten des Grundstücks sowie die schlüsselfertige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses einschließlich einer Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge. Erforderliche Neben- und Funktionsräumen gemäß DIN 14092 (z. B. Umkleiden, Sanitärbereiche), einem Schulungs- und Aufenthaltsraum sowie die notwendige Außenanlage inkl. befestigter Flächen, Stellplätzen für Einsatzkräfte und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Maßnahme unterliegt der Förderung - Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022 - der Bezirksregierung Köln und ist an haushaltsrechtliche sowie vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn: April 2027 - Fertigstellung: Oktober 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,4 Mio EUR Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 162.746,40 EUR - KG 300 1.109.634,55 EUR - KG 400 369.878,18 EUR - KG 500 745.674,42 EUR - KG 600 0,00 EUR Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) für den Erweiterungsbau an der Havelschule in Brandenburg an der Havel
Stadt Brandenburg an der Havel - Zentrale VergabestelleBrandenburg an der HavelDie Stadt Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM), plant einen Erweiterungsbau der Havelschule für die Hort- und Schulnutzung in Brandenburg an der Havel. Die Havelschule wurde 1937/38 als Ortsteilschule für die Walzwerksiedlung am westlichen Stadtrand von Brandenburg an der Havel erbaut. Die Siedlung entstand ab Beginn der 30er Jahre des 20. Jhd. zugehörig zum ansässigen Stahlwerk an der Magdeburger Landstraße. Die Schule wurde als Backsteinbau von Stadtbaurat Karl Erbs erbaut, der auch für die Planung größerer Teile der Siedlung verantwortlich war. Die Siedlung erstreckt sich größtenteils südlich der Magdeburger Landstraße, das Stahlwerk liegt vis-a-vis im nördlichen Bereich. Der Gebäudekomplex wurde 2008/2009 zu einem Schulstandort für Schüler mit körperlicher und geistiger Behinderung um- und ausgebaut. Städtebaulich und architektonisch bildet das denkmalgeschützte Schulensemble eine Einheit mit seiner Umgebung. Am Süd-Giebel des langgestreckten Hauptbaukörpers soll ein Erweiterungsbau entstehen. Der neue dreigeschossige Anbau für den Hort wird zukünftig an der Ecke Frankenstraße/Hessenweg mit direkter Verbindung zur Havelschule entstehen. Die Erschließung teilt sich der Neubau in Teilen mit der Havelschule: ein notwendiges Treppenhaus ist im Bestand vorhanden. Zwischen der Havelschule und dem neuen Anbau wird ein Gelenk als Erschließungstrakt vorgesehen. Hier befindet sich ein neues Treppenhaus sowie ein Aufzug für die barrierefreie Erschließung. Die Schule wird über den Haupteingang am Vorplatz an der Magdeburger Landstraße erschlossen. Der Haupteingang für den Erweiterungsbau ist der bestehende Nebeneingang des Bestandsbaukörpers an der Frankenstraße. Der Vorplatz wird regulär für das Bringen und Abholen der Kinder mit Kleinbussen genutzt, des Weiteren bestehen hier einige Parkplätze sowie Fahrradstellplätze für Lehrer und Personal. Spiel- und Aufenthaltsflächen für die Kinder von Schule und Hort sind auf dem Schulhofareal vorhanden. Der Eigenbetrieb beabsichtigt, die Leistungen für die Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben: 1. Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9. Darüber hinaus sollen in separaten Vergabeverfahren folgende Leistungen ausgeschrieben werden: 2. Objektplanung Gebäude / Innenräume der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9 3. Fachplanung Tragwerk der Leistungsphase 5 und 6, 4. Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektro) der Leistungsphasen 5 bis 8, optional der Leistungsphase 9.Neubau Feuerwehrgerätehaus Kreuzweingarten - Fachplanung HLS
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDie Stadt Euskirchen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehaus im Stadtteil Kreuzweingarten. Ausgangslage: Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Euskirchen sowie des entsprechenden Ratsbeschlusses wurde der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Kreuzweingarten/Rheder beschlossen. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll auf dem Grundstück des derzeit bestehenden Feuerwehrstandorts errichtet werden. Das bestehende Gebäude ist im Vorfeld der Neubebauung vollständig zurückzubauen und das Grundstück herzurichten. Der Neubau umfasst neben der Fahrzeughalle die erforderlichen Funktions- und Nebenräume gemäß den Vorgaben der DIN 14092. Zusätzlich werden im ersten Obergeschoss ein Schulungsraum sowie im Aussenbereich Stellplätze für die Einsatzkräfte vorgesehen. Baugrundstück: Weingartenstraße 21, 53881 Euskirchen Flur 4, Flurstück 603 Flächenangaben: Grundstücksgröße: ca. 824 m² BGF: ca. 400 m² Rauminhalt: ca. 1.540 m³ Vollgeschosse: I Mieter: Freiwillige Feuerwehr Kreuzweingarten / Rheder Planungsaufgabe: Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Ziel ist die Errichtung eines funktionalen, zukunftsfähigen und normgerechten Neubaus zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Gefahrenabwehr in der Region. Das geplante Feuerwehrgerätehaus soll auf einem kommunalen Grundstück in Kreuzweingarten realisiert werden. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau des Bestandsgebäudes, die Herrrichtung des Grundstücks sowie die schlüsselfertige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses einschließlich einer Fahrzeughalle mit einem Stellplatz für das Einsatzfahrzeug. Erforderliche Neben- und Funktionsräumen gemäß DIN 14092 (z. B. Umkleiden, Sanitärbereiche), einem Schulungs- und Aufenthaltsraum im Obergeschoss sowie die notwendige Außenanlage inkl. befestigter Flächen, Stellplätzen für Einsatzkräfte und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Maßnahme unterliegt der Förderung - Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022 - der Bezirksregierung Köln und ist an haushaltsrechtliche sowie vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juli 2026 - Baubeginn: April 2027 - Fertigstellung: Oktober 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,4 Mio EUR Brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 221.926,91 EUR - KG 300 1.109.634,55 EUR - KG 400 369.878,18 EUR - KG 500 340.287,93 EUR - KG 600 0,00 EUR Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Ex-Post: Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude soll umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert werden. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen den Austausch des Dachstuhls, die Erhöhung der Erdgeschosswände und Neuerstellung der Erdgeschossdecke, die Dämmung sämtlicher Außenwand-, Decken- und Dachflächen sowie die Verkleidung der Fassaden mit einer Außendämmung und belüfteter Holzschalung. Sämtliche Fenster, Außentüren und Tore werden ausgetauscht. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Umkleide- und Sanitärräume, einen Aufzug und ein Treppenhaus für die Freiwillige Feuerwehr erweitert, während im Dachgeschoss der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert wird. Die Fahrzeughalle wird von drei auf zwei Einstellplätze reduziert, um den Vorgaben der DIN 14092 zu entsprechen. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 34, 35 HOAI in den Leistungsphasen 7 bis 9. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, der Freianlagen sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.
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- The contracting authority is Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle.
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