St. Elisabeth LahnsteinLahnsteinTED
Erweiterung Gerontopsychiatrie im St. Elisabeth Lahnstein, HLS
Die geplante Maßnahme betrifft das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein, das von den Barmherzigen Brüdern übernommen wurde. Im Rahmen der Erweiterung der psychiatrischen Versorgung soll das dritte Obergeschoss des bestehenden Gebäudes einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden, um dort eine gerontopsychiatrische Station einzurich...
MEP Engineering
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Die geplante Maßnahme betrifft das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein, das von den Barmherzigen Brüdern übernommen wurde. Im Rahmen der Erweiterung der psychiatrischen Versorgung soll das dritte Obergeschoss des bestehenden Gebäudes einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden, um dort eine gerontopsychiatrische Station einzur...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- St. Elisabeth Lahnstein
- Published:
- May 26, 2026
- Deadline:
- June 24, 2026
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Die geplante Maßnahme betrifft das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein, das von den Barmherzigen Brüdern übernommen wurde. Im Rahmen der Erweiterung der psychiatrischen Versorgung soll das dritte Obergeschoss des bestehenden Gebäudes einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden, um dort eine gerontopsychiatrische Station einzurichten. Grundlage der Planung ist der Feststellungsbescheid zur Aufnahme in den Krankenhausplan Rheinland- Pfalz vom 10.07.2025, der dem Standort zwanzig zusätzliche vollstationäre Betten zuweist. Diese zwanzig zusätzlichen Betten werden in zwei Einbett-, zwei Iso-Einbett- und acht Zwei-Bett-Zimmer mit jeweils eigenem barrierefreiem Bad aufgeteilt. Eine gerontopsychiatrische Station behandelt gezielt ältere Menschen mit psychischen Leiden wie Demenz, Depressionen oder Angststörungen. Die Räumlichkeiten sind dabei speziell barrierefrei und übersichtlich zu gestalten, um den Patienten maximale Sicherheit und Orientierung zu bieten. Neben den Patientenzimmern sind Gemeinschaftsbereiche, Pflegearbeitsplätze und Funktionsräume vorgesehen. Zentrale Anforderungen sind Barrierefreiheit nach DIN 18040 sowie eine alters- und demenzgerechte Gestaltung durch rutschfeste Böden, klare Kontraste und intuitive Orientierungssysteme. Das bestehende Tragwerk aus Stahlbeton in Schottenbauwelse bleibt größtenteils erhalten, wird jedoch für die neue Raumstruktur angepasst. Die Fassade soll im Zuge der Erneuerung der Fenster geöffnet, aber letztlich erhalten werden. Im Rahmen der Sanierung ist geplant, die bestehenden Fenster durch neue Wärmeschutzverglasungen mit Integrierter Abschließfunktion zu ersetzen. Auf dem Hauptdach sind PV- und Solarthermie-Module angedacht. Daher kann eine neue Abdichtung notwendig werden. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen werden bei der Planung berücksichtigt; eine konkrete Planung bzw. Umsetzung von PV-Anlage, Solarthermie oder Wärmepumpe ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle Installation soll so ausgeführt werden, dass spätere Anpassungen möglichst vermieden werden. Die Innenausbauten sollen vollständig erneuert werden, einschließlich Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen. Neben den Hauptarbeiten Im dritten Obergeschoss werden Anschlussarbeiten an den Steigsträngen der angrenzenden Etagen notwendig. Die Bruttogrundfläche des Geschosses beträgt 1.225,68 m². Die genehmigte Nutzfläche (NF) gemäß Raumprogramm Stand 11.11.2025 beträgt 719 m². In der Zielplanung vom 21.11.2025 wurde eine umgesetzte Nutzfläche von 817,46 m² NF nachgewiesen. Das Raumkonzept orientiert sich am bestehenden Raumprogramm und berücksichtigt Therapie und Untersuchungsmöglichkeiten sowie Nebenräume. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 11_"Zusammenstellung Machbarkeitsstudie St. Elisa-beth Lahnstein".
