Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.
Erstabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung „Corporate Design Theater in der Josefstadt“
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. hat eine Rahmenvereinbarung zur Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie für weitergehende Agenturleistungen abgeschlossen. Mit dem Zuschlag erfolgt nun der unmittelbare Abruf der ersten Leistungen („Erstabrufpaket“) aus dieser Rahmenvereinbarung.
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Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. hat eine Rahmenvereinbarung zur Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie für weitergehende Agenturleistungen abgeschlossen. Mit dem Zuschlag erfolgt nun der unmittelbare Abruf der ersten Leistungen („Erstabrufpaket“) aus dieser Rahmenvereinbarung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.
- Published:
- March 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. hat eine Rahmenvereinbarung zur Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie für weitergehende Agenturleistungen abgeschlossen. Mit dem Zuschlag erfolgt nun der unmittelbare Abruf der ersten Leistungen („Erstabrufpaket“) aus dieser Rahmenvereinbarung.
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9- Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.Wien
Erstabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung „Corporate Design Theater in der Josefstadt“
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H (Auftraggeber) hat mit 9.3.2026 eine Rahmenvereinbarung betreffend die Konzeptionierung und Umsetzung eines neues Corporate Designs des Theaters in der Josefstadt sowie weitergehender Agenturleistungen rechtsgültig abgeschlossen. Wie in den Ausschreibungsunterlagen des der Rahmenvereinbarung zugrundeliegenden Vergabeverfahrens angekündigt, werden mit Abschluss der Rahmenvereinbarung die ersten erforderlichen Leistungen unmittelbar abgerufe - Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.Wien
Rahmenvereinbarung „Corporate Design Theater in der Josefstadt“
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. schließt eine 3-jährige Rahmenvereinbarung (mit Option auf 2 Verlängerungen) für die visuelle Konzeptionierung und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie weiterführender Agenturleistungen ab der Spielsaison 2026/27 ab. Leistungen umfassen grafische Konzeptionierung von Theaterproduktionen, Homepage-Gestaltung, Give-Aways, POS und Neukonzeptionierung von Innen- und Außenräumen. Geschätztes Budget: EUR 440.000,-- (netto) für 5 Jahre, maximale Auftragssumme: EUR 520.000,-- (netto). - Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H.
Rahmenvereinbarung „Corporate Design Theater in der Josefstadt“
Die Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. sucht einen Partner für eine Rahmenvereinbarung zur visuellen Konzeption und Umsetzung eines neuen Corporate Designs sowie weitergehender Agenturleistungen ab der Spielsaison 2026/27. Dies umfasst Grafik für Produktionen (Print/Digital), Homepage-Gestaltung, Give-Aways, POS sowie Innen- und Außenraumgestaltung. Laufzeit: 3 Jahre mit Option auf 2x1 Jahr Verlängerung. Richtbudget: 440.000 EUR, Höchstmenge: 520.000 EUR (netto). - Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.Deadline: Apr 15
RV über den Bezug von Leistungen für Corporate Design der ARD-Programmdirektion
Rahmenvereinbarung mit zwei Firmen als Sparringspartner für die ARD-Programmdirektion zur gestalterischen Marken- und Angebotsentwicklung. Leistungen: Konzeption/Entwicklung von Corporate Design, Design für neue/bestehende Formate, Erstellung von Design-Assets (Logos, Schriften, Animationen), Pflege des ARD-Brandportals (Guidelines, Templates) sowie Implementierung und Coaching. Die Vergabe von Einzelprojekten erfolgt über Miniwettbewerbe basierend auf Verfügbarkeit, Leistung und Preisen. - Stuttgarter Straßenbahnen AG
Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen
Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Montage von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen für die neue Hauptverwaltung 'Am Wallgraben 95' und weitere SSB-Liegenschaften. Fokus auf Designkonzept, Qualität und Nachhaltigkeit. Erster Abruf umfasst 18 Fokusboxen (1 Person) und 18 Teamboxen (4 Personen). Höchstmenge: 30 Fokusboxen und 25 Teamboxen. Keine Abrufverpflichtung. Die Beauftragung für die Hauptverwaltung erfolgt unmittelbar nach Zuschlag. - Stuttgarter Straßenbahnen AG
Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen
Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Montage von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen für die Hauptverwaltung 'Am Wallgraben 95' und weitere Liegenschaften. Fokus auf einheitliches Design, Qualität und Nachhaltigkeit. Geschätzter Bedarf: 18 Fokusboxen (1 Person) und 18 Teamboxen (4 Personen). Höchstmenge: 30 Fokusboxen und 25 Teamboxen. Die Erstausstattung der neuen Hauptverwaltung erfolgt unmittelbar nach Zuschlagserteilung als erster Abruf. - Stuttgarter Straßenbahnen AG
Stuttgarter Straßenbahnen AG: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systemen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen für die neue Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95" sowie bei Bedarf für weitere Liegenschaften der SSB. Eine Abrufverpflichtung der SSB ist nicht vorgesehen. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Installation von Telefonboxen sowie Raum-in-Raum-Systemen, welche als Fertigteile in das neue Gebäude geliefert und durch einfache Montagevorgänge installiert werden sollen. Die Gestaltung der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme muss einheitlich erfolgen und hat sich an dem Designkonzept für das Gebäude zu orientieren. Hierbei kommt der Qualität der Telefonboxen und Raum-in-Raum-Systeme sowie der Nachhaltigkeit ein hoher Stellenwert zu. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt mittels der konkreten Möblierung der neuen Hauptverwaltung "Am Wallgraben 95". Die Beauftragung dieses Vorhabens stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d.h. es ist beabsichtigt, dass der Bestbietenden unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag mit der Durchführung der Leistung beginnt. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Bedarf wie folgt beziffert: 18 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 18 Teambox (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 6 Boxen). Die unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstmenge kann wie folgt beziffert werden: 30 Fokusboxen (1 Person) sowie insgesamt 25 Teamboxen (4-Personen) verschiedenen Typs (drei Typen, je 8-9 Boxen). Einzelheiten zu den Schätz- bzw. Höchstmengen der Rahmenvereinbarung enthalten die Vergabeunteragen, die mit Beginn der Angebotsphase an die Bieter ausgegeben werden. - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Rahmenvereinbarung Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände
Rahmenvereinbarung (2025–2029, keine Verlängerung) für Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände. Leistungen umfassen Konzept, Design, Detailkonstruktion, Herstellung neuer Versuchsaufbauten sowie Modifikation, Reparatur und Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen. Spezifisch: Druckbehälter, Versuchsträger, Brenner und Instrumentierung für Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Detaillierte Leistungsbeschreibung ist vertraulich; Zugang erfolgt nach Unterzeichnung einer NDA. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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