Stadt Minden über Kreis Minden-LübbeckeMindenTED
Erweiterung der Sekundarschule „Am Wiehen“ in Minden - Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Stadt Minden beabsichtigt eine Erweiterung der 2023 fertiggestellten Sekundarschule am Wiehen. Bauort: Sekundarschule am Wiehen, Schülerweg 11, 32429 Minden Die Sekundarschule wurde im Jahr 2023 errichtet. Bei der Planung des Bestandsgebäudes ist ein späterer Erweiterungsbau bereits berücksichtigt worden. Mit der Erweiterung wird an d...
MEP Engineering
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Die Stadt Minden beabsichtigt eine Erweiterung der 2023 fertiggestellten Sekundarschule am Wiehen. Bauort: Sekundarschule am Wiehen, Schülerweg 11, 32429 Minden Die Sekundarschule wurde im Jahr 2023 errichtet. Bei der Planung des Bestandsgebäudes ist ein späterer Erweiterungsbau bereits berücksichtigt worden. Mit der Erweiterung wird a...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke
- Published:
- March 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- MEP Engineering
Tender description
Die Stadt Minden beabsichtigt eine Erweiterung der 2023 fertiggestellten Sekundarschule am Wiehen. Bauort: Sekundarschule am Wiehen, Schülerweg 11, 32429 Minden Die Sekundarschule wurde im Jahr 2023 errichtet. Bei der Planung des Bestandsgebäudes ist ein späterer Erweiterungsbau bereits berücksichtigt worden. Mit der Erweiterung wird an den Gebäudeteil A an der Südseite angeschlossen. Auf dem Grundstück steht eine Dreifachsporthalle mit Tribüne, die während der Bauzeit weiter genutzt werden soll
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10- Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gem. HOAI 2021 für die Erweiterung Containerschule der Verbundenen Regionalen Schule u. Gymnasium David-Franck in Sternberg
Auf dem Grundstück in der Seestraße 1a in Sternberg befindet sich ein Schulkomplex bestehend aus 4 Gebäuden: einem denkmalgeschützten Schulgebäude aus Backstein, einem Hortgebäude, einem ehemaligen Wohngebäude für den Hausmeister und einem Schulgebäude in Modulbauweise. Das geplante Bauvorhaben beinhaltet ausschließlich das Schulgebäude in Modulbauweise, das 1996 errichtet und sich mit Ausnahme der vorhandenen Holzfenster in einem baulich guten Zustand befindet. Ziel des Projektes ist es, aufgrund der ansteigenden Schülerzahl und somit wachsenden Klassen, dem Bedarf an Klassenräumen gerecht zu werden. Die Erweiterung des Gebäudes soll ebenfalls in einer Modulbauweise (Container) ausgeführt werden. Durch die Erweiterung des Gebäudes sollen drei zusätzliche Unterrichtsräume mit je einem Vorbereitungsraum und ein großes Lehrerzimmer geschaffen werden. Allgemeine Anforderungen, an die Akustik, ans Licht und an die Sicherheit müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der angegebene Ausführungszeitraum beinhaltet ausschließlich die Leistungsphasen 1- 4. Aufgrund der Abhängigkeit von Entscheidungen und Genehmigungen Dritter ist die Benennung der Ausführungsfristen für die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 5-8 zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht möglich. Für das Bauvorhaben wurden Fördermittel gewährt. Laut Zuwendungsbescheid muss bis zum 30.06.2028 die bauliche Fertigstellung erfolgt sowie die Fördermittel abgerechnet sein. - Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro gem. HOAI 2021 für die Erweiterung Containerschule der Verbundenen Regionalen Schule u. Gymnasium David-Franck in Sternberg
Auf dem Grundstück in der Seestraße 1a in Sternberg befindet sich ein Schulkomplex bestehend aus 4 Gebäuden: einem denkmalgeschützten Schulgebäude aus Backstein, einem Hortgebäude, einem ehemaligen Wohngebäude für den Hausmeister und einem Schulgebäude in Modulbauweise. Das geplante Bauvorhaben beinhaltet ausschließlich das Schulgebäude in Modulbauweise, das 1996 errichtet und sich mit Ausnahme der vorhandenen Holzfenster in einem baulich guten Zustand befindet. Ziel des Projektes ist es, aufgrund der ansteigenden Schülerzahl und somit wachsenden Klassen, dem Bedarf an Klassenräumen gerecht zu werden. Die Erweiterung des Gebäudes soll ebenfalls in