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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10- St. Elisabeth LahnsteinLahnsteinDeadline: Jun 24
Erweiterung Gerontopsychiatrie im St. Elisabeth Lahnstein, ELT
Die geplante Maßnahme betrifft das St. Elisabeth in Lahnstein, das von den Barmherzigen Brüdern übernom-men wurde. Im Rahmen der Erweiterung der psychiatrischen Versorgung soll das dritte Obergeschoss des bestehenden Gebäudes einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden, um dort eine gerontopsychiatrische Station einzurichten. Grundlage der Planung ist der Feststellungsbescheid zur Aufnahme in den Krankenhausplan Rheinland- Pfalz vom 10.07.2025, der dem Standort zwanzig zusätzliche vollstationäre Betten zuweist. Diese zwanzig zusätzlichen Betten werden in zwei Einbett-, zwei Iso-Einbett- und acht Zwei-Bett-Zimmer mit jeweils eigenem barrierefreiem Bad aufgeteilt. Eine gerontopsychiatrische Station behandelt gezielt ältere Menschen mit psychischen Leiden wie Demenz, Depressionen oder Angststörungen. Die Räumlichkeiten sind dabei speziell barrierefrei und übersichtlich zu gestalten, um den Patienten maximale Sicherheit und Orientierung zu bieten. Neben den Patientenzimmern sind Gemeinschaftsbereiche, Pflegearbeitsplätze und Funktionsräume vorgesehen. Zentrale Anforderungen sind Barrierefreiheit nach DIN 18040 sowie eine alters- und demenzgerechte Gestaltung durch rutschfeste Böden, klare Kontraste und intuitive Orientierungssysteme. Das bestehende Tragwerk aus Stahlbeton in Schottenbauwelse bleibt größtenteils erhalten, wird jedoch für die neue Raumstruktur angepasst. Die Fassade soll im Zuge der Erneuerung der Fenster geöffnet, aber letztlich erhalten werden. Im Rahmen der Sanierung ist geplant, die bestehenden Fenster durch neue Wärmeschutzverglasungen mit Integrierter Abschließfunktion zu ersetzen. Auf dem Hauptdach sind PV- und Solarthermie-Module angedacht. Daher kann eine neue Abdichtung notwendig werden. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen werden bei der Planung berücksichtigt; eine konkrete Planung bzw. Umsetzung von PV-Anlage, Solarthermie oder Wärmepumpe ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle Installation soll so ausgeführt werden, dass spätere Anpassungen möglichst vermieden werden. Die Innenausbauten sollen vollständig erneuert werden, einschließlich Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen. Neben den Hauptarbeiten Im dritten Obergeschoss werden Anschlussarbeiten an den Steigsträngen der angrenzenden Etagen notwendig. Die Bruttogrundfläche des Geschosses beträgt 1.225,68 m². Die genehmigte Nutzfläche (NF) gemäß Raumprogramm Stand 11.11.2025 beträgt 719 m². In der Zielplanung vom 21.11.2025 wurde eine umgesetzte Nutzfläche von 817,46 m² NF nachgewiesen. Das Raumkonzept orientiert sich am bestehenden Raumprogramm und berücksichtigt Therapie und Untersuchungsmöglichkeiten sowie Nebenräume. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 11_"Zusammenstellung Machbarkeitsstudie St. Elisabeth Lahnstein". - St. Elisabeth LahnsteinLahnsteinDeadline: Jun 24
Erweiterung Gerontopsychiatrie im St. Elisabeth Lahnstein, ARCH/ TWP/ Brandschutz
Die geplante Maßnahme betrifft das St. Elisabeth in Lahnstein, das von den Barmherzigen Brüdern übernom-men wurde. Im Rahmen der Erweiterung der psychiatrischen Versorgung soll das dritte Obergeschoss des bestehenden Gebäudes einer umfassenden Kernsanierung unterzogen werden, um dort eine gerontopsychiatrische Station einzurichten. Grundlage der Planung ist der Feststellungsbescheid zur Aufnahme in den Krankenhausplan Rheinland- Pfalz vom 10.07.2025, der dem Standort zwanzig zusätzliche vollstationäre Betten zuweist. Diese zwanzig zusätzlichen Betten werden in zwei Einbett-, zwei Iso-Einbett- und acht Zwei-Bett-Zimmer mit jeweils eigenem barrierefreiem Bad aufgeteilt. Eine gerontopsychiatrische Station behandelt gezielt ältere Menschen mit psychischen Leiden wie Demenz, Depressionen oder Angststörungen. Die Räumlichkeiten sind dabei speziell barrierefrei und übersichtlich zu gestalten, um den Patienten maximale Sicherheit und Orientierung zu bieten. Neben den Patientenzimmern