Kr Spk Rhein-Hunsr�ck
Erschließung Gewerbegebiet "Sohren-Büchenbeuren an der K75"
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn plant die Erschließung des Gewerbegebiets 'Sohren-Büchenbeuren an der K75'. Das ca. 14,98 ha große Plangebiet liegt entlang der Verbindungsstraße zwischen Sohren und Büchenbeuren, nördlich der K75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim–Hermeskeil, gemarkungsübergreifend.
Earthworks, Road Construction, Pipeline Construction, Sewer Construction
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Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn plant die Erschließung des Gewerbegebiets 'Sohren-Büchenbeuren an der K75'. Das ca. 14,98 ha große Plangebiet liegt entlang der Verbindungsstraße zwischen Sohren und Büchenbeuren, nördlich der K75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim–Hermeskeil, gemarkungsübergreifend.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kr Spk Rhein-Hunsr�ck
- Published:
- March 25, 2026
- Deadline:
- April 23, 2026
- Topic:
- Earthworks
- Object:
- Straße / Fahrbahn
Object classification
- Straße / FahrbahnPrimary
Tender description
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn plant die Erschließung des Gewerbegebiets 'Sohren-Büchenbeuren an der K75'. Das ca. 14,98 ha große Plangebiet liegt entlang der Verbindungsstraße zwischen Sohren und Büchenbeuren, nördlich der K75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim–Hermeskeil, gemarkungsübergreifend.
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32025-11-lebach-gewerbegebiet-auf-haepelt-ba-3-4-ingbauwerke
Das Kontingent der Gewerbeflächen im Bereich der Stadt Lebach ist aktuell nahezu ausgeschöpft. Im bestehenden Gewerbegebiet "Gewerbepark Auf Häpelt 1. und 2. BA" sind zurzeit keine weiteren Flächen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben verfügbar. Darüber hinaus gibt es bereits Anfragen für eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben in der Stadt Lebach. Entsprechend plant die Stadt Lebach die Entwicklung weiterer Gewerbeflächen auf die bereits geplanten Bauabschnitte "Auf Häpelt 3. und 4. BA" die in der Flächennutzungsplanung vorausschauend entwickelten Flächen im Bereich des Bebauungsplan "Auf Häpelt " im nordwestlichen Stadtgebiet von Lebach. Die Erschließung dieser neuen Gewerbeflächen ist ein vorrangiges Anliegen der Stadt Lebach. Dabei soll in erster Linie die Abwanderung ortsansässiger Betriebe verhindert und die Attraktivität der Gemeinde als Gewerbestandort gestärkt werden. Das verkehrsgünstig an der Bundesstraße B 268 und der Landstraße L 336 gelegene Gebiet schließt sich nördlich an das bereits bebaute Gewerbegebiet Häpelt 1. und 2.BA an und umfasst eine Fläche von ca. 7,20 ha. Das Planungsgebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich der Stadt Lebach. Es grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet "Auf Häpelt 1. und 2.BA" an. Die geringste Entfernung der geplanten Gewerbeflächen zur Bebauung der Stadt Lebach in der Mottener Straße beträgt ca. 150 m; zum nördlich des Planbereichs gelegenen Caritas Krankenhaus Lebach beträgt die Entfernung ca. 300 m. Der Planbereich ist über die Bundesstraße B 268 und die Landstraße L 336 bereits an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Der gesamte Planbereich ist in südöstliche Richtung geneigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Grundleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, und zwar: - Wasserversorgung "Stadtwerke Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 93.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Entwässerung "Ver- und Entsorgungsverband Lebach", anrechenbare Kosten 735.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Verkehrsanlage "Stadt Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 835.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + Bauvermessung - Erdbau-Terrassierung/ Begrünung "Stadt Lebach", anrechenbare Kosten lt. Hu-Bau 2.300.000 EUR netto; Leistungsumfang: Lph 5-9, örtliche Bauüberwachung + BauvermessungLandkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Deadline: May 11
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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