einer Modulbauweise (Container) ausgeführt werden. Durch die Erweiterung des Gebäudes sollen drei zusätzliche Unterrichtsräume mit je einem Vorbereitungsraum und ein großes Lehrerzimmer geschaffen werden. Allgemeine Anforderungen, an die Akustik, ans Licht und an die Sicherheit müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der angegebene Ausführungszeitraum beinhaltet ausschließlich die Leistungsphasen 1- 4. Aufgrund der Abhängigkeit von Entscheidungen und Genehmigungen Dritter ist die Benennung der Ausführungsfristen für die optional zu erbringenden Leistungen der Leistungsphasen 5-8 zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht möglich. Für das Bauvorhaben wurden Fördermittel gewährt. Laut Zuwendungsbescheid muss bis zum 30.06.2028 die bauliche Fertigstellung erfolgt sowie die Fördermittel abgerechnet sein. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4-6
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3, 7 u. 8
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. - Ortsgemeinde KlidingKlidingDeadline: Jun 09
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom Objektplaner Gebäude zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Neubau Feuerwehrgerätehaus Esterwegen - Technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planung)
Entsprechend der bisherigen Beschlussfassungen des Samtgemeinderates zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes steht der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Esterwegen am exponierten Standort an der L30 auf der Agenda. Das Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses Esterwegen wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der B- Plan für den neuen Standort ist rechtskräftig, die notwendige Erschließungsstraße wurde in 2024 realisiert. Ein Lageplan bzw. ein entsprechender Auszug aus dem Bebauungsplan ist den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Das Gebäude soll möglichst (entsprechend der Bebaubarkeit des Grundstücks, vgl. Lageplan in der Anlage) in weiten Teilen in ebenerdiger Bauweise errichtet werden Raumbedarf: Der Neubau der Feuerwehr Esterwegen soll für die Nutzung einer Schwerpunktfeuerwehr geeignet sein. Das heißt, dass das Gebäude Platz für mindestens sechs Fahrzeuge, eine Waschhalle, 3 Anhänger, Umkleiden für 70 Herren und 20 Frauen sowie die derzeit 15 Mitglieder der Jugendfeuerwehr vorhalten muss. Des Weiteren sind für den Betrieb der Feuerwehr auch Werkstätten, Aufenthalts- und Unterrichtsräume, Büroräume sowie Lager und Technik bzw. Versorgungsräume einzuplanen (ein Raumbedarfsplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt). Insgesamt wird der Raumbedarf für das zu errichtende Gebäude mit ca. 1.430 m² bemessen. Davon würden nach derzeitiger Schätzung ca. 390 m² auf einen Sozialtrakt und ca. 1.040 m² auf die Fahrzeughalle entfallen. Außenbereich/Parkmöglichkeiten: Es sollen ca. 40 Stellplätze als Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Dabei dürfen auch Stellflächen im südöstlichen Teil des Grundstücks eingebunden werden, die nur straßenseitig befahrbar sind (Tiefbord). Im Außenbereich sollte zudem Platz für Übungsdienste vorhanden sein. Die Zufahrten sollen die Ein- und Ausfahrt mit Großfahrzeugen ermöglichen. Aufgrund der Lage des Grundstückes ist eine teilweise Umfahrung des Grundstückes einzuplanen. Das Gebäude sollte nach Möglichkeit so auf dem Grundstück positioniert werden, dass eine spätere Erweiterung um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz für z.B. Pickup, MTW oder Fahrzeuge vergleichbarer Größe realisierbar bleibt. Gebäudetechnik: Die Technik im Gebäude soll den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen. Notstromeinspeisung: Die Technik im Gebäude ist inklusive einer Notstromeinspeisung als Volleinspeisung, z.B. über ein mobiles Notstromaggregat, zu planen. KatS-Lagezentrum: Der im beigefügten Raumbedarfsplan genannte Mehrzweck-/Schulungsraum soll auch als Lagezentrum für den Katastrophenschutz genutzt werden. Fertigstellung der Maßnahme: Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2028 fertiggestellt sein, d.h. die Planungsleistungen müssen sofort nach Auftragserteilung beginnen, um die Maßnahme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. vorläufige Kosten: Die anrechenbaren, vorläufigen Kosten betragen gemäß HOAI 2021 für: Kostengruppe 200: 193.828,69 € netto Kostengruppe 300: 2.133.500,00 € netto Kostengruppe 400: 790.500,00 € netto Kostengruppe 500: 220.625,00 € netto Kostengruppe 600: 102.000,00 € netto- Landeshauptstadt München, Baureferat