sind Gemeinschaftsbereiche, Pflegearbeitsplätze und Funktionsräume vorgesehen. Zentrale Anforderungen sind Barrierefreiheit nach DIN 18040 sowie eine alters- und demenzgerechte Gestaltung durch rutschfeste Böden, klare Kontraste und intuitive Orientierungssysteme. Das bestehende Tragwerk aus Stahlbeton in Schottenbauwelse bleibt größtenteils erhalten, wird jedoch für die neue Raumstruktur angepasst. Die Fassade soll im Zuge der Erneuerung der Fenster geöffnet, aber letztlich erhalten werden. Im Rahmen der Sanierung ist geplant, die bestehenden Fenster durch neue Wärmeschutzverglasungen mit Integrierter Abschließfunktion zu ersetzen. Auf dem Hauptdach sind PV- und Solarthermie-Module angedacht. Daher kann eine neue Abdichtung notwendig werden. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen werden bei der Planung berücksichtigt; eine konkrete Planung bzw. Umsetzung von PV-Anlage, Solarthermie oder Wärmepumpe ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle Installation soll so ausgeführt werden, dass spätere Anpassungen möglichst ver-mieden werden. Die Innenausbauten sollen vollständig erneuert werden, einschließlich Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen. Neben den Hauptarbeiten Im dritten Obergeschoss werden Anschlussarbeiten an den Steigsträngen der angrenzenden Etagen notwendig. Die Bruttogrundfläche des Geschosses beträgt 1.225,68 m². Die genehmigte Nutzfläche (NF) gemäß Raumprogramm Stand 11.11.2025 beträgt 719 m². In der Zielplanung vom 21.11.2025 wurde eine umgesetzte Nutzfläche von 817,46 m² NF nachgewiesen. Das Raumkonzept orientiert sich am bestehenden Raumprogramm und berücksichtigt Therapie und Untersuchungsmöglichkeiten sowie Nebenräume. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 11_"Zusammenstellung Machbarkeitsstudie St. Elisabeth Lahnstein". - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKlidingDeadline: Jun 09
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - HB Gemeinde BrunnthalBrunnthalDeadline: Jul 14
Erweiterung Grundschule Brunnthal
Projektbeschreibung: Für die Gemeinde Brunnthal ist die Erweiterung der Grundschule geplant. Die Grundschule besteht aus mehreren Gebäuden, die in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Da sich die Schule im Dorfbereich auf einem engen Grundstück befindet, wird versucht, so wenig zusätzliche Fläche wie möglich zu bebauen, was wiederum zu reduzierten Außenflächen führt. Zudem sind die statischen Gegebenheiten der Bestandsbauten zu berücksichtigen. Das Projekt teilt sich in zwei Bauabschnitte. Gliederung baulicher Maßnahmen: Bauteil Norden: Die nördliche Bebauung im Bereich des Haupteingangs der Schule. Zwischenbau: Der Knotenpunkt der Bestandsgebäude, erfolgt durch Rückbau und Neubau. Bauteil Innenhof: Seitlicher Anbau im Bereich des Innenhofs. Bauteil Süden – Gebäude „C“: Umbauarbeiten im Bestandsgebäude. Erläuterung Bauteil Norden: Untergeschoss: Im Neubau entstehen ein Heizraum und ein Pelletbunker in Stahlbetonbauweise. Im Bestand werden Fenster aus brandschutztechnischen Gründen ausgemauert, der Töpferofenraum angepasst und der bestehende Heizraum zurückgebaut, um einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Dafür sind neue Brandschutzwände, Türen und ein neuer Bodenaufbau erforderlich. Zudem wird die Lüftung im Flur ergänzt, weshalb die abgehängte Decke erneuert werden muss. Erdgeschoss: Im Neubau entstehen neue Flächen für Sekretariat sowie Direktor- und Konrektorbüro. Tragende Wände werden überwiegend in Massivholzbauweise erstellt, ergänzt durch Stahlbeton und Trockenbau. Fenster und Türen werden als Holz-Alu- bzw. hochgedämmte Metallkonstruktionen ausgeführt. Im Bestand werden Klassenräume durch Trockenbauwände ergänzt, neue Sanitär- und Nebenräume geschaffen sowie Flur, Lüftung und Treppengeländer erneuert. Die Fassade erhält eine hinterlüftete Holzfassade mit mineralischer Dämmung. Obergeschoss: Im Neubau entstehen zwei Klassenräume in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Im Bestand wird die Belichtung eines Klassenzimmers nach Westen verlegt. Dafür werden bestehende Fenster geschlossen und neue Fenster eingebaut. Zusätzlich entstehen