Bezirksamt AltonaHamburg
Erstellung des Hamburger Projektionsberichts zur CO₂-Emissionsminderung
Die FHH (Bezirksamt Altona) beauftragt die fachliche Erstellung des Hamburger Projektionsberichts für die BUKEA. Der Bericht soll prüfen, ob der gesetzliche Zielpfad zur Minderung der energiebedingten CO₂-Emissionen nach Hamburger Verursacherbilanz (gemäß Anlage 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes) eingehalten werden kann.
Energy Consulting
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Die FHH (Bezirksamt Altona) beauftragt die fachliche Erstellung des Hamburger Projektionsberichts für die BUKEA. Der Bericht soll prüfen, ob der gesetzliche Zielpfad zur Minderung der energiebedingten CO₂-Emissionen nach Hamburger Verursacherbilanz (gemäß Anlage 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes) eingehalten werden kann.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bezirksamt Altona
- Published:
- March 08, 2026
- Deadline:
- April 07, 2026
- Topic:
- Energy Consulting
Tender description
Die FHH (Bezirksamt Altona) beauftragt die fachliche Erstellung des Hamburger Projektionsberichts für die BUKEA. Der Bericht soll prüfen, ob der gesetzliche Zielpfad zur Minderung der energiebedingten CO₂-Emissionen nach Hamburger Verursacherbilanz (gemäß Anlage 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes) eingehalten werden kann.
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2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten
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