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Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT – Anlagengruppe 4, 5 und 6 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen g...
Electrical Engineering Design
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Mainbernheim
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Electrical Engineering Design
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Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT – Anlagengruppe 4, 5 und 6 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen ELT-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 4 / 5 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT – Anlagengruppe 4, 5 und 6 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen ELT-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 4 / 5 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI fErweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS – Anlagengruppe 1, 2 und 3 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen HLS-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Heizung / Lüftung / Sanitär nach VDI 2067 || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 2 / 3 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAIErweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Stadt MainbernheimMainbernheimDeadline: Sep 01Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS – Anlagengruppe 1, 2 und 3 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen HLS-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Heizung / Lüftung / Sanitär nach VDI 2067 || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 2 / 3 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAIErweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt MainbernheimMainbernheimDeadline: Aug 25Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG / FAZR und dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, wie vor); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG / FAZR und dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, wie vor); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Tragwerksplanung
Stadt MainbernheimMainbernheimDeadline: Sep 01Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Tragwerksplanung(Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Neubau - Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4); Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahme (LPH 8); Optional: Örtliche Bauüberwachung/Ingenieurtechnische Kontrolle – Holzbau/Holzverbindungen (LPH 8); Beratungsleistungen TWP bei Umbauten / Anpassung im Bestand; || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Tragwerksplanung
Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Tragwerksplanung(Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Neubau - Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4); Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahme (LPH 8); Optional: Örtliche Bauüberwachung/Ingenieurtechnische Kontrolle – Holzbau/Holzverbindungen (LPH 8); Beratungsleistungen TWP bei Umbauten / Anpassung im Bestand; || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu ● Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gemeinde OberstreuMellrichstadtVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in OberstreuFachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gemeinde OberstreuMellrichstadtVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu ● Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde OberstreuMellrichstadtVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird ) | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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