Technische Gebäudeausrüstung HLS
Planung Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) Paragraph 53 ff. HOAI LPh 2-9 für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. - - - Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Unter der Voraussetzung, dass das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wird, - - - die Mensa auf dem eigenen Grundstück in direkter baulicher Verbindung zum Bestandsgebäude angeordnet ist, und - - - die Außensportflächen gemäß Standardraumprogramm nachgewiesen werden müssen - - kann keine 5-zügige, ganztagsgerechte Grundschule im Münchner Lernhauskonzept realisiert werden, weshalb die Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer 4-zügigen, ganztagsgerechten Grundschule ausgeweitet wurde. - - - Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. - - - Maßnahmenbeschreibung: Die bestehende Schule soll gemäß der Machbarkeitsstudie Variante 2a zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Im Zuge der Umstrukturierung wird der derzeit im Gebäude integrierte Hort entfallen und durch eine Ganztagsbetreuung ersetz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Küche und Mensa entsprechend den Vorgaben des Standardraumprogramms zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Denkmalamt ergab, dass der Erweiterungsbau max. eingeschossig sein darf und sich gestalterisch vom denkmalgeschützten Bestand absetzen soll. Eine schulische Nutzung des Daches wurde durch das Denkmalamt ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Dach entweder für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen oder alternativ als Biodiversidätsdach auszubilen.- - - Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: - - - - Decken im gesamten Schulgebäude erfüllen nicht die Brandschutzanforderungen. Eine umfassende Brandschutzsanierung ist erforderlich - - - - Durch eine frühere Terrasssenundichtigkeit korrodieren die Stahlträger im Gymnastikraum (1. Obergeschoss). - - - - Dachaut muss auf Grund von Mazeration erneuert werden - - - - Aufgrund der starken Schadstoffbelastung sind das Abtragen und Beseitigen des Putzes an den Innenwänden und Deckenunterseiten notwendig - - - - Punktuelle Feuchteprobleme an den Außenwänden im Souterrain - - - - Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, welche zum südlichen Pausenhof hin weitestgehend verglast ist. - - - Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Im Hinblick auf Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit soll eine Lösung gefunden werden, die so wenig Technik (Low-Tech) wie möglich notwendig macht, aber dennoch die aktuellen Anforderungen erfülllt. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie Lüftung erstellt, deren Ergebnisse bereits wieder überholt sind. Die Machbarkeitsstudie Lüftung ist den Unterlagen beigefügt. Als Heizungssystem wird derzeit Fernwärme genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Leistung auch für die Erweiterung ausreichend ist. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. - - - Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. - - - Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035 Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzhybridbauweise zu errichten. - - - Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen. Grundschlule 4-zügig - - - Schülerzahl voraussichtlich: 400 - - - Essensteilnehmer voraussichtlich 331 in zwei Schichten - - - Anzahl Stellplatz nach Stellplatzschlüssel und Bedarf - - - BGF Bestand: ca. 9.800m² - - - BGF Neubau: ca. 1.250 m² - - - - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Tragwerksplanung
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll.
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