Stadt KierspeTED
Ertüchtigung der B 237 zwischen der Einmündung B 54 / B 237 und dem Eisenbahnviadukt in Kierspe, Ortsdurchfahrt
Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 in Kierspe inkl. B 237 bis zum Bahnviadukt (Abschnitt 20, Station 1,275-1,390) und Brücke über die Volme. Beauftragt werden LPH 1-2 für Verkehrsanlagen (§ 47, 48 HOAI) sowie Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung (§ 43, 51 HOAI). Inkl. Verkehrsuntersuchung (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anr...
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Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 in Kierspe inkl. B 237 bis zum Bahnviadukt (Abschnitt 20, Station 1,275-1,390) und Brücke über die Volme. Beauftragt werden LPH 1-2 für Verkehrsanlagen (§ 47, 48 HOAI) sowie Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung (§ 43, 51 HOAI). Inkl. Verkehrsuntersuchung (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Kierspe
- Published:
- March 26, 2026
- Deadline:
- April 22, 2026
Tender description
Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 in Kierspe inkl. B 237 bis zum Bahnviadukt (Abschnitt 20, Station 1,275-1,390) und Brücke über die Volme. Beauftragt werden LPH 1-2 für Verkehrsanlagen (§ 47, 48 HOAI) sowie Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung (§ 43, 51 HOAI). Inkl. Verkehrsuntersuchung (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4 Mio. EUR netto (1,1 Mio. Verkehrsanlagen, 2,3 Mio. Ingenieurbau). Frist für LPH 1-2: 01.12.2026. Option auf LPH 3-9.
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4- Stadt KierspeKierspeDeadline: Apr 22
Ertüchtigung der B 237 zwischen der Einmündung B 54 / B 237 und dem Eisenbahnviadukt in Kierspe, Ortsdurchfahrt
Planung der Umgestaltung des Knotenpunkts B 54 / B 237 sowie der B 237 bis zum Bahnviadukt in Kierspe. Erforderlich sind Leistungsphasen 1-2 (HOAI) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Brücke über die Volme). Inklusive Verkehrsuntersuchung zur Knotenpunktform (Zielniveau D) und Baugrunduntersuchung. Anrechenbare Kosten: 3,4 Mio. EUR netto. Frist für LPH 1-2: 01.12.2026. Optionale Beauftragung der LPH 3-9 möglich. - Stadt Stadtlohn, Der BürgermeisterStadtlohn
Planung der Umgestaltung der L608 (Burgstraße/Pfeifenofen) hier Leistungsphase 1-3
Die geplante Umgestaltung der L 608 (Burgstraße / Pfeifenofen) in Stadtlohn umfasst verschiedene Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrt und betrifft mehrere Abschnitte. 1. Straßenabschnitt: - Die Umgestaltung erstreckt sich von AN38.1, km 0+000, bis 38.2, km 0+658. - Dies umfasst den Bereich ab dem Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakel- straße / Kalterweg im Osten bis zum Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026) im Westen 2. Kreisverkehr L 608 / K 20 / Burgstraße / Sprakelstraße / Kalterweg: - Dieser Kreisverkehr wird durch den Kreis Borken umgestaltet und ist daher nicht Teil der aktuellen Maßnahme. - Die Umgestaltung dieses Kreisverkehrs könnte jedoch Auswirkungen auf die Ver- kehrsführung und Infrastruktur der angrenzenden Bereiche haben. 3. Kreisverkehr L 608 / Uferstraße / Webereistraße: - Dieser Kreisverkehr ist nur insoweit Teil der Umgestaltungsmaßnahmen, als dass eine Anpassung der Führung des Radverkehrs notwendig wird, die durch die Umgestaltung des zuvor genannten Kreisverkehrs durch den Kreis Borken ausgelöst wird. 4. Knotenpunkt L 572 / L 608 (Netzknoten 4007 026): - Der Knotenpunkt wird im Rahmen der Maßnahmen umgestaltet, um die Leistungs- fähigkeit und die Sicherheit zu verbessern. 5. Weitere Maßnahmen: - Erneuerung der Hausanschlüsse: Modernisierung der Abwasseranschlüsse entlang der betroffenen Straßenabschnitte. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Strom- anschlüsse sind bei den entsprechenden Anbietern/ Versorgern anzufragen und mit einzuplanen. - Verkehrsinseln und Fußgängerüberquerungen: Installation von Verkehrsinseln und fußgängerfreundlichen Überquerungen, um die Sicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu beruhigen. - Radverkehrsanpassungen: Anpassung der Radverkehrsführung im Bereich der Kreisverkehre, um eine sichere und effiziente Nutzung zu gewährleisten. - Infrastrukturverbesserungen: Verbesserungen an der Straßenoberfläche, Beleuchtung und möglicherweise Verbreiterung der Gehwege, um die Sicherheit und den Komfort für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Es sind Leistungen folgender Leistungsbilder zu erbringen: - Ingenieurbauwerke - HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung). - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 1 - 9 - ohne Lph 4; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Geotechnische Beratung und Bodenmanagement - Hydraulische Berechnungen - SiGeKo - Planungsbegleitende und baubegleitende Vermessung - Beweissicherung OPTIONALE LEISTUNGEN / STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG - Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12, Lph 5 - 9 Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - Verkehrsanlagen - HOAI § 47 bzw. Anlage 13 - Lph 5 - 9; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen (insb. örtliche Bauüberwachung) - geotechnische Beratung und Bodenmanagement in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend - SiGeKo in der Phase der Ausführungsplanung und baubegleitend Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Deadline: May 11
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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