neue Türöffnungen mit Schallschutztüren zur Sicherstellung des zweiten Rettungswegs. Auch hier wird die Fassade gedämmt und mit Holz verkleidet. Dachgeschoss: Ein bestehendes Giebelfenster wird aufgrund eines neuen Abgaskamins geschlossen. Erläuterung Bauteil Zwischenbau: Abbruch und Neubau: Der bestehende Zwischenbau wird vollständig abgebrochen und neu errichtet. Zwischen Turnhalle und Gebäude „A“ entstehen neue Fundamente, Stahlbetonstützen und Decken. Der ehemalige Innenhof wird zu einem Atrium umgestaltet und erweitert die Aufenthaltsflächen. Erd- und Obergeschoss: Durch den Rückbau bestehender Wände entfallen bisherige Direktions- und Garderobenflächen. Stattdessen werden neue Sanitär- und Garderobenbereiche mit Trockenbauwänden, neuen Türen und Oberlichtern geschaffen. Erläuterung Bauteil Innenhof Untergeschoss: Ein unterirdischer Verbindungsbau aus Stahlbeton ermöglicht den barrierefreien Zugang zwischen den Gebäuden A und C. Zusätzlich wird ein Aufzugsschacht angebaut und bestehende Wände erhalten neue Brandschutztüren. Erd- und Obergeschoss:Der südliche Verbindungsgang wird abgebrochen und in Holzbauweise neu errichtet. Im Neubau entstehen Räume für Musik, Mittagsbetreuung, Gruppen und Garderoben in Massivholzbauweise mit Holzkastendecken und integrierter Akustik. Fenster und Türen werden als Holz-AluKonstruktionen ausgeführt. Dachgeschoss: Durch ein neues Satteldach kann die Dachfläche gedämmt werden. Der Aufzugsschacht wird bis in den Dachraum geführt. Giebelwände entstehen in Massivholzbauweise, Brandwand und Aufzugskopf in Stahlbeton. Eine Brandschutzwand trennt den Treppenhausbereich. Erläuterung Bauteil Süden – Gebäude „C“ Untergeschoss: Zur brandschutztechnischen Trennung werden neue Trockenbauwände mit Brandschutztüren errichtet. Der bestehende Einbringschacht wird geschlossen und neue Durchbrüche erhalten Brandschutztüren. Erdgeschoss: Für notwendige Brandabschnitte werden Teile der Decken geöffnet und anschließend wieder geschlossen. Fenster- und Türöffnungen zum Innenhof werden teilweise ausgemauert und neue Öffnungen hergestellt. Zusätzlich entsteht ein neues Lehrer-WC. Obergeschoss: Neue Garderobenflächen werden geschaffen und durch eine zusätzliche Schallschutztür ergänzt. Eine neue Stahltreppe verbindet Ober- und Dachgeschoss. Aufgrund der Dachverlängerung werden bestehende RWA-Fenster zurückgebaut und neue Öffnungen in die Dachfläche integriert. Lage und Erschließung: Allgemein: Über Haupteingangsseitig (Nord) entlang der Kirchstockacher Straße über die Schulstraße. Die Grundstücksgrenze reicht von der Kirchstockacher Straße bis an alle anliegenden Flurstücke. Die Schule muss in weiten Teilen weiterhin voll funktionsfähig sein. Es sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vorzusehen und einzuplanen! Bauabschnitt 1: (Innenhof - südlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Eine Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (West) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und Kran sind im Innenhof vorgesehen. Ein entsprechender Bauzaun wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. Bauabschnitt 2: (Innenhof - nördlicher Teil) Zufahrt erfolgt über die Haupteingangsseitig (Nord) an der Schulstraße. Die Zufahrt der Baufahrzeuge ist entlang der Grundstücksgrenze (Nord) vorgesehen und ermöglicht während der Bauphase die Nutzung. Stellflächen für Baucontainer, Fahrzeuge und bis zu zwei Kränen sind auf dem nördlich gegenüberliegenden Parkflächen eingeplant. Ein entsprechender Umbau des Bauzaunes wird vorgesehen. Die Kranabstellplätze sind mit ca. 6x6m vorgesehen. - Verbandsgemeinde HermeskeilHermeskeilDeadline: Jun 05
Planungsleistung zum Vorhaben Erweiterung der Grundschule Reinsfeld
Die VG Hermeskeil beabsichtigt den Erweiterungsbau der Grundschule Reinsfeld. Die Erweiterung ist im östlichen Teil des Schulhofes vorgesehen und stößt im Bereich der jetzigen Pausenhalle an den Bestand. Die Gebäudeergänzung greift die Gestaltungsmerkmale des Bestands auf. Der, wie auch das Bestandsgebäude, ohne Keller gegründete Anbau ist zweigeschossig geplant. Die Pultdächer des Bestandsgebäudes bleiben dabei bestehen. Der neue, kleiner Gebäudeteil ordnet sich mit seinem Flachdach, welches sich in der Höhe der vorhandenen Fassade anpasst, dem Hauptgebäude unter. Vorhandene außenliegende Fluchtwege werden auch im neuen Gebäudeteil zur Ausführung kommen und teils wieder verwertet bzw. ergänzt. Betreffend das Raumprogramm soll im Erdgeschoss die Essensausgabe und die neue Pausenhalle, angrenzend an den Schulhof Platz finden. Im Bereich des Bestandsgebäudes sind die Räumlichkeiten für Lehrmittel und Hausmeister vorgesehen. Der Hausmeisterraum hat einen Zugang von außen. Die neu geplanten, zusätzlichen Schulungsräume befinden sich im Obergeschoss. Im Anbau und in den im Bestand umzubauenden Flächen sind die Klassenräume für fünf und sechs, sowie der EDV-Schulungsraum und die Bibliothek eingeplant. Die notwendigen Verkehrswege sind von der Fläche überschaubar und binden an die bestehenden Flure an. Zweite Rettungswege befinden sich wie im bestehenden Konzept als vorgesetzte Laubengänge vor den Fassaden und können ebenso als Reinigungszugänge für die Fenster- und Glasfassaden fungieren. Neben- und WC-Räume bleiben bestehen und werden nicht ergänzt. Im Übrigen sind die Details zur Leistung den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Unterlagen sind zu beachten und der Planung zugrunde zu legen. Ausgeschrieben werden Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-HLS, TGA-ELT, jeweils in separaten Losen. - Stadtverwaltung EhingenEhingen
Sanierung Turnhalle und Schwimmbad des JVG HLS
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1-3, 7 u. 8 (HLS), LPH 1- 9 bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Das Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen ist ein allgemeinbildendes Gymnasium in Ehingen an der Donau. Für den Schulsport und für zahlreiche Vereine stehen neben der seit 2017 fertiggestellten neuen 3-Feld-Sporthalle, die Alte Turnhalle mit Schwimmhalle (Lernschwimmbecken) für zur Verfügung. Die Alte Turnhalle wurde im Jahr 1965 erbaut und erhielt im Jahr 2000 eine Sanierung des Flachdachs. Die Einfeldhalle und das Lernschwimmbecken sowie ein Gymnastikraum im darunterliegenden Untergeschoss sollen energetisch saniert werden. Beinhaltet sind ferner Umkleidekabinen, Wasch-, Wirtschafts- und Technikräume, Sanitäranlagen sowie Turngeräte- und Sanitärräume. Die neue 3-Feld- Sporthalle und das Schulgebäude sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Halle ist in Hanglage gebaut und nur teilweise unterkellert. Die Höhe erstreckt sich auf zwei Geschosse für die Sporthalle mit Besuchertribüne. In der gesamten Nutzfläche enthalten sind im EG 901,5 m² und im Untergeschoss 1021,16 m². Die Einfeldhalle mit 33x18 m und das Lernschwimmbecken mit 13,30 x 21,50 m dienen dem Schulsport und Sportvereinen. Der Bestandsbaukörper soll eine erneuerte Gebäudehülle ( Wände, Fenster, Dach) und Haustechnik erhalten. Das Bestandsgebäude ist massiv gebaut und verfügt über ein Flachdach. Das Dach und alle Betonbauteile sind auf bauliche Schäden zu prüfen und gemäß neuem Energiestandard aufzurüsten. Die bestehende PV-Anlage ist hierbei zu demontieren und wieder aufzubauen. Es besteht ein Fernwärmeanschluss und die Wärmeverteilung erfolgt derzeit über die Wärmeverteilflächen, die erneuert werden müssen. Die Elektroinstallationen sind veraltet und müssen an neue Sicherheitsstandards angepasst werden. Die Beleuchtung soll innovativ und nachhaltig umgerüstet werden. Die Haustechnik verbindet beide Funktionseinheiten der Sport- und Schwimmhalle und soll im laufenden Schulbetrieb gestaffelt saniert werden. Die Lüftung des Schwimmbades wurde bereits erneuert, für die der Turnhalle muss sie energieeffizient überholt werden. Die Schwimmbadtechnik soll nachhaltig ersetzt werden. Von der Stadt Ehingen sind vorbereitende Maßnahmen für die Untersuchungen des Baugrundes und eine Schadstoffuntersuchung bereits veranlasst. Die Umsetzung soll 2026 beginnen und Ende 2028 fertiggestellt werden. Es ist so zu planen, dass die LPH3 bis zum Stichtag der angestrebten Fördermaßnahme, im Oktober dieses Jahres, abgeschlossen sein wird. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
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