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Erweiterung der Feuerwache Hof, BT II Neubau einer Fahrzeughalle - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4; 5 und 8, LPH 3-9 gemäß HOAI
Die aktuellen Gegebenheiten in Bezug auf Sicherheit, fehlende Trennung von sanitären Einrichtungen für Männer und Frauen sowie die notwendige Umsetzung der vorgeschriebenen Schwarz-/Weiß-Trennung gemäß den geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Des Weiteren leidet die Feuerwache...
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- Stadt Hof
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- August 20, 2026
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Die aktuellen Gegebenheiten in Bezug auf Sicherheit, fehlende Trennung von sanitären Einrichtungen für Männer und Frauen sowie die notwendige Umsetzung der vorgeschriebenen Schwarz-/Weiß-Trennung gemäß den geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Des Weiteren leidet die Feuerwache unter akutem Platzmangel. Hinzukommt eine Aufstockung des Hauptamtspersonals. Um die angespannte Situation vor Ort zu entlasten, soll nun der 2. Bauabschnitt angegangen werden. Der Bauabschnitt 2 teilt sich in 3 Gebäudeteile auf. Die Stadt Hof beabsichtigt im ersten Schritt das Bauteil II des 2. Bauabschnittes - den Neubau der Fahrzeughalle zu realisieren, um die derzeit akut fehlenden Einstellplätze zu schaffen.
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Stadt HofHofDie aktuellen Gegebenheiten in Bezug auf Sicherheit, fehlende Trennung von sanitären Einrichtungen für Männer und Frauen sowie die notwendige Umsetzung der vorgeschriebenen Schwarz-/Weiß-Trennung gemäß den geltenden Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Des Weiteren leidet die Feuerwache unter akutem Platzmangel. Hinzukommt eine Aufstockung des Hauptamtspersonals. Um die angespannte Situation vor Ort zu entlasten, soll nun der 2. Bauabschnitt angegangen werden. Der Bauabschnitt 2 teilt sich in 3 Gebäudeteile auf. Die Stadt Hof beabsichtigt im ersten Schritt das Bauteil II des 2. Bauabschnittes - den Neubau der Fahrzeughalle zu realisieren, um die derzeit akut fehlenden Einstellplätze zu schaffen.Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9
Stadtverwaltung MöckmühlMöckmühlDeadline: Sep 16Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Kliniken Hochfranken NailaMünchbergAm Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die iErweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4,5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI,
Kliniken Hochfranken NailaMünchbergAm Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: DieFachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 3: lufttechnische Anlagen, LPH 5-8 HOAI)
Landkreis BayreuthBayreuthDie vergabegegenständliche Leistung umfasst TGA-Fachplanungsleistungen (LPH 5-8) der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist auch, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 – 6
Stadtverwaltung MöckmühlMöckmühlDeadline: Sep 16Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 – 6, LPH 1 - 3 + 5 